Wohngemeinschaft wie Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo!
    ich wohne immer noch bei meinen Eltern weil wir uns gut verstehen. Bin leider seit Jahren arbeitslos z.T. aus gesundheitlichen Gründen.
    Seit ich meine Lehre abgeschlossen hatte musste ich einen Teil vom Gehalt abgeben, denn meine Eltern sind nicht so reich. Inzwischen bin ich 30Jahre alt. Den Antrag auf Hartz4 habe ich gestellt als ich älter war als 25.
    Bisher hat das Amt anstandlos ein Drittel der Gesamtmiete an mich gezahlt und ich habe das an meine Eltern wie bisher weiter gereicht. Mein Mietanteil liegt weit unter dem erlaubten Hartz4-Satz und meine anteiligen qm liegen bei 35qm.
    Jetzt behauptet der Sachbearbeiter plötzlich, die Gesamtmiete soll zu hoch sein für drei Personen und ich soll Kontoauszüge für Nachweis für die Mietenzahlung einreichen.


    Was soll ich machen?
    Mein Vater meint, wenn die mir die Zahlung kürzen und dann geht es vors Sozialgericht.

  • Ja, wenn der Herer Sachbearbeiter das so sieht wird es Zeit für eine Mieterhöhung!


    Wenn die von der ARGE deneken das sie schlau sind, müsst Ihr denen beweisen das es auch eine anderes Seite der Medalli gibt. Vielleicht erhöht Dein Vater infach mal den Mietanteil den Du beibringen sollst weil er in den letzten Jahren die Renovierungen der Gesamtheit der Wohnung selbst getragen hat und er eigentlich nicht einsieht diese Kosten gänzlich selbst zu tragen!


    Tja udn wenn die ARGE dann immer noch kamelt, dann muss Dein Vater Dir wohl unmissverstandlich den Luxus bei Deinen Eltern eine Bleibe zu haben zukünftig versagen und Dich bitten Dir eine eigene Wohnung zu suchen, ich würde dort mal vorstellig werden evtl. sogar mit Vater zusammen und unmissvewrständlich auf die Folgen und damit verbundenen Mehrkosten hinweisen denn auch die ARGE hat Auflagen die besagen das sie zur Wirtshaftlichkeit angehalten ist - dieses Argumet müsste der Sachbearbeiter eigentlich verstehen!


    Gruss

  • Hallo!


    Zitat

    Kontoauszüge für Nachweis für die Mietenzahlung einreichen.


    Damit könnte aber auch gemeint sein, dass du die anteilige Miete auch wirklich an deine Eltern bezahlst. Das wollen sie sicherlich wissen. Denn wie hoch die Gesamtmiete ist und von deinen Eltern bezahlt wird ist eigentlich irrelevant. Selbst wenn es eine 200 qm Luxuswohnung ist.Du zahlst lediglich eine Untermiete, und die ist frei verhandelbar.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Danke für Eure Meinungen zu meinem Problem!
    :)
    Ihr meint also auch, dass die WG mit meinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft sein kann. Eine Untermiete machen wir aber nicht. Ich überweise monatlich mehr als die Miete, Strom, Telefonanteil usw. Das kann ich mit Kontoauszügen belegen.
    Muss ich jetzt genau darlegen, warum ich immer pauschal mehr als das überweise, weil ich bei meinen Eltern auch noch Schulden tilge usw.?
    Horst GRUNERT
    Das habe ich auch schon gesagt, dass es teurer fürs Amt werden würde, wenn ich in eine eigene Wohnung ziehe.Doch der Bearbeiter hat nur die Achseln gezuckt, das würde dann geprüft werden. Aber ich will ja jetzt gar nicht ausziehen.
    Schrader170
    Die ganze Wohnung kostet um die 650 Euro. Bisher wurde einfach durch drei geteilt. Plötzlich soll nur noch die angemessene Hartz4-Obergrenze für drei Personen anerkannt werden (3-Personen-Haushalt: 542 Euro).
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