Unterhaltsanspruch für Studenten

  • Moin moin,


    Eins vorweg: was ich hier zusammengetippt hab, ist recht lang geworden, daher schicke ich ein herzliches Dankeschön an all diejenigen voraus, die sich die Zeit nehmen es trotzdem zu lesen (und vielleicht noch das ein oder andere Interessante dazu sagen könnten). Also los geht's:


    Ich bin 25 Jahre alt und beginne demnächst ein 2-jähriges Master-Studium an einer Universität, nachdem ich den Bachelor bereits kürzlich erfolgreich abgeschlossen hab. Aus verschiedenen (persönlichen) Gründen habe ich während des Bachelor-Studiums noch zu Hause in meinem Elternhaus gewohnt, genau gesagt, bei meiner Mutter (meine Eltern sind seit 12 Jahren geschieden). Für den Master-Studiengang will ich in jedem Fall zu Hause ausziehen, was natürlich mit einem höheren Finanzdruck für mich verbunden ist. Daher habe ich ein paar Fragen bezüglich des Unterhaltsanspruchs im Studium. Dazu folgender Hintergrund (ich versuche mich kurz zu fassen):


    Mein Bruder und ich haben nach der Trennung unserer Eltern bei unserer Mutter gelebt. Unser Vater hat seine Unterhaltszahlungen für uns exakt dann eingestellt, als wir beide unser Abitur hatten (im Jahr 2002, bzw. bei mir wars 2003). Meiner Mutter hat mein Vater meines Wissens nach nie irgendwas gezahlt, obwohl sie schwerbehindert (querschnittsgelähmt) und demzufolge erwerbsunfähig ist. Mein Vater verdient übrigens soweit ich das beurteilen kann recht gut (mittlerer Dienst in einem recht bekannten Deutschen Großunternehmen), zumindest hab ich nie den Eindruck gehabt, dass es ihm je an irgendetwas materiellem gemangelt hat, Finanzsorgen da waren oder ähnliches.


    Zurück zu mir. Während des Bachelor-Studiums hab ich, wie schon gesagt, zu Hause gewohnt. Ich charakterisiere diese Form des Zusammenlebens gerne als eine Art WG mit meiner Mutter, die aufgrund ihrer Behinderung sicher auch viele Vorteile aus meiner Anwesenheit ziehen konnte. Finanziell war es denk ich für uns beide in Ordnung, ich wage zu behaupten, dass ich selbst recht sparsam lebe (das einzige was ich mir seit 7 Jahren leiste ist ein kleiner 91er VW Golf). Aufgrund meines Alters fällt aber ja demnächst das Kindergeld (was bislang meine Mutter kassierte) weg und ich muss mich darüber hinaus auch auf eigene Kosten krankenversichern, dazu selbstverständlich noch die ganzen Kosten, die eben auf einen zukommen, wenn man eine eigene Wohnung hat. Ich habs heute morgen mal durchgerechnet und komme (ohne Auto) auf 650-700 € laufende Kosten, die ich monatlich zu tragen habe.


    Bislang hab ich davon abgesehen meinen Vater um Unterhaltszahlungen zu "bitten" (= diese einzufordern), weil ich finanziell keine Schwierigkeiten hatte (und das obwohl ich während des Bachelor-Studium monatlich nur ca. 110 € Bafoeg bekam und die Bafoeg-Zahlungen in den letzten beiden Semestern komplett wegvielen). Zum einen hab ich wie gesagt günstig zu hause wohnen können, zum anderen habe ich seit ich 17 Jahre alt bin praktisch jeden Monat ein eigenes Einkommen in Form von Aushilfsjob, Zivildienst, Praktika etc. Während des Studiums arbeiten war zeitlich allerdings NICHT möglich (die Unmöglichkeit dessen kann ich überhaupt nicht nachdrücklich genug betonen). So geht das jetzt aber fürchte ich nicht mehr weiter, und ich möchte einfach die 18-24 Monate, die das Studium dauern wird, finanzielle Unterstützung von meinem Vater. Ich wäre übrigens der erste aus der Familie, der hier versuchen würde einen Anspruch geltend zu machen. Mein großer Bruder hat sein Studium mit Bafoeg und eigenem Geld finanziert, weil er, offen gesagt, nicht den nötigen Mumm in den Knochen hatte, unseren Vater auch nur auf seine Unterhaltspflicht anzusprechen, geschweige denn, Leistungen von ihm einzufordern. Daher folgende Fragen:


    - Bis wie lang kann ich überhaupt einen Unterhaltsanspruch geltend machen und ggf. auch durchsetzen? Also, bis zu welchem Alter mein ich damit.


