Hallo hier im Forum. Auch ich hoffe auf Hilfe und Beantwortung meiner Fragen.
Letzte Woche musste ich Alg2 beantragen. Ich bin seit 25.4.09 rechtskräftig nach langem Scheidungskrieg geschieden und lebe mit meiner 12 jährigen Tochter (aus vorangegangener Beziehung) zur Zeit bei meinen Eltern. Ich wohnte und arbeitete vorher auf meiner Hofanlage, die ich 2004 gekauft hatte - voll finanziert.
Mein Ex-Mann hat ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Lt. Ehevertrag muss er auf sein Wohnrecht verzichten und den Hof für einen freihändigen Verkauf frei geben nach rechtsgültiger Scheidung. Das tut er aber nicht.
Ich bin im Okt. 2007 nach heftigen Streitigkeiten mit meiner Tochter ausgezogen. Er wollte dort wohnen bleiben und alle Kosten übernehmen etc. Das hat er leider nicht getan und der Kredit konnte nicht mehr bedient werden. Seit Anfang 2008 ist dieser nun gekündigt und monatlich fallen Kosten von ca. 2.000 Euro an. Alles in allem ist die Hofanlage total überfinanziert und verliert nun auch noch ständig an Wert, weil mein Exmann dort nur noch haust und alles verkommen läßt. Er profitiert so lange davon kostenlos dort zu leben bis man ihn irgend wann einmal herausklagt. Er selber ist Insolvent und bezieht Berufsunfähigkeitsrente. Wir haben Gütertrennung und bei einem Verkauf wird der Erlös halbiert aufgeteilt. Ein Gewinn ist jedoch aufgrund der Marktsituation und der mittlerweile aufgelaufenen Kosten nicht mehr realisierbar.
Bis ich eventuell eine Räumungsklage gewinne können Jahre vergehen. Alg 2 wird mir nun nur in Form eines Kredites gewährt. Ich muss mich bei einer Krankenkasse freiwillig versichern und die Arge übernimmt nur die Beträge einer Pflichtversicherung. Zudem muss ich nun auch noch eine Grundschuld über 20.000 Euro ins Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Arge nicht.
Auf der Hofanlage wohnen kann ich nicht, dies müsste ich polizeilich durchsetzen! Meines Erachtens ist die Hofanlage kein verwertbares Eigentum, im Gegenteil, bin ich durch die Kündigung des Kredites ja nun hoch verschuldet. Ein Verkauf ist ohne Klage und Räumung nicht möglich.
Erhalte ich mit Alg2 als Kredit Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht und kann ich diese Angelegenheit dann einem RA übergeben? Wie soll ich das mit der Krankenkasse regeln? Meine Tochter und ich sind zur Zeit nicht krankenversichert und eine freiwillige VS ist viel zu hoch.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir den ein oder anderen Tipp geben.
Danke im voraus
P + J