Einmalzahlung für Erstausstattung

  • Habe gerade Antrag für Babyerstaustattung gestellt. Wer kann mir sagen in welcher Höhe sich die Einmahlzahlungen belaufen. Habe dies bei er ARGE Chemnitz gestellt. Kann ich eventuell noch mehr beantragen da ich noch nichts für das Baby besitze. Vielen Dank für eine schnelle Antwort Kathrin

  • Hallo!


    Das ist eine allgemeingültige Vorgabe an die Argen:


    Pauschalen für die Erstausstattung mit Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt.


    Pauschale Betrag in Euro


    Babypauschale, 1. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, vor der Geburt auszuzahlen) 200,--


    Babypauschale, 2. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, bei Geburt auszuzahlen) 130,--


    Babypauschale, 3. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, 6 Monate nach der Geburt auszuzahlen) 170,--


    Schwangerschaftsbekleidung 120,--


    Die Babypauschale in Höhe von 500 Euro deckt sämtliche geburtsbedingten Bedarfe - Babybekleidung und Säuglingserstausstattung, wie z.B. Kinderwagen, Kinderbett oder Wickeltisch - ab. Sie wird in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Der erste Teilbetrag ist bereits vor dem Ende der Schwangerschaft, der zweite unmittelbar bei der Geburt und der dritte sechs Monate nach der Geburt zu gewähren.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo



    Für Schwangerschaftsbekleidung habe ich 170 euro bekommen
    und für erstaustattung bei der geburt bekomme ich 520 euro
    also zusammen gerechnet 690euro....
    dann kann man auch noch sich etwas hilfe bei der donum vitae holen...
    das sind dann auch noch mal ca 400 euro


    hoffe ich konnte dir helfen


    lieben gruss