    - Mit wieviel Geld kann ich im Erfolgsfall rechnen? Ich weiss, die Frage ist blöd, weil ihr das Netto-Einkommen meines Vater genausowenig kennt wie ich selbst. Aber angenommen ich würde nochmal Bafoeg bekommen (weil ich ja nen eigenen Haushalt habe), sagen wir mal 300 €. Wäre mein Vater dann dazu verpflichtet den Differenzbetrag zu zahlen bis ich auf den angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf von 640 € käme?


    - Wie siehts aus mit meinem eigenen "Grundkapital"? Ein paar Tausender hab ich schon noch angespart (von meinen Jobs und so). Wird das Vorhandensein eigenen Geldes irgendwie in der Berechnung einbezogen? Mir macht der Gedanke etwas Bauchschmerzen, dass ich mein mühseelig erarbeitetes Geld aufbrauchen soll, nur weil mein Vater nicht mal dazu bereit ist, mir in dem Punkt etwas unter die Arme zu greifen.


    Dann noch ne Frage, die weniger rechtlicher, sondern moralischer Natur ist:


    - findet ihr meine Beweggründe nachvollziehbar und angemessen? Ich will ja auch nicht wie ein raffgieriger Geier aussehen. Mich stört in erster Linie das fehlende Unrechtsbewusstsein und die Selbstverständlichkeit mit der einfach fällige Unterstützung verweigert wird, als wäre die Ausbildung der Söhne egal. Ich würde nicht mal nach Geld fragen, wenn es nicht wirklich notwendig wäre, und die letzten 6 Jahre war es auch nicht notwendig, jetzt aber leider wohl.


    Ich hab übrigens eigentlich ein gutes Verhältnis zu meinem Vater, aber sobald es um das Thema geht, sobald man nur auf die Unterhaltspflicht hinweist (!) - also nicht mal Geld fordert, sondern nur darauf aufmerksam macht, dass dort gewisse Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt sind - brennen (bei ihm) wirklich sämltliche Sicherungen durch.


    So viel erstmal dazu, jetzt freu ich mich auf eure Antworten, nochmal vielen Dank für's lesen.

  • schwierige Frage....
    ich bezweifle, dass du einen Anspruch hast, da du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast...
    Unterhaltsanspruch besteht nur für die Zeit bis zum Abschluss der 1.Ausbildung...
    was allerdings die Frage ist, wäre...."ist der Masterstudiengang noch als 1.Ausbildungsgang zu zählen oder nicht?"...
    erkundige dich da am besten bei einem Anwalt für Familienrecht...
    habt ihr eine rechtschutzversicherung?.. dann bezahlt die Versicherung die Erstberatung...
    ansonsten ist eine Erstberatung nicht soooooo teuer...
    sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen hast du meiner Meinung nach Anspruch auf Prozesskostenhilfe....
    aber das lasse dir lieber von einem Anwalt näher erläutern...


    wenn dein verhältnis zum Vater aber gut ist, würde ich es erst einmal im Guten beim Vater probieren...
    halte ihm einfach vor, dass der Master halt im Anschluss einen uten Verdienst verspricht...
    vielelicht kannst du deinen Vater ja auch zu einem "Darlehen" überreden... und du zahlst es ihm dann später zurück, wenn du als "Master" gut verdienst :D


    wie egsagt... meiner Ansicht nach ist dein Vater nicht mehr unterhaltsverpflichtet da du ebreits den bachelor hast...


    ich stehe bei meinem Sohn vor einer ähnlichen Situation... allerdings hat er gerade erst den bachelor-studiengang angefangen.... heißt also, der Vater ist noch unterhaltsverpflichtet...trotzdem müssen auch wir kämpfen...
    das ist manchmal halt so....


    allerdings dürfte deine Mutter unterhaltsanspruch haben....
    wäre evtl. eine Möglichkeit eure finanzielle Situation zu entlasten...
    ich habe aber das Gefühl dass ihr bisher halt die Konfrontation gescheut habt... so wie wir auch...
    bei solchen "Vätern" bedeutet dies immer ien Kampf..das ist Stress, den man nicht gebrauchen kann..erst Recht nicht, wenn man sowieso gesundheitlich gehandicapt ist...
    ich kann das alles sehr gut nachvollziehen...


    jedenfalls "viel Glück" beim Master.... welche Fachrichtung?

