ALG II - Welche Möglichkeiten / Ansprüche habe ich?

  • Jau, klar Schrader. Man bist du weise. Ehrlich.
    Komm von deinem hohen Ross mal runter. Gibt auch Leute, die nicht so viel Glück haben wie du.
    So, Macker, und jetzt nerv mich nicht, okay?


    Die User, die mir hier zu beginn Tipps gegeben haben, die verstehen etwas von Hilfe. Was du hier abziehst ist nur ein riesengroßer Abturn. Was denkst du eigentlich wer du bist? Komm mal klar!

  • Hallo!


    Zitat

    Gibt auch Leute, die nicht so viel Glück haben wie du.


    Glück hat auf die Dauer nur der Tüchtige!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo alle zusammen. Bin ganz neu hier und habe nie gedacht hier zu landen.
    Meine Freundin und ich wohnen seit fast zwei Jahren zusammen, im Moment noch zusammen mit ihren Vater. Sie ist 17 und ich 22. Ich arbeite seitdem ich 19 bin (Ausbildung) und war in der Zeit 18 Tage arbeitslos. Da wo ich gekündigt worden bin bekam ich eine Stelle aber nur für 30Std Woche. Das bedeutet dass ich im Monat 720 Netto zur Verfügung haben.
    Jetzt müssen meine Freundin und ich uns eine Wohnung suchen, da es mit dem Vater nicht sehr gut läuft und er nach Osnabrück zieht wegen Arbeit(wir wohnen zur Zeit in Lengerich). Wir wollen nach Münster weil ich auch dort arbeite. Nