Guten Morgen Zusammen,
ich habe das Forum aufmerksam gelesen, habe allerdings noch einige Konkrete Fragen.
Zur Situation:
Eine Bekannte und ich wollen zusammen eine Wohnung beziehen. Da wir nicht zusammen sind und der Zusammenzug nur aus rein logischen Gründen zustande kommt, möchten wir das ganze natürlich als WG aufziehen.
Dazu noch kurze Informationen:
1. Ich bin 25 erhalte im Moment ALG2 und muss bis zum 1.9.09. aus der Elternwohnung ausziehen, da diese wegziehen und mich nicht mitnehmen wollen.
2. Meine Bekannte ist 21 und hat jeden Tag mehrere Stunden anreise zu ihrer Arbeitsstelle. Sie will deshalb näher an diese heran ziehen, verdient aber sehr wenig.
3. WIr haben uns mehrere Wohnungen ausgeguckt, die leider alle um die 70qm groß sind. Bevor wir diese überhaupt besichtigen dürfen, möchte die Wohnungsbau-Gesellschaft von der Arge schriftlich die Regelung haben, wie bezahlt wird, wenn ein ALG2 Empfänger in eine WG zieht.
4. Ich werde also morgen zur Arge gehen und versuchen, die Nötigen Schriftstücke zu erhalten.
Meine Fragen:
1. Bei mir und meiner Bekannten handelt es sich doch jetzt um zwei Bedarfsgemeinschaften?
2. Wie groß darf die Wohnung denn jetzt in so einem Fall sein?
--60qm(Regelung für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft)?
--100qm(weil zweimal eine Bedarfsgemeinschaft?
--ganz andere Größe?
3. Ich muss nur für die Hälfte der Warmmiete aufkommen. Wenn die dann unter dem Satz der Arge liegt, geht doch alles in Ordnung?
4. Nach welchen Paragraphen wird dies alles bestimmt?
5. Wie stelle ich es am geschicktesten an, diese Antworten schriftlich von der Arge zu erhalten? Könnte mir vorstellen, dass die da etwas unwillig reagieren.
6. Ich befürchte, dass versucht wird, nicht und meine Bekannte zu einer Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft zu machen(rein formell gesehen). Worauf sollte ich achten, gibt es da "Fangfragen"?
Vielen Dank dafür, dass ihr mich morgen nicht unbewaffnet in die Behörden-Schlacht ziehen lasst.