ALG II - Welche Möglichkeiten / Ansprüche habe ich?

  • Hallo,


    ich befinde mich derzeit in folgender Situation:
    Am 09.01. diesen Jahres bin ich in meine erste, eigene Wohnung gezogen.
    Bis Anfang Juni war ich arbeitslos, und habe nur Absagen auf meine Bewerbungen bekommen. Am 08.06. wurde ich dann auf Teilzeitbasis (25 Stunden / Woche) bei McDonald's eingestellt. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31. Dezember 2009. Nebenbei bemühe ich mich gerade um einen Ausbildungsplatz für das Jahr 2010 und die Chancen stehen gar nicht mal so schlecht.


    So viel zur allgemeinen Situation. Die Wahrscheinlichkeit wieder arbeitslos zu werden ist in diesem Betrieb allerdings nicht gerade unwahrscheinlich.


    Einkommen & Miete:


    580.00 Euro - Nettogehalt


    271.14 Euro - monatlich zu zahlende Miete
    69.00 Euro - monatliche Nebenkosten
    340.14 Euro - monatliche Gesamtkosten


    Es bleiben also 240.14 Euro zum leben über (sprich Verpflegung, Telefon etc.)
    Wohngeld beziehe ich derzeit nicht.


    Der ALG II Rechner hat folgendes Ergebnis errechnet:


    [Blockierte Grafik: http://img16.imageshack.us/img16/1491/arbeitslosengeldiirechn.jpg]


    Außerdem frage ich mich, wie genau ich das ALG 2 beantrage. Gibt es irgendwelche besonderen Sachen, die ich beachten sollte?


    Liebe Grüße,
    Hauke

  • Am besten holst du dir die Formulare bei dem für dich zuständigen Amt ab. Bei Abholung weist du dich aus. Du wirst im System erfaßt und die abzuholenden Formulare werden mit einem Stempel (Abholedatum) versehen, so dass du im Normalfall dann auch ab diesem Datum bezugsberechtigt bist. Welche Formulare du brauchst, wird dir dort am Empfang bei Aushändigung gesagt.


    Beachten solltest du deine Vermögensfreigrenzen, also sofern du ein Auto hast - den Wert, Barvermögen und so weiter. Die entsprechenden und weitere Hinweise findest du, wenn du in der oberen Menueleiste auf dieser Seite auf H IV/ALG II gehst und auf der dann erscheinenden Seite "Vermögen" anvisierst.


    Gruß. Lirafe

  • Okay, danke schon mal für die schnelle Antwort.
    Werde deinen Rat in jedem Fall befolgen. Mich würde jetzt noch interessieren, ob 1) Das ALG II Rechner Ergebnis realistisch, auf meine Situation bezogen ist, oder nicht? Und 2) Ob das ALG II, im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit entsprechend erhöht werde kann, und zwar ohne neuen Antrag?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo!


    Das ist völlig unrealistisch. Wenn du ein Netto von 580 Euro bekommst, wird dir die Arge ganz sicher nicht 362 Euro ALG2 zahlen. Das wären ja dann 942 Euro!


    Als s.g. Aufstocker bekommst du lediglich 119 Euro von der Arge, denn 580 plus 119 sind 699 Euro, also dass was dir zusteht. Im Fall von plötzlicher selbst unverschuldeter Arbeitslosigkeit bekommst du dann neben dem dir zustehenden ALG1 immer die Summe bis 699 Euro vom Jobcenter aufgefüllt.
    Aber ein ganz wichtiger Aspekt ist ja noch dein Alter. Unter oder über 25 Jahre alt?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Wenn du berufstätig bist und daneben H IV beantragen mußt, hast du auf jeden Fall erst einmal einen Freibetrag von 100 € bis zu einem Verdienst von 400 €. Danach staffelt sich das Ganze prozentual. Daher hat der Rechner dir vermutlich den von dir genannten Betrag "richtig" ausgewiesen und das, was Schrader170 geschrieben hat, stimmt (mal wieder) nicht. Also auf zum Amt und Rückmeldung hier, wie es dann "wirklich" gelaufen ist, wäre nicht schlecht.


    Viel Glück.

  • Hallo lirafe!


    Nicht alles was hier im Forum steht ist richtig und schlüssig. Aber nun erkläre mir mal, warum in diesem Fall ein Freibetrag von 100 Euro eingeräumt werden soll? Demnach würde ja dann jeder abhängig Beschäftigte 100 Euro in den Arsch geblasen kommen. Nee, so läuft das nicht.

