Hausverkauf notwendig; Erbanteil

  • Hallo miteinander:-)



    Ich habe mal ne Frage.. seitdem ich denken kann, ist mein Vater arbeitslos und seit Jahren bekommt er Hartz4. Jetzt hat er letztes Jahr das Haus seiner Eltern geerbt, kann es aber nicht unterhalten und ist somit gezwungen das Haus zu verkaufen. Da niemand von uns ( 3 Kinder) das Haus übernehmen möchte, will er es jetzt zu Bank geben um es als Immobilie abzugeben.. Er sagt, aus dem Gewinn kann die Arge nur einen gewissen Teil anrechnen, da 1. er noch anderweitige Schulden hat und er denkt die werden noch abgezogen und 2. wir Kinder noch einen Anspruch auf den gesetzl. Erbteil hätten??? Ich glaube noch nicht so wirklich an die ganze Sache und wollte mal fragen, ob mir jemand da weiterhelfen könnte..


    Vielen lieben Dank für eure Antworten


    LG

  • Wenn ihr Kinder, also praktisch die Enkelkinder der Erblasser nicht explizit in einem Testament als Erben eingesetzt worden seid (was für euren Vater und euch in dem Vall wirklich das Beste gewesen wäre), steht euch kein Erbanteil zu. Gesetzliche Erben sind in erster Linie, sofern vorhanden, die Verwandten ersten Grades, also neben dem Ehegatten (der hier offensichtlich keine Rolle mehr spielt) die Eltern und die Kinder des/der Verstorbenen. Eltern wird es wohl nicht mehr geben, also bleibt nur noch das "Kind" der Erblasser = euer Vater.


    Dein Vater wird wohl alles so verwerten müssen, dass er die nächsten Jahre von dem Verkaufserlös aus dem Erbe lebt; an eurer Stelle würde ich mich dahinter klemmen, damit er wenigstens - wie er es vorhat - auch die Möglichkeit erhält, Schulden zu tilgen, die er hat; das sollte mit einigem Engagement funktionieren.

  • Also er meinte nicht den Erbteil von meinem Opa, sondern unser Erbteil von Ihm.. ich finds seltsam.. und die ARGE hat ihm wohl gesagt, daß er nix zurückbezahlen muß, sondern alles verleben muß, was er an Geld bekommt.. aber das ist doch ein bißchen seltsam.. sonst könnte er ja alles mit beiden Händen ausm Fenster werfen... Oder?

  • Da dein Vater ja offensichtlich lebt, kann hier von eurem Erbteil keine Rede sein. Es sei denn - wie ich es geschrieben habe -, ein "Testament" von den Großeltern ist vorhanden. Ihr "könnt" definitiv von euem Vater nur erben, wenn er verstorben ist, jetzt gibt es noch kein Erbe für euch - und wenn alles futsch ist, auch künftig nicht.


    Was meinst du mit "...und die ARGE hat ihm wohl gesagt, dass er nix zurückbezahlen muß..."?