Gesetze die in einer WG greifen

  • Guten Morgen Zusammen,


    ich habe das Forum aufmerksam gelesen, habe allerdings noch einige Konkrete Fragen.


    Zur Situation:
    Eine Bekannte und ich wollen zusammen eine Wohnung beziehen. Da wir nicht zusammen sind und der Zusammenzug nur aus rein logischen Gründen zustande kommt, möchten wir das ganze natürlich als WG aufziehen.


    Dazu noch kurze Informationen:
    1. Ich bin 25 erhalte im Moment ALG2 und muss bis zum 1.9.09. aus der Elternwohnung ausziehen, da diese wegziehen und mich nicht mitnehmen wollen.
    2. Meine Bekannte ist 21 und hat jeden Tag mehrere Stunden anreise zu ihrer Arbeitsstelle. Sie will deshalb näher an diese heran ziehen, verdient aber sehr wenig.
    3. WIr haben uns mehrere Wohnungen ausgeguckt, die leider alle um die 70qm groß sind. Bevor wir diese überhaupt besichtigen dürfen, möchte die Wohnungsbau-Gesellschaft von der Arge schriftlich die Regelung haben, wie bezahlt wird, wenn ein ALG2 Empfänger in eine WG zieht.
    4. Ich werde also morgen zur Arge gehen und versuchen, die Nötigen Schriftstücke zu erhalten.


    Meine Fragen:
    1. Bei mir und meiner Bekannten handelt es sich doch jetzt um zwei Bedarfsgemeinschaften?


    2. Wie groß darf die Wohnung denn jetzt in so einem Fall sein?
    --60qm(Regelung für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft)?
    --100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?
    --ganz andere Größe?


    3. Ich muss nur für die Hälfte der Warmmiete aufkommen. Wenn die dann unter dem Satz der Arge liegt, geht doch alles in Ordnung?


    4. Nach welchen Paragraphen wird dies alles bestimmt?


    5. Wie stelle ich es am geschicktesten an, diese Antworten schriftlich von der Arge zu erhalten? Könnte mir vorstellen, dass die da etwas unwillig reagieren.


    6. Ich befürchte, dass versucht wird, nicht und meine Bekannte zu einer Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft zu machen(rein formell gesehen). Worauf sollte ich achten, gibt es da "Fangfragen"?


    Vielen Dank dafür, dass ihr mich morgen nicht unbewaffnet in die Behörden-Schlacht ziehen lasst.

  • Zitat

    Wie groß darf die Wohnung denn jetzt in so einem Fall sein?
    --60qm(Regelung für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft)?
    --100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?
    --ganz andere Größe?


    die richtige Antwort ist:



    Zitat

    --100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?



    Weil ihr es seit! Darfs vielleicht auch eine Villa am Starnberger See sein?


    Träume mal schön weiter vom Wohlfahrtsstaat!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Schade, dass mir keiner weiterhelfen konnte. Ich war heute bei der Arge und bei einem Seminarleiter für ALG2 Empfänger. Insgesamt konnten ich auf viele der Fragen Antworten erhalten, auch wenn es eine Menge Nerven gekostet hat.


    Ich will sie euch nicht vorenthalten:
    1. Es handelt sich bei mir und meiner Bekannten tatsächlich um zwei Bedarfsgemeinschaften.


    2. Jede Bedarfsgemeinschaften darf 50qm Wohnfläche haben, wobei sich dieses aus folgender Berechnung ergibt: Die alleine genutzte Wohnfläche + die gemeinschaftlich genutzt Wohnfläche.


    Am Beispiel einer Wohnung, die wir voraussichtlich nehmen werden:
    Ich habe ein Zimmer (24qm) + Küche (8,5qm) + Bad (4,5qm) + Flur (9qm) = 45qm
    meine Bekannte hat zwei Zimmer (zusammen 25qm) + Küche (8,5qm) + Bad (4,5qm) + Flur (9qm) = 44qm
    Insgesamt ist die Wohnung 72qm groß, darf aber laut Aussage des Arge-Mitarbeiters ohne Probleme bezogen werden.


    3. Auch dieser Punkt geht ohne Probleme in Ordnung, da jede Bedarfsgemeinschaft einzeln gesehen wird.


    4. hierzu habe ich keine Antwort bekommen. beide befragten Herren wollten die Paragraphen nicht heraussuchen. Aber sie sollen irgendwo auf der Webseite der Arbeitsargentur zu finden sein.


    5. Schriftlich habe ich nichts erhalten. Aber der Herr von der Arge hat direkt bei der Kundenberaterin der Wohnungsbaugemeinschaft angerufen, ihr das erklärt und mir auch gleich das Formular mitgegeben, dass für die Vermietung noch von ihr ausgefüllt werden muss.


    6. Im ersten Jahr müsste die Arge uns beweisen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Also keine Gefahr. Im zweiten Jahr werden wir eine Erklärung ausfüllen müssen und es könnte überprüft werden.


    Ich hoffe dann mal, das andere Leute von meinem zusammengetragenen Wissen profitieren können.

    Schrader170, wie du grade gelesen haben solltest, ist dein Kommentar komplett unqualifiziert. Die Wohnung kann sogar weit größer als 100qm sein, solange von alle Bedarfsgemeinschaften, die dort von ALG2 leben der alleine genutze + der gemeinschaftlich genutzte Wohnraum keine 50qm übersteigt.

  • Na wenn ihr euch dann nach 12 Monaten die 72 qm -Wohnung leisten könnt, dann würde ich mir auch eine nehmen. Denn schließlich zahlt die Arge zunächst nur die Hälfte der Miete, aber halt nur einen angemessenen Teil. In Berlin sind das für einen Single derzeit 376 Euro(egal wieviel qm)! Also aufpassen und keine Luxuswohnung nehmen.

