Hallo,
ich habe eine Frage und zwar folgendes. Ich möchte gerne den Landkreis wechseln, hab aber das Problem dass mein jetztiger Landkreis den Umzug nicht "erlaubt".
Inwiefern hat das auswirkungen auf die Miethöhe im neuen Landkreis? Ich meine bekomm ich dann die MIete in der Höhe wie ich sie hier auch bekomme, oder nach dem Mietspiegel des neuen Landkreises ?
Kann der neue Landkreis mich "ablehnen", sprich mir dei Leistungen komplett versagen ?
Helft mir n bisschen, hatte das Problem noch nie - absolutes Neuland für mich..
Danke
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Hallo!
Wenn es die alte Arge nicht erlaubt, dann lass es besser sein. Zudem benötigst du natürlich auch von der neuen Arge eine Erlaubnis zum Einzug, d.h. zur Mietübernahme. Als Konsequenz wären Sanktionen in voller Höhe möglich.
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