Hier ist der Wurm drin, nochmal, um den Wert einer Immobilie zu beziffern, geht das entweder über die Kaufpreissammlung bei den Gutachterausschüssen des Kreises oder über ein Gutachten vom Gutachterausschuss, wie will man denn sonst den Wert ermitteln?
Die Arge kann nicht sagen, Sie haben Vermögen, basta.
Ein Gutachten ist für die Arge kostenfrei, du selbst zahlst eine gewaltige Summe dafür.
Wenn dann eine Summe genannt wird, müssen Kreditbelastungen und Freibeträge abgezogen werden.
Danach hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, mittels einer Gegenrechnung und mit möglichst viel vergleichbaren Immobilien, alles andere ist Lotteriespielen.
Hier ist eine interne Anweisung der BA an die Argen :
Arbeitshilfe zur Ermittlung des Verkehrswertes von Haus- und Grundeigentum und zur Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss -
Sollte es bei der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen nach SGB II zu einer Ablehnung wegen Vermögensberücksichtigung aus Immobilienbesitz kommen und der festgestellte Verkehrswert auf einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung basieren, ist dies im Bescheid deutlich zum Ausdruck zu bringen. Eine diesbezügliche Formulierung könnte wie folgt lauten:
„Einen Verkehrswert für Ihren Haus- und Grundbesitz konnten Sie nicht nachweisen. Aus diesem Grunde habe ich zur Feststellung des Verkehrswertes eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der Ge-schäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingeholt. Die Auskunft erstreckt sich ausschließlich auf vergleichbare Haus- und Grundstücksobjekte ähnlicher Lage, ähnlichen Alters und ähnlicher Größe bzw. Mieteinnahmen (nur bei Mehrfamilienhäusern).“