Eine Wichtige Frage zu Partnerschaft

  • Mein Name ist Patrick und bin 24 Jahre jung, meine Freundin ist 23, nun das Problem:


    Sie lebt noch bei Ihren Eltern insgesamt 4 Menschen in einem Haus das aber eigentlich laut Hartz Gesetz zu klein ist der Bruder ist 18 und lebt in der Wohnstube auf der Couch.
    Nun wollten wir uns zusammen eine Wohnung nehmen ich lebe seit dem ich 14 bin nicht mehr zu Hause also bin quasi meine eigene Bedarfsgemeinschaft...
    Wohne aber zurzeit da die Wohnungen zu knapp sind mit 7 Mann in einer 3Raumwohnung...
    Bin dort auch gemeldet!
    So nun aber verweigert Hartz ihr den Auszug weil sie der Meinung sind das Die Wohnverhältnisse keine Rolle spielen, nun hat sie das 2. mal den Antrag auf Auszug gestellt...
    Und wie mache ich das am besten?
    Soll ich wirklich rein schreiben dass wir zu 7bent in einer 3Raumwohnung leben?
    3Kinder + Die Eltern + ein Verwandter + Ich...
    Ich denke mir das der Wohnverhalt einfach nenn bisschen zu Unmenschlich ist würde mich freuen wenn ich eine positive Antwort bekommen würde!


    -MfG- Patrick

  • Hallo!


    Deine Freundin ist unter 25 Jahre und wird sicher keine Erlaubnis zum Auszug bekommen, nur wenn schwerwiegende soziale Gründe oder berufliche Chancen ein Grund dafür eine Rolle spielen.


    Bei dir folgende Fragen. beziehst du derzeit Hartz4 und bist du vor dem 17.02.2006 nachweislich aus der elterlichen Wohnung ausgezogen?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ich wohne seit dem ich 14 bin nicht mehr bei meinen Eltern...
    Und ja bin zur Zeit im bezug algII
    aber alleine die Wohnverhältnisse und spannungen die bei ihr zu Hause durch diese Lage sind, sind doch eigentlich ein Grund oder nicht ich meine mal der bruder ist 18 und hat nicht mal ein eigenes Zimmer und die Wohnung besteht ja nur aus Küche Bad Flur Wohnstube Schlafzimmer und nur nen kleine Abstellkammer... wo sich meine Freundin mehr oder eingenistet hatte un da passt gerade mal nen Bett rein...
    Grundrisse und so haben wir bei dem 2. Antrag mit beigefügt...!


    -MfG- Patrick

  • Hallo!


    Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du vor dem 17.02.2006 definitiv aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bist, dann werden die dir keine Kosten für die Unterkunft genehmigen. Oder bekommst du jetzt neben dem ALG2-Regelsatz auch Kosten für die Unterkunft?


    Grundsätzlich wird der Arge egal sein, wie die derzeitigen Wohnverhältnisse sind. Nur schwerwiegende soziale Gründe könnten eine für euch positive Entscheidung herbeiführen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!