Rückforderung des Kindergeldes

  • Hallo zusammen
    Ich bin neu in diesem Forum und hoffe hier kann mir jemand meine Fragen beantworten.


    Also ich schreibe hier im Auftrag meiner Eltern.


    Meine Schwester wird im Okt. 25 Jahre alt.
    Die Familienkasse schrieb, dass sie seit Februar 2007 bis Mai 2009 keinen Anspruch auf Kindergeld gehabt hätte...??


    Sie hat im Januar 2007 eine Ausbildung abgebrochen und hatte sich dann im selben Monat arbeitssuchend gemeldet. Das AA hat dann aufgrund der eigenverantwortlichen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses eine Sperre der Leistung verhangen. Dann bezog Sie für die Monate Mai und Juni 2007 Arbeitslosengeld.
    Ab Mitte Juli 2007 ist sie jetzt wieder arbeiten und auch nicht mehr beim AA gemeldet.
    Sie verdient hier monatlich ca. 350,00 €, das ist immer unterschiedlich, aber nie mehr als 500,00€


    Ist es rechtens, das das Geld für den Zeitraum zurückgefordert wird??

  • Fakt ist, dass deine Schwester ab Beginn einer Ausbildung und auch als "Arbeitssuchende" Arbeitslose Person oder auch als normaler Arbeitnehmer keinen Kindergldanspruch mehr hat. Daher gehe ich davon aus, dass die Familienkasse mit ihrer Einschätzung und Einstellung der Kindergeldzahlung richtig liegt.

  • Also ich würde das nochmal überprüfen
    "Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt (Übergangsregelung: Geburtsjahrgang 1982 bis 26, 1980 und 1981 bis 27 Jahre)."


    "Der Anspruch entfällt weiterhin grundsätzlich dann, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als € 7.680 pro Jahr hat."


    Das ist quatsch, das der Anspruch ab beginn einer Ausbildung entfällt oder man Arbeitssuchend ist. Dann würden ja auch alle Hartz4 Empfänger unter 25 kein Kindergeld mehr kriegen o.O


    CatLilliFee : Schaut euch alles nochmal genau an und versucht es auch durchzurechnen. Zur Not fragt auch bei der Hotline der Familienkasse nach. Was natürlich ein Problem sein könnte ist der Abbruch der Ausbildung.
    Vielleicht legen die das als Erstausbildung aus und sagen dann "nö, das ist schon die zweite es gibt kein Geld mehr". Allerdings fehlt ihr ja der berufliche Abschluss. Dahingehend würde ich dann darauf plädieren, das dies eben doch die erste Berufsausbildung ist.