Schriftliche erklärung wg. kontobewegungen

  • Hallo alle miteinander,


    Ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt, weil mein Anspruch auf ALG1 ende Juni erloschen ist. Ich habe alle Papiere die benötigt wurden abgegeben und soweit kein Problem gehabt...


    bis auf die Kontoauszüge, ich sollte meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen, was ich auch getan habe...nun hat sich die Sachbearbeiterin alles kopiert (angeblich für meine Akte)...ich sagte dass ich nicht damit einverstanden bin dass meine Kontoauszüge kopiert werden...sie sagte dann: ich muss sie kopieren sonst besteht kein Leistungsanspruch...also willigte ich ein und sie kopierte alles komplett.



    Jetzt zu dem Problem, ich habe viele Abbuchungen von Tankstellen (tanken) bis zu 50€ usw. und sonstige Kontobewegungen bis +2500.- € dann -1400.- € -300.-€ +960.-€ -1000.-€ -200.-€ -300.-€ +500.-€(ALG1) -440.-€ -2500.-€ +500.-€ +550.-€ -500.-€ +300.-€ -500.-€ so sieht das ca. aus



    wobei ich anmerken muss dass die Kontoauszüge nicht komplett vollständig sind, da ich einfach nicht jeden einzelnen aufgehoben habe....

    ich habe Privatschulden und auch sonstige Rechnungen ( wie Miete,Telefon usw) versucht bar zu zahlen damit ich keine Probleme kriege.


    jetzt will die Sachbearbeiterin eine schriftliche Erklärung über die Kontobewegungen, was soll ich jetzt genau tun? bzw. wie soll ich das genau formulieren? ohne dass ich probleme/leistungsentzug oder sonstige einschränkungen bekomme?:confused: da ich nicht will das mein Antrag abgelehnt wird, da ich Rechnungen zu zahlen habe. Ich hoffe mir kann hier jemand helfen wie ich weiter vorgehen soll:confused:


    wäre nett wenn mir jemand sagt wie ich es schreiben soll und wie ich die kontobewegungen begründe...
    Ich bedanke mich schonmal im vorraus.


    lieben Gruß Leiharbeiter

  • Moin moin.


    hmm ich finde es ehrlich gesagt nicht so toll das das Amt ein Recht hat die Kontoauszüge der letzten 3monate zusehen, aber wenn man die nicht abgibt dann gibt es auch kein Geld.
    Aber ich hätte die Kopiert und alles was das Amt einen feuchten kericht angeht geschwärzt, wenn die fragen wieso ganz einfach antworten, das das was geschwärzt worden ist nichts zur sache tut.


    Ja nun ich würde reinschreiben das das Abbuchungen für etwagige Gläubiger sind da du Privatschulden hast.
    Wie du deine Schulden tilgst geht die nix an.
    Somit dürfte das Amt keine weiteren fragen haben.
    Wenn du Ratenvereinbarungen mit den Gläubigern hast, schriftlich, kannst du denen das in Kopie vorlegen.


    lg
    chris1986

  • )...ich sagte dass ich nicht damit einverstanden bin dass meine Kontoauszüge kopiert werden...sie sagte dann: ich muss sie kopieren sonst besteht kein Leistungsanspruch...


    Und weil sie das sagt wird unterschrieben,eingewilligt und sonst was.


    Dann mach ich das jetzt mal wie die Sachberarbeiterin:


    .... also Du möchtetst die Kontoauszüge nicht zum Kopieren zur Verfügung stellen, --------dann müssen sie eben Arbeiten gehen guter Mann, ich bin schließlich nicht verpflichtet Ihnen zu sagen worauf sich eine solche Entscheidung begründet, das müssten sie schon selber rauskriegen! Ich brauche doch keine Hilfe, sondern sie und dann haben sie keine Rechte, also kommen sie blos nicht auf die Idee mich zu fragen auf welcher Gesetzesgrundlage das Kopieren basiert, ich antworte dann nämlich das dies auf der Dokumentationspflicht aus meiner Dienstvorschrift her rührt! Und dort steht das ich zur Dokumentation verpflichtet bin! - da steht das ich mir Notizen machen darf ??? Ja aber das hält hier den Zagesablauf erheblich auf, Kopieren geht da wesentlich schneller!


    Haste es jetzt verstanden????

  • ich glaub schon....also hätte ich die kontoauszüge garnicht zum kopieren zur verfügung stellen müssen?


    was kann ich da jetzt machen? oder was soll ich jetzt tun? so schreiben wie chris1986 es hier beantwortet hat?:confused:


    was würdest du denn vorschlagen horstgrunert?

