Schwanger mit 19+Lebensgefährten

  • Guten Abend liebe Leute,


    ich bräuchte euren Rat,
    ich bin 19 Jahre jung und schwanger.


    Lebe zurzeit in Berlin und mein Verlobter in Köln,
    wir möchten gerne gemeinsam in Köln eine Wohnung beziehen.


    Beide bekommen noch keine Leistung vom Amt.


    Er wird Bafög erhalten und ich würde gerne Hartz 4 beantragen.


    Habe daher so einige Fragen,
    wir sind beide unter 25 Jahre alt,
    ist es uns erlaubt gemeinsam eine Wohnung zu beziehen?


    Wie würde die Regelung zwecks Miete sein, Hälfte er hälfte das Amt meinerseits?


    Würde mich riesig über eure Antworten freuen, habe nämlich noch absolut keine Erfahrung, was das Amt angeht:-)


    Liebe Grüße

  • Hallo!



    Da ihr derzeit keine Leistungen gemäß SGB II bezieht, braucht ihr auch keine Genehmigung zwecks gemeinsamen Einzugs in eine Wohnung. Da ihr dann ein gemeinsames Kind habt, seid ihr automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Da führt kein Weg dran vorbei.
    Damit ihr später nicht auf die Nase fliegt, sollte die Wohnung einen angemessenen Preis haben. Da hat jedes Bundesland/Landkreis seine eigenen Regeln. In Berlin z.B. wäre eine Miete von 544 Euro warm als angemessen. Ich denke, dass es sich in Köln um eine ähnliche Größenordnung handeln wird.
    Und den Unterhalt zum Leben werden euch dann die Leute von der Arge ausrechnen. Da wären je 323 Euro für Euch Erwachsene und 251 Euro fürs Baby. Also 897 Euro Gesamtanspruch. Davon ziehen die Euch das Bafögeinkommen, das Kindergeld (164 €) und dein Mutterschaftsgeld (müsste 300 € bei dir sein) ab. So oder so, es würden Euch also 897 Euro zum Leben bleiben.


    Nein, ich habe da noch den Mehrbedarf vergessen:

    IV. Hartz IV Mehrbedarfe (§ 21/ § 28 SGB II)
    1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %): 59,-- €
    2. allein Erziehende 1 Kind U 7 oder 2 – 3 U 16 (36 %) 351€ = 126€

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!


  • Ich hab da noch fragen, entschuldige bitte, also 897 € nur zum Leben also Lebensmittel usw. und die Miete würde dann noch übernommen werden oder die müssten wir von den 897 € bezahlen :S


    Und dann den unteren Absatz habe ich leider nicht verstanden mit Mehrbedarf ist das jetzt etwas negatives oder positives hihi.


    Ende diesen Jahres wollen wir auch noch standesamtlich heiraten, falls das relevant sein sollte.


    Würde mich über eine weitere Antwort sehr freuen, vielen Dank im Voraus.

  • Hallo!


    Nein die Miete, sofern angemessen, also nicht so teuer, wird extra bezahlt. Ihr hättet dann 897 Euro und ab der 13. Schwangerschaftswoche zusätzlich 59 Euro für Essen, Trinken, Klamotten, Freizeit, Strom, Telefon, Auto/öffentliche Verkehrsmittel und so weiter.
    Eine bevorstehende Hochzeit ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausschlaggebend. Das würde eure Ansprüche nicht senken oder erhöhen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Stimmt:


    Zitat

    Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei. Hartz IV Empfänger/innen erhalten also nicht mehr als 300 Euro zusätzlich,


    Wusste ich bis jetzt nicht. Das heisst, dass Nadii in den ersten 12 Monaten 1256 Euro zum Leben hat, Danach fallen die 300 Euro Mutterschafts-oder Elterngeld wag.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!
    [...]Also 897 Euro Gesamtanspruch. Davon ziehen die Euch das Bafögeinkommen, das Kindergeld (164 €) und dein Mutterschaftsgeld (müsste 300 € bei dir sein) ab. So oder so, es würden Euch also 897 Euro zum Leben bleiben.


    So 897 € + 59 € +300 € = 1256 €


    Du meintest ja, dass Bafög und Kindergeld davon abgezogen werden, dann wären also unser "Haushaltsgeld" (1256-530-164) 562 € oder? Die 530 € ist die Baföghöhe meines Verlobten.


    Danke für die bereits eingetroffenen Antworten!

  • Hallo!