  • Hi,


    Danke für die Antwort, du hast recht, Konfrontationen wird bei uns, inbesondere zwischen meinen Eltern, seit jeher lieber aus dem Weg gegangen. Eigentlich ziemlich blöd, weil man doch erwarten müsste, das auch bzw. gerade finanzielle Probleme in einer (trotz Scheidung recht intakten) Familie offen angesprochen werden müssten. Dem ist hier leider nicht so.


    Das Argument mit der 1. Ausbildung (die ja der Bachelor in der Tat ist) ging mir auch durch den Kopf. Andererseits kenne ich einige Masterstudenten, bei denen ähnliche Verhältnisse vorliegen wie hier, die sowohl im Bachelor, als auch jetzt im Master Unterhalt vom Vater beziehen. Wohlgemerkt, nicht als mildtätige Gabe, sondern auf dem Rechtsweg eingefordert.


    Im Masterstudiengang, den ich mache gehts um alternative Energietechnik, vorher hab ich Maschinenbau & Design studiert :)



  • wäre ja interessant... sooo weit ist mein Sohn ja noch nicht :-) und ich habe nachher auch einen Anwalttermin, da der Herr Papa einfach den Unterhalt zusammengestrichen hat....
    schade, dass durch so etwas der Kontakt/die Beziehung gestört wird...
    also... solltest du da Näheres erfahren... wäre interessant...
    aber ich denke, das wirst du ohne Anwalt nicht schaffen können...


    wie gesagt.. wenn ihr eine rechtschutz habt...da greift oft noch die Familienrechtschutz... dann wäre das ja eine "Erstberatung" udn die zahlt die Versicherung meistens... aber hole dir vorher das ok ein...
    nach der Beratung weißt du dann mehr..ob es sich auchlohnt den stress auf sich zu nehmen oder nicht...


    aber ansonsten bleibt evtl. der Weg der finanziellen Erleichterung, indem wenigstens deine Mutter evrsucht "Ergänzungsunterhalt" zu erhalten... aber das weiß ich nciht... bin ja kein rechtsexperte und greife nur auf eigene Erfahrungen zurück.....und da musste ich leider schon vor 13 Jahren vor Gericht gehen und bis zur Zwangsvollstreckung den Kindesunterhalt einklagen.... wohlgemerkt... bei einem sehr gut evrdienenden Vater...aber eben zahlungsunwillig....:(


    viel glück...


    würde mich freuen weiteres zu erfahren...


    übrigens.. mein Sohn ist im Informatibereich :-) ... immer diese Techniker :rolleyes:

  • Also insgesamt würde ich zunächst auch denken, dass deine erste Ausbildung ja "beendet" ist und dein Vater daher keine weiteren Verpflichtungen betr. Ausbildung hat. Die "Master"-Frage oder Feststellung hier ist aber, dass dir dein Vater (wenn ich jetzt gerade mal richtig gelesen habe in der Eile) noch "keine" Ausbildung finanziert hat. Du schreibst ja, dass er nach dem Abi Zahlungen eingestellt hat (mit welchem Recht eigentlich?!).


    Dein Bruder hat Bafög erhalten schreibst du weiter. Was für Bafög? Elternabhängig oder elternunabhängig? Das könnte wichtig sein, weil man Parallelen zu deiner Situation ziehen könnte. Wie gut dein Vater ansonsten (neben dem Einkommen) gestellt ist, spielt auch hier keine Rolle, es sei denn, er bezieht aus dem Vermögen zusätzliches Einkommen, das angerechnet werden würde (beispielsweise Zins- oder Mieteinnahmen, Dividenden etc.)