  • Moin moin,


    kurze zusammenfassung:
    "hmm ich finde es ehrlich gesagt nicht so toll das das Amt ein Recht hat die Kontoauszüge der letzten 3monate zusehen, aber wenn man die nicht abgibt dann gibt es auch kein Geld."


    So vieleicht hilft das jetzt.
    Die Arbeitsgemeinschaften der Städte und der Agentur für Arbeit, können nicht wie damals zu Zeiten des Sozialamtes, bei gegebenen verdacht auf das Konto des Hilfesuchenden zugreifen!!!!


    Das heißt: Wer ALG II beantrag, ist in der Beweispflicht, das er keinerlei Finanzielle Reserven hat.
    Dazu gehören nunmal die Kontoauszüge, weil daraus hervor geht ob der HS in den letzten 3Monaten grössere Geldeingänge hat/hatte von denen Er/Sie leben kann und muss bevor Er/Sie ALG II bekommt.


    lg

  • Hallo!


    Die Frage von Leiharbeiter war doch nicht ob er 3 Monate alte Kontoauszüge vorlegen muss(ja, auch noch ältere Kontoauszüge wenn verlangt wird) sondern, dass er schriftlich darlegen soll, wie einige verdächtige Kontobewegungen zu erklären sind. Nun will er wissen, was er denen am besten verhornballert! Ich habe da keine Idee!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Mahlzeit.


    @Schrader


    Da er Privatschulden hat kann er sich auf dieses Berufen, das er diese vor Antragsstellung versucht hat abzutragen.
    Wenn er irgendetwas schriftliches hat, Ratenvereinbarungen oder so, dann soll er ne Kopie machen und denen das geben
    und gut ist.
    Diskussion beendet!
    Alles weitere Interessiert nen Toten Hund.


    lg

  • Hallo Chris!



    Zitat

    ich habe viele Abbuchungen von Tankstellen (tanken) bis zu 50€ usw. und sonstige Kontobewegungen bis +2500.- € dann -1400.- € -300.-€ +960.-€ -1000.-€ -200.-€ -300.-€ +500.-€(ALG1) -440.-€ -2500.-€ +500.-€ +550.-€ -500.-€ +300.-€ -500.-€ so sieht das ca. aus



    Das sieht nicht nach irgendwelchen Ratenvereinbarungen aus. Das sieht fast so aus, als ob er nebenher noch mit älteren Gebrauchtwagen handelt!:confused:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo


    alles was ich daraus sehe ist das er einen hohen Lebensstandard hat sonst nix.
    Was das für Abbuchungen sind kann niemand sagen ausser Leiharbeiter.
    Ich finde wenn er schon hier reinschreibt was von seinem Konto abgeht und was reinkommt, das er schon viel seiner Privatsphäre Preis gibt und man dieses achten sollte, auch das Amt und nicht noch nachhackt was sind das für Beträge usw.
    Ausserdem, die wollen wissen was das für Beträge sind, dann sollen sie mal aus den Auszügen drauf schauen, weil i.d.R steht das auf den Kontoauszüge drauf!


    lg

  • So - ich könnte mir eher vorstellen, dass die Argumentation (Schulden tilgen) schwierig ist, und dass das Amt sich eher noch für die "Eingänge" interessiert, also woher die stammen, weil ich selbst ohne die Summe, neben der ALG I vermerkt ist, auch so schon auf etwa 4800 € Geldeingang komme in diesem relativ kurzen Zeitraum, sofern ich es richtig verstanden haben sollte. Im übrigen ist es wirklich egal, was bislang mit dem Geld ausgangsmäßig passiert ist, Schuldentilgung dürfte legitim sein; doch um unnötigem Hin- und Her auszuweichen, würde ich entsprechende Unterlagen (Darlehensvereinbarung) vorlegen.

  • Guten Morgen,


    so, da mir hier zu meinem thema geholfen wurde, wollte ich euch nur sagen wie es ausging und andere Leute mit dem selben Problemen vll. davon profitieren könnten.


    Also ich war danach erstmal krank (auch krankgeschrieben) und habe erstmal garkeine schriftliche erklärung abgegeben, dann ziemlich zum Ende des Monats kam das Geld auf meinem Konto an ohne weitere Fragen, also wie es dazu kam weiss ich nicht, auf jeden Fall gab ich keine schriftliche Erklärung wg. den Kontobewegungen ab. Ich hoffe mein posting hier ist für andere Mitleser hilfreich.


    lg leiharbeiter