hartz4 kürzung gerecht??

  • BIN aus schwäbisch hall habe einen brief bekommen . absenkung des arbeitslosengeldes2 gemäs §31 sgb2 monatlich um 30 vom hundert der masgebenden regelleistung abgesenkt also eine absenkung in höhe von 108 euro monatlich
    weil ich nicht ein bewerbungsgespräch nicht nachgekommen bin , könnte ich da einen widerspruch einlegen ?? und ist das gerecht das die mir so viel abziehen ? BLEIBT SOWIESO NIX ZUM LEBEN
    UND WIE KÖNTER DIESER FORMULIERT SEIN köönte mir da jemand helfen
    WÄRE ECHT NETT
    danke im voraus

  • Hallo!


    Zitat

    weil ich nicht ein bewerbungsgespräch nicht nachgekommen bin


    Du bist also nicht hingegangen. Hattest du denn einen guten Grund für dein Fernbleiben zum Bewerbungsgespräch? Ansonsten wären die 30% Leistungskürzungen gerechtfertigt.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!