    Schrader


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  • Ich bin grade mitten in den Bewerbungsgesprächen und guter Dinge, dass ich bald eine unterschriebenen Arbeitsvertrag habe. Die sind nur alle erst zum 01.10. und ich muss ja am 01.09 die alte Wohnung schon geräumt haben.


    Bei mir sind die Wohnungen warscheinlich etwas Billiger. Die 72qm Wohnung kostet warm 650 Euro. Also 325 für jeden von uns.

  • Hallo!


    Ja, jetzt, aber solltet ihr nach 12 Monaten, (was ja nicht zu hoffen ist) immernoch ALG2-bedürftig sein, dann wären 650 Euro für zwei Personen nicht angemessen. In Berlin gibt es für zwei Personen 444 Euro warm. Den Rest muss man dann aus der eigenen Tasche bezahlen.
    Viel Glück bei der Arbeitssuche.

    Schrader


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  • Hallo Jana!


    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen
    • länger als ein Jahr zusammenleben,
    • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
    Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.


    Es ist nun mal gängige Praxis in den Argen, dass nach 12 Monaten intensiv nachgeforscht wird. Und das Klima wird in Zukunft noch rauher werden.

    Schrader


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  • Hallo Schrader170,


    auch diesen Punkt hatte ich mit den Leuten besprochen. es sieht so aus, dass ich(und meine Bekannte auch) nach 12 Monaten einen Bogen ausfüllen müssen, auf dem wir bestätigen, dass wir eigene Wohnräume besitzen, auf getrennte Rechnung leben und nicht füreinander Einstehen und/oder Verantwortung übernehmen.


    Derzeit wird dieser Bogen direkt anerkannt, es kann aber zu vorher angemeldeten Kontrollen kommen um unsere Lebenssituation zu überprüfen.


    Ich denke also, dass ich in diesem Punkt kein Problem haben werde. und wenn doch, schnappe ich mir meine Bekannte und meine Freundin und wir schlagen da auf und klären die Situation^^
    Bevor Nachfragen kommen: Meine Freundin hat eine eigene Wohnung, wir sind aber beide überein gekommen, dass wir nicht zusammenziehen, weil wir beide einen gewissen Freiraum brauchen.

  • also mir haben deine erkundigungen sehr gehofen, dunkler, besten dank für die weiterleitung der infos.
    befinde mich grad in einer ähnlichen situation. möchte mit jemandem zusammenziehen ohne beziehung als hintergrund. nur wegen des gemeinsamen wohnens. als wg quasi.
    nach deinen aussagen, schrader, muss jede wg demnach nachweisen, dass sie keine bg sind. auch wg´s mit mehr als 4 oder 5 gemeinsam wohnenden?
    lg ranunkelchen

  • Hallo!


    Nun auch wenn es 4 oder 5 Personen sind, ist damit zurechnen, dass die Arge versuchen wird, unter den Mitbewohnern evtl. Paare auszumachen, die eigentlich Verantwortung füreinander zu tragen haben und füreinander einzustehen müssten. Da wird zumindest Streit vorprogrammiert sein.
    Und die Personen, die evtl. nicht in Hartz 4-Bezug sind, müssten sich gegebenenfalls einer Prüfung der Einkommens-und Vermögensverhältnisse unterziehen. Aber da lieft natürlich der Teufel im Detail und es hängt auch sicher viel von den Entscheidungsträgern der Arge ab.

    Schrader


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  • Hallo Dunkler,


    erst mal einen schönen guten Abend an alle ;)


    Bin neu hier, und genau zu diesem Thema seit Wochen am suchen im Netz.


    Wenn das definitiv so in der Praxis angewendet wird auch von den unterschiedlichsten Argen etc. egal in welchem Bundesland, dürfte das was eine Freundin und ich planen platonisch befreundet und beide w, wollen eine WG gründen zusammen kein Problem darstellen.


    Man sagte mir gestern am tele das mit dieser 60 qm Regelung. Jedoch sind wir beide eigenständige BG´s. Der SB sagte was anderes, das hatte mich nun gänzlich verwirrt :confused:


    Ist echt schlimm wenn man mal Fragen etc. hat denn die eigenen SB´s wissen oder kennen sich selbst nicht mehr aus bei all dem Gewusel der Gesetze und ständigen Änderungen:(


    Werde Deine Infos mir ausdrucken die du in erfahrung gebracht hast, und zur Not eben mit in die Arge nehmen wenn es da Probleme geben sollte.


    Denn wir beide wollten eben keine 60 qm da das mit den Räumen dann nicht klappt wegen der wg/aufteilung. Denn ich hatte es eben auch so gerechnet, das jeder seine 45-50 qm beanspruchen darf, also zusammen gerechnet mehr als 60 qm. Wir hatten uns das dann mit bis zu 100 qm ausgerechnet. Dann würde die Arge also schon bei der angemessenen KM / WM der Wohnung nicht ablehnen nur weil diese eben keine 60 qm hat.


    Endlich mal was gefunden:D


    Lg
    vany

  • Zitat

    Wir hatten uns das dann mit bis zu 100 qm ausgerechnet.


    du glaubst doch nicht im ernst, dass man euch zwei knartz4-empfängern eine ein 100 m2 wohnung genehmigt. dieser ansruch ist als solches eine unverschämtheit der seines gleichen sucht. in den meisten argebezirken müssen6-köpfige familien mit ca. 100 m2 auskommen.
    das ist deutschland 2010. man kann es übrigens auch mit arbeit versuchen.