Hallo , habe da mal eine Frage und zwar wie verhält es sich wenn ich mir eine gleichwertige Wohnung hole.
Da ich harz 4 Empfängerin bin.Ich habe die Absicht um zuziehen, kann das Arbeitsamt sagen nein sie können nicht ohne weiteres umziehen oder können sie vorher die wohnverhältnisse im Moment überprüfen .Wie verhält es sich wenn ich dem Arbeitsamt vorzeige das es eine gleichwertige wohnung ist und ich selber die umzugskosten bezahle etc.?Sie müssten dann nur weiter wie bisher Anteilig die Miete und Heizkosten übernehmen .
Mit freundlichen Grüßen.
-
-
Hallo!
Können tun sie schon, aber wenn es keinen weiteren Sinn macht, wie soziale Grunde, verbesserte Chancen auf einen Arbeitsplatz, bessere Verkehrsanbindung, oder nicht mehr die 5.Etage ohne Aufzug und so weiter, dann müssen sie einem Umzug nicht zwingend zustimmen.
-
Wenn du dennoch umziehst, werden sie - wie du selbst schon geschrieben hast - keine Umzugskosten etc. übernehmen. Daneben aber kann es auch sein, dass sie maximal die bisherigen Mietkosten weiterzahlen, auch wenn deine neue Wohnung zwar noch im angemessenen Bereich liegt, aber evtl. ein paar Euro mehr kostet als deine alte.
-
Hallo
Was dir noch passieren kann ist wenn du ohne Zustimmung Umziehst das sie dir das Geld kürzen werden bis zu 30% und das muss man nicht in Kauf nehmen.
Lieber vorher Fragen und am besten machen sich dazu Fallmanager(kleiner Tip) denn ich habe mit ihnen immer gute erfahrung gemacht!
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-