    Gruß. Lirafe

  • Richtig Lirafe, mein Vater hat mich seit dem Abitur nicht mehr finanziell "mitgetragen", sprich Unterhaltungszahlungen, wurden mit dem Bestehen, des Abiturs einfach ersatzlos gestrichen. Warum sowohl mein großer Bruder ein Jahr zuvor, als auch ich uns das einfach so haben gefallen lassen kann ich leider heute nicht mehr sagen. Vermutlich weil der Unterhalt, als er noch gezahlt wurde, an unsere Mutter ging und wir (ich und mein Bruder) praktisch keinen Finanzmangel festgestellt haben, da ja unsere Mutter die dadurch enstandene Lücke gefüllt hat. Außerdem war bei uns beiden auch ein Einkommen in Form von Wehr bzw. Zivildienstsold vorhanden. Um zum Kern der Sache zurück zu kommen: Nein, eine (erste) Ausbildung hat mein Vater weder mir noch sonstwem jemals finanziert. Die Zahlungen hat er natürlcih auf keiner Rechtsgrundlage eingestellt, sondern entweder, weil er im guten Glauben war, nicht unterhaltsverpflichtet zu sein, oder weil er bewusst diese Pflicht vernachlässigt hat, in der (leider berechtigten) Annahme, dass er damit mir nichts, dir nichts, davonkommt.


    Im Nachhinein ärger ich mich natürlich sehr darüber, dass man nicht schon viel früher mal dagegen aufbegehrt hat, dass das Thema unterhalt einfach so gehandhabt wurde. Ich und mein Bruder haben damals über das Thema einfach nicht (genug) nachgedacht und meine Mutter hat finanziell einfach nicht so die Übersicht und vll. auch nicht die erforderliche Cleverness sich in dem Punkt gegen unseren Vater durchzusetzen. Außerdem, wie schon richtig erkannt wurde, werden solche Themen bei uns gerne mal ausgeblendet.


    Das Bafoeg für uns beide (sofern welches gezahlt wurde) war jeweils elternabhängig.


    Ach, und danke fürs lesen bzw. antworten. Ich neige manchmal dazu ellenlange Texte zu verfassen, wenn ich irgendwas erzählen will. Denke hier ist das ein Ausdruck meiner persönlichen Frustration bzgl. dieses Themas.

  • Dass du viel schreibst ist doch in Ordnung; manchmal fassen sich Menschen so kurz, dass dagegen `zig mal nachgefragt werden muss, bevor geantwortet werden kann, weil einfach viele Details fehlen. Mir ist es auch nicht gerade immer gegeben, mich kurz zu fassen. Aber wie dem auch sei. Deine Mutter ist vermutlich nicht gerade zu beneiden und hat durch ihre gesundheitliche Situation genügend Schwierigkeiten, so dass sie keinen weiteren nerven- und kräftezehrenden Schauplatz gebrauchen konnte oder ertragen hätte. Ich finde richtig gut, dass (so scheint es mir) du jetzt nach all den Jahren erkannt hast, dass ihr nichts entbehren musstet, weil deine Ma für alles gesorgt hat, ohne deinen Vater zu beanspruchen. Vielleicht könntet ihr das ihr gegenüber auch mal äussern und anerkennen. Das fänd ich wirklich schön.


    Zu deinem eigentlichen Thema. Eine erste Ausbildung hat dein Vater dir also demnach nicht finanziert. Wie die Sachlage jetzt aussieht, nachdem du bereits eine Ausbildung hast, vermag ich nicht mit letzter Bestimmtheit zu beurteilen, also ob dein Vater für dich aufkommen muss während der nächsten Ausbildung, und im Unterhaltsrecht gibt es immer wieder schwer abwägbare Einzelfälle. Ich an deiner Stelle würde mich beim Bafögamt (explizit: Auskunftsstelle) erkundigen, um in etwa einen Anhaltspunkt, eine Richtung zu wissen und daneben versuchen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu erhalten, durch den du eine anwaltliche Beratung für einen eigenen Kostenbeitrag von 10 € in Anspruch nehmen kannst. Wichtig hierbei ist, dass du dir einen Fachanwalt für Familien- / Unterhaltsrecht suchst, alles andere hat keinen Wert. Wäre interessant, von dir zu hören, wie es weitergeht / -gegangen ist.


    Gruß. Lirafe