BIN aus schwäbisch hall habe einen brief bekommen . absenkung des arbeitslosengeldes2 gemäs §31 sgb2 monatlich um 30 vom hundert der masgebenden regelleistung abgesenkt also eine absenkung in höhe von 108 euro monatlich
weil ich nicht ein bewerbungsgespräch nicht nachgekommen bin , könnte ich da einen widerspruch einlegen ?? und ist das gerecht das die mir so viel abziehen ? BLEIBT SOWIESO NIX ZUM LEBEN
UND WIE KÖNTER DIESER FORMULIERT SEIN köönte mir da jemand helfen
WÄRE ECHT NETT
danke im voraus
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Hallo!
Zitatweil ich nicht ein bewerbungsgespräch nicht nachgekommen bin
Du bist also nicht hingegangen. Hattest du denn einen guten Grund für dein Fernbleiben zum Bewerbungsgespräch? Ansonsten wären die 30% Leistungskürzungen gerechtfertigt.
Schrader
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