Wohnung und Anspruch, Hilfe bitte

  • Hallo, bin das erst Mal hier und hoffe, ihr könnt mir helfen, wär total lieb:)


    Bin seit Nov letzten Jahres von meinem Mann getrennt, wir haben 3 kleine Kinder zusammen, bisher habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen, aber jetzt haben wir das Sorgerecht aufgeteilt, morgens bis abends sind die 3 bei mir und über Nacht bei ihm.
    Bekomme also ab dem 1. August kein Unterhalt mehr.
    Bisher habe ich ca 500 Euro bekommen vom Träger, wird das Geld vom Unterhalt dann aufgestockt, oder bekomme ich noch weniger ab jetzt?
    Muss ich mir jetzt eine kleinere Wohnung suchen, oder dürfen die 90 qm bestehen bleiben?
    ch habe keine Ahnung davon, meine SB weiß es auch nicht so genau
    lg

  • Der Fall ist nicht einfach, da die für eine Entscheidung relevanten Daten nicht vorliegen. So ist z. B. wichtig, ob beide Elternteile Leistungen nach SGB II erhalten oder nur einer.
    Der Unterhalt, von wem er auch immer gezahlt wird, vom Vater oder vom Sozialamt, wird als Einkommen angerechnet. Insoweit würde sich bei Wegfall der Unterhaltszahlung das ALG II um etwa den gleichen Betrag erhöhen. Allerdings wird auf den Unterhalt pro Unterhaltsberechtigten jeweis 30 € Versicherungspauschale anrechnungsmindern angerechnet, dies können bei 3 Kindern also 90 € monatlich mehr ALG II bedeuten. Wenn der Vater auch ALG II Emfänger ist, wird eine Aufteilung nicht zu umgehen sein.
    Grundsätzlich darf die Ausübung des Umgangrechtes nicht an der Hilfsbedürftigkeit der Eltern oder eines Elternteiles scheitern (BSG B 7b AS 14/06 R). Dies führt dazu, dass der angemessene Wohnraum erhalten bleiben muss, also die Kostenübernahme durch die Arge erfolgen muss. Erfahrungsgemäß sieht dies die Arge oftmals nicht so, deshalb sollte der Bescheid von kompetenter Stelle geprüft und ggf. rechtlich vorgegeangen werden. Bitte unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht damit beauftragen, andere RA sind oftmals damit überfordert.