    Schrader


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  • Jeder erwerbsfähige/erwerbstätige Mensch in Deutschland, der H IV-Aufstockung beantragung muß, hat Freibeträge. Das ist allgemeingültig (gesetzlich geregelt). Bis zum Betrag von 400 € sind das pauschal 100 €, die als Freibetrag gelten, danach staffelt es sich prozentual. Ich wiederhole mich nur ungerne, aber es ist nun mal so. Ob dir das richtig und auch schlüssig vorkommt, vermag ich nicht zu beurteilen; aber Grundlagen kann ich nicht ändern. Der Rechner, den HG 26 benutzt hat, kommt eben auch nicht ungefähr zu dem Ergebnis. Im übrigen liegt mir Fäkalsprache nicht.

  • Hallo!


    Ja, ich habe gerade den Fall von HG26 in einem ALG2 Recher simuliert und der hat auch mir die Summe von 362 Euro als Anspruch von ALG2 ausgerechnet. Aber wie gesagt, dann hätte er als Single 942 Euro. Das ist sachlich falsch, wir leben nun mal nicht im Schlaraffenland. Er wird niemals mehr als 699 Euro haben!

    Schrader


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  • Ich glaube nicht, dass man mit 942 € schlaraffenlandmäßige Zustände hat: und es liegt doch auf der Hand, dass natürlich auch Unterschiede zwischen erwerbstätigen Hilfebedürftigen und solchen gemacht werden und werden müssen, die keiner Beschäftigung nachgehen. Alleine schon die sogenannten "berufsbedingten" Aufwendungen fallen hier ins Gewicht. Da sind - mit regionalen Unterschieden - oft schon wenigstens 100 € futsch.

  • Hallo!


    Zitat

    Ich glaube nicht, dass man mit 942 € schlaraffenlandmäßige Zustände hat:


    Ich bin in meinem Leben sehr viel gereist und auch wenn es die meisten von euch nicht wissen oder wahr haben wollen: der Sozialstaat Deutschland ist ein Schlaraffenland.
    Reisen bildet!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo,


    danke für eure aufschlussreichen Antworten. Ich wollte hier aber keinen Streit entfachen.
    Ich bin morgen früh beim Amt auf der Matte und werde dort alles weitere besprechen. Also welche Möglichkeiten, bei welchem Nettogehalt bestehen etc.


    Jetzt bin ich jedenfalls schlauer und gehe sicherer zum Amt. Danke nochmal.
    Ich werde selbstverständlich ein Feedback geben.


    Um auf die Altersfrage zurückzukommen: Ich bin 18 (am 26.07. werde ich 19)


    Mit freundlichen Grüßen

  • Lirafe, kleine Anmerkung noch zu deiner Aussage:


    Bei 400 Euro Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag von 160 Euro.


    Es sind 100 Euro grundsätzlich frei, dann bis 800 Euro 20 % und bis 1200 Euro 10 % ;)


    Ansonsten kann ich auch nicht nachvollziehen, wie Schrader auf diesen Schwachsinn kommt. Wenn ein Erwerbsfähiger keinen einzigen Cent mehr hätte als ein Arbeitsloser, wo wäre dann noch der Anreiz, überhaupt arbeiten zu gehen? Genau deshalb gibt es doch diese Freibeträge. Damit diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, mehr haben!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • alles klar, der staat subventioniert so jeden, der auf teilzeit arbeitet mit 240 euro über Hartz4-satz. herzlichen glückwunsch. da brauch man ja dann nun wirklich nicht mehr vollzeit arbeiten. träumt mal weiter vom schlaraffenland!
    und als19jäh. sind deine eltern für dich zuständig und nicht der paritätische Wohlfahrtsstaat.

    Schrader


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  • @ alle - Leute nun regt euch mal nicht so auf Mathe bedeutet rechnen können!


    Wer einen 400€ Job hat bekommt tatsächlich 100€ grundsätzlich als Freibetrag angerechnet und aus den verbleibenden 300€ werden ihm noch einmal wie richtig erklärt 20% also 60€ belassen Also ist der Freibetrag tatsächlich 160€ aber und das muss man dann solchen Rechnern auch mal beibringen insgesamt wird die Bedürftigkeit um 400€ gesenkt das heisst 240€ gehen an die ARGE und sind futsch, denn die ermittelt den Bedarf auf der Basis: Bedarf Lebenshaltungskosten also was brauch ich zum Beissen und was brauch ich für die Unterkunft, und dieser Bedarf ist der Regelsatz (359€ -neu)+ Miete (um die 360€) und liegt somit bei ungefähr 720€ davon werden dann die 240 € (400-160) abgezogen und das sind noch 480€ die ausgezahlt werden und so funktioniert das auch bei höheren Einkommen. Da wird also nicht noch mal was oben drauf gepackt nur weil das Kind Freibetrag heisst, der Freibetrag minder im Grunde nur das abzugsfähige Einkommen das einem nach dem Gesetz her zusteht. Über 400 € das ist ebenfalls richtig ist der %-tuale Anteil des Einkommens den man als Selbstbehalt bezeichnet zudem etwas höher und ab 800€ sinkt er dann soviel mir bekannt ist. Hierzu müssten aber die Jungs wie Diablo, die in der Leistungsabteilung der ARGE nichts anderes machen wie diese Berechnungen euch am Besten weiter helfen können,