    Nein, ihr bekommt das Kindergeld und Bafög vom jeweiligen Träger ausgezahlt. Nur die Arge zieht dann von Eurem Regelsatz 897€(plus 59€) minus 164€ Kindergeld minus 530€ Bafög ab. Das heisst, die Arge wird euch nur 262€ überweisen. Kindergeld und Bafög werden normal überwiesen. Dann habt ihr also 956€ im Monat auf dem Konto. Zusätzlich bekommt ihr ja noch für 12 Monate 300€ Elterngeld.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Das habe ich jetzt verstanden, noch einmal vielen Dank!!!


    Nun tut sich mir eine weitere Frage auf,


    ist es notwendig, bereits eine eigene Wohnung zu haben oder sich erst bei der Arge anmelden und dann zusammenziehen?!

  • Hallo!


    Zitat

    ist es notwendig, bereits eine eigene Wohnung zu haben oder sich erst bei der Arge anmelden und dann zusammenziehen?!


    Da ihr keine Leistungen vom Amt bekommt, braucht ihr auch nicht zur Arge gehen und wegen Umzug oder Wohnung fragen. Die sind momentan für euch nämlich überhaut nicht zuständig.
    Wenn du bei der Arge in Köln Leistungen beziehen willst, dann musst du. wie auch immer, eine Kölner Meldeadresse haben.
    Wenn ihr Glück habt, könnt ihr ja mal probieren einen Beratungtermin in der Kölner Arge zu bekommen. Als Hartz4-Empfänger hättet ihr ja auch einen Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Tja, das ist eine gute Frage. Natürlich könntet ihr zum einen die Kosten für die Erstausstattung bekommen, als Hartz4-Empfänger. Aber das ist der längere Weg und du brauchst eine Kölner Meldeadresse.
    Zum anderen, wenn ihr euch eine angemessene Wohnung anmietet, dann habt ihr bei der Arge klare Tatsachen geschaffen, die unumstößlich sind.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Entschuldigt bitte, die Frage wurde denke ich nicht deutlich gestellt.


    Wir stellen ja eine Bedarfsgemeinschaft dar, wird nun aber auf Grund seines Bafögs nur 66,6 % der Miete übernommen oder 100 %, da wir eine Bedarfsgemeinschaft darstellen.


    Denn wir verstehen nicht, warum 100 % übernommen werden sollte, weil er ja nicht berechtigt ist Leistungen wie Hartz4 in Anspruch zu nehmen.


    Würde mich sehr über eure Antworten freuen.

  • Hallo NadiiiCici,


    dein Freund ist nicht ALG II- berechtigt, das stimmt. Ihr bildet aber eine BG, aufgrund der Tatsache, dass ihr zusammen wohnt (wohnen werdet) und ein Kind habt. BG bedeutet, wie du sicher weisst, dass der eine für den anderen finanziell einsteht. Ich sehe da aber für dich keine Konsequenzen was deinen Leistungsanspruch betrifft, da ja das BaföG deines Freundes nicht so hoch ist um eine 3-köpfige Familie zu unterhalten (auch wenn er zusätzlich noch Kindergeld bekommt).
    Ihr solltet so vorgehen: Stelle dich bei der zuständige ARGE in Köln vor, nimm den Mietvertrag von deinem Freund mit, den Bafög-Bescheid und deinen Mutterpass. Erkläre deine/eure Situation und lass dir schriftlich genehmigen in die Wohnung deines Freundes einzuziehen. Dann lass dich in den Mietvertrag mit aufnehmen oder macht einen Untermietvertrag (unbedingt mit dem Vermieter abstimmen). Danach stellst du den Antrag.
    Es kann dir passieren, dass der Sachbearbeiter dir sagt, solange das Kind nicht da ist, besteht für dich kein Anspruch, womit er nicht unrecht hat. Ich würde mir das aber auf jeden Fall schriftlich geben lassen und dagegen Widerspruch einlegen. Spätestens im 7. Monat werden sie dich umziehen lassen, weil es ja sonst zu strapaziös ist.
    Meld dich bei Fragen nochmal.


    Alles Gute.
    LG, Jalale.

  • Solange das Kind noch nicht geboren ist, zahlt die ARGE die Hälfte der Miete, wenn der Wurm dann da ist 2/3.
    Denke auch daran, dass dir ein Schwangeren-Mehrbedarf zusteht (17% der Regelleistung), den musst du nicht extra beantragen, achte aber beim Bescheid darauf, ob er auch gezahlt wird.
    Weiterhin kannst du Erstausstattung für das Baby beantragen.


    LG, Jalale.