untervermietung

  • hallo
    habe mal wieder eine frage und brauche eure hilfe.die beziehung meines kumpels ist in die brüche gegangen und er muss dringend aus der gemeinsamen wohnung ausziehen,er is berufstätig und pendler und ist nur ca 12 tage im monat zu hause.ich bin alleinstehend und beziehe hartz4 und möcht ihm für die 12 im monat ein zimmer meiner 46qm bude untervermieten.das einverständnis des vermieters liegt bereits vor.nun meine frage .brauche ich von der arge eine erlaubnis zur untervermietung oder reicht es die arge über die untervermietung zu informieren und ihnen die einnahmen aus der vermietung mitzuteilen um eine genaue berechnung meiner bezüge zu gewährleisten.
    danke

  • Hallo!


    Ich denke, dass ihr für die ersten 12 Monate als Hausgemeinschaft zählt und du der Arge natürlich Mitteilung über den neuen Bewohner machen musst und auch über die Mieteinnahmen, die man dir dann von deinem ALG2 abziehen wird.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!