    @ beruhig Dich mal wieder!!! so ganzfalsch war das ja nun auch nicht statt der 240€ sinds nur 160€ und die bekommste aus dem was Du erarbeitet hast schon zusätzlich 480€ Erhalt plus 400€ job haste 880€ und ansonsten wären es 720€ also hste schon 160€ mehr (Freibetrag) aber das hat nichts mit Wohlfahrtsverband zu tun!

  • Hallo HG26!


    Zitat

    Ich bin morgen früh beim Amt auf der Matte und werde dort alles weitere besprechen. Also welche Möglichkeiten, bei welchem Nettogehalt bestehen etc.


    Jetzt bin ich jedenfalls schlauer und gehe sicherer zum Amt. Danke nochmal.
    Ich werde selbstverständlich ein Feedback geben.


    Wie war es denn nun gestern auf der Arge? Ich warte sehnsüchtig auf eine Antwort.


    Zitat

    Letzte Aktivität: Gestern 21:30


    Online warst du ja gestern Abend noch! Nicht das du nun auch eine Karteileiche in diesem Forum wirst.
    Obwohl ich tippe mal, dass die dich 18jährigen Schniepel gestern achtkantig aus der Arge geschmissen haben, nachdem du den Sachbearbeiter hast weismachen wollen,dass dir neben deinem Nettolohn von 580 Euro nun auch noch 362 Euro ALG2 zustehen. Ich wette, dass du keinen Pfennig siehst! Probiere es mal mit Arbeiten!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ich arbeite doch. Wo ist das Problem? Ich will nur nicht weniger Geld haben als ein Arbeitsloser (699.00 Euro in meinem Fall). Wo ist da der Sinn?


    Und ich bin NICHT raus geflogen. Habe jetzt die Tage noch einen Termin, wo ich alles mit denen bespreche.
    Das Geld steht mir zu, meinte die Beraterin, auf meine Frage hin.

  • Hallo!


    Ja, du arbeitest als 18jäh. in Teilzeit und leistest dir schon eine eigene Wohnung. Zudem hast du in deinem ersten Posting die Meinung geäußert, dass dir unverschämte 942 € zustehen müssten, laut ALG-Rechner.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.


    Die Kosten für deine Unterkunft werden bei deinem Antrag nämlich nicht anerkannt.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Zitat

    Wo ist das Problem? Ich will nur nicht weniger Geld haben als ein Arbeitsloser (699.00 Euro in meinem Fall)…. Das Geld steht mir zu, meinte die Beraterin,



    mal wieder ein beispiel, mit welcher unverfrohrenheit sich hier ein 18jähriger hinstellt und lautstark der meinung ist, dass doch bitteschön der steuer-und abgabenzahler für seine widrigkeiten, aufkommen sollte. Von diesen abzockertypen gibt es millionen in deutschland. Darum kommen wir in diesem lande zu nichts mehr. leute wie du sind das problem.

  • Ob, wann, wie und wo ich mir eine Wohnung leiste ist meine Sache. Ich habe lediglich FRAGEN gestellt und keine Feststellungen gemacht. Vielleicht solltet ihr beide mal lesen lernen, bzw. Leuten zuzuhören. Ihr seit anscheinend viel zu verkorkst von eurer eigenen, extremen Meinung.


    Laut dem ALG 2 Rechner steht mir der Betrag zu. Ich habe NIEMALS behauptet zu wissen, was genau mir zusteht. Lest am besten mal meinen Anfang-Post durch. Und wenn mir die nette Dame bei der Dienststelle das gleiche sagt? Ich denke mal, ihr solltet eure Infos aus besseren Quellen beziehen. Bisher stimmte davon nämlich kein einziges Wort.


    Ich brauch mich hier wohl auch nicht so runter machen lassen. Denkt mal nach, was ihr hier schreibt (Danielo & Schrader).


    Guten Abend noch.

  • Hallo!


    Ja, du Schmarotzer, aber dass unter 25jäh. keinen Anspruch auf eine eigene vom Amt bezahlte Wohnung haben, solltest mittlerweile auch du kapiert haben.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!