schon vor Gesetzesänderung 2006 eigene BG und trotzdem kein Geld

  • Ich bekam bis Juni 2008 ALG II über die ARGE Wartburgkreis. Im August 2008 begann ich ein Fachabitur Wirtschaft/Verwaltung, um meine beruflichen Einstiegsmöglichkeiten zu erweitern. Da die Maßnahme am 30.06.2009 abgeschlossen ist, musste ich mich ein paar Wochen vorher wieder bei der ARGE melden, da alle bisherigen Bewerbungen erfolglos blieben.


    Vor einer Woche wurde mir mitgeteilt, dass ich kein ALG II bekommen werde, da meine Eltern zu viel verdienen und ich erst 24 Jahre bin, obwohl ich im Haus meiner Eltern seit einigen Jahren eine abgeschlossene Wohnung habe und auch an sie Miete bezahle, also eine eigene BG habe.


    Jetzt sollen meine Eltern ihre gesamten Konten offenlegen. Es hat sich seit vergangenem Jahr nichts geändert. Warum bekomme ich heute kein ALG II mehr? Es hat sich dich nix an meine Wohnsituation geändert. Bis letztes Jahr haben sie doch auch gezahlt und ich bin ja schon 2004, also noch vor der neuen Gesetzeslage ausgezogen, welche besagt dass die Eltern bis 25 aufkommen sollen.


    Ich würde gerne einer Arbeit nachgehen, wenn ich eine bekommen würde. Ich habe vor Beginn meines Fachabitures mehr als 300 Bewerbungen geschrieben und immer Ablehnungen bekommen. Mein Abitur habe ich mit einem Notendurchschnitt von 1,7 abgeschlossen und auch in meinem Beruf als Industriekauffrau hatte ich einen sehr guten Durchschnitt. Man ist schon gestraft genug, wenn man trotz guter und sehr guter Leistungen keine Arbeit bekommt. Jetzt wird man auch noch bestraft, indem man kein ALG II bekommt. Hätte ich das Abi nicht gemacht wäre ich nie rausgefallen und würde heute noch was bekommen.


    Ich bin chronisch krank, muss ständig zum Arzt und Medikamente nehmen. Wo bin ich ab 01.07. krankenversichert? Von was soll ich noch eine private Krankenversicherung bezahlen, wenn ich nichts bekomme?
    Kann mir jemand helfen????

  • Hallo!


    Stichtag ist ja der 17.02.2006 für den Auszug aus dem elterlichen Haus.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Nun wird die Arge prüfen, ob du in der Tat einen Mietvertrag und auch entsprechende Mietüberweisungen seit mindestens 02/06 getätigt hast.
    Das scheint erstmal die Motivation der Arge zu sein. Sie glauben euch anscheinend nicht.
    Krankenversicherung: zunächst bist du einen Monat beitragsfrei nachversichert.
    Du solltest nun prüfen, ob du nicht in die Familienversicherung deiner Eltern aufgenommen werden kannst. Sonst müsstest du dich für ca. 140 Euro freiwillig versichern, bis das mit der Arge geklärt ist oder du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden hast.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!