Sozialleistungen für Schüler..

  • Folgende Situation. Gehe demnächst auf ein öffentliches Gymnasium (11Kl. allg. abitur) das vom momentanen wohnort (bei Eltern)
    mehr als 30 km entfernt ist. Da der Schulweg unzumutbar ist möchte ich gerne eine eigene wohnung in der nähe der schule haben.
    Zu meiner Person: bin 19 jahre alt.
    Was kann ich an sozialleistungen etc.. beantragen um über die Runden zu kommen?
    Stehen mir diese Sachen zu?
    Wenn ja welche? mit was kann ich rechnen?
    wenn weitere infos über mich oder die situation benötigt werden bitte drum fragen
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Hallo,


    nach den bisherigen Angaben dürfte das meiner Ansicht nach schwierig werden. Selbst wenn es weder eine näher / besser erreichbar gelegene Schule gleicher Art, noch eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt bestehen zunächst einmal Unterhaltsansprüche, die es zu nutzen gilt.


    Mit anderen Worten: Wenn die Anfahrt zur Schule nicht mehrere Stunden (Beim Schüler-BAföG, das theoretisch in Betracht kommt, wird ein Schulweg der bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden hat als unangemessen weit angesehen, vgl. BAföG VwV 2.1a.3) dauert, wird man den Schulweg kaum als unzumutbar ansehen können.


    Selbst wenn dies der Fall ist, würden Sozialleistungen nur dann in Betracht kommen, wenn die zum Unterhalt verpflichteten Eltern(teile) nicht leistungsfähig sind (beim Schüler-BAföG gelten im wesentlichen die selben Regeln zur Einkommens- und Vermögensanrechnung wie beim "normalen" BAföG).


    Gruß


    Philipp

  • @seedyy - junger Freund


    Leute wie Du sind es die in diesem Staate dazu beitrage das wir als Schmarotzer und Faule Hunde betitelt werden.


    30 km Schulweg und eine Zumutung - das ich nicht lache, sei fro das Du die nicht zu Fuss jeden Tag hin und zurück laufen musst.


    Mit welchem Recht stellst Du Dich hin und erklärst Dich als Hilfebedürftig - doch wohl nur mit dem Recht der Dreistigkeit!


    Meist uind diese Erfahrung habe ich gemacht sind solche Jugendlichen der Kategorie Schulfaul und veröhnt zu zuschreiben, wäre dem nicht so wärst Du eine echte Ausnahme.


    Ein Leitspruch der ALG Bestimmungen lautete zwar: Fördern und Fordern - aber davor kommt noch soetwas wie Anspruchsberechtigung und soetwas seh ich bei Dir nicht als gegeben!


    Sory, aber bei solchen Unverschämtheiten geht mir die Galle hoch und bevor ich mir ein Magengeschür hole weil ich mih über soviel Dreistigkeit erzürne, sage ich Dir lieber frei heraus was ich von Mensachen Deines Schlages halte!


    Man sollte die Gegebenheiten unter denen Du gegenwärtig zu leiden hast vielleicht mal noch ein wenig erschweren damit Du weist was Anstand ist, denn den spreche ich Dir absofort ab!


    Du fragst hier wie Du auf ganz bequeme Art eine solche Situation ausschlachten kannst!


    Im Gesetz steht etwas von Arbeiten udn zunächst einemal alles mögliche selber in Betracht zu ziehnen um eben keine Mittel des Staates in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich scheinst Du ja schon in jungen Jahren eine gute Schule hinter Dir zu haben die Dir aufzeigt das man nur beim Staat anklopfen muss un ddie Hand aufhalten kann.


    Bisweilen glaube ich das diese Anfrage wieder so ein Faik eines Spassvogels von Sachbearbeiter der ARGE ist, das ist ja wohl nur scheisse!


    Wer solche Fragen stellt müsste direkt aus dr Teilnehmerliste entfernt werden!

  • @sozialleistungen.info


    vielen dank erstmal für die infos genau das hab ich gesucht.
    nun ich komme über den zeitrahmen von 2 stunden.
    Da mein Bruder Schüler Bafög berechtigt war stehen die Chancen doch gut das es bei mir auch der Fall sein wird? oder?
    Ich muss ja einen Mietvertrag vorlegen um mietzuschuss zu bekommen, nur wenn es dann doch verwehrt wird sitze ich da mit einer wohnung die ich wahrscheinlich nicht bezahlen kann. wie kann ich die ganze sache am besten angehen? Was für eine Wohnung stände mir zu? (mietkosten). Und welcher Antrag verbindet denn schüler bafög und wohngeldzuschuss? oder werden beide unnabhängig vonneinander ausgefüllt?


    Horst GRUNERT -alter Freund
    Zuerst einmal möchte ich dir sagen das ich deine Reaktion verstehe und auch in gewisser weise teile.
    Ich denke genauso wie du das nur denjenigen die Sozialhilfe ermöglicht werden sollte, die sie auch "verdienen".
    Und ich würde auch gerne mit dir speziell über meine Situatuin die hintergründe und was damit alles verbunden ist diskutieren, aber ich bezweifle das das Forum bzw. dieser Thread dazu genutzt werden sollte.

  • @ seeddyy - dafür gibt es dann ja noch die Möglichkeit der "persönlichen Nachricht" und im weiteren stelle ich fest das bei Dir auch das Prinzip vieler anderer Fragesteller zu Tage tritt nach und nach mehren sich die Informationen die dann irgendwann zu einer gänzlich anderen Fallbewertung kommen - wobei ich mich manchmal frage bei welcher ARGE ihr beschäftigt seit - ich benötige nun wirklich keine Beschäftigungstherapie und viele3 ander hier im Forum wohl ebenso wenig, also sollte man die Katze doch gleich aus dem Sack lassen - oder anderes Gesagt: wenn mir nach Sushi ist, bevorzuge ich den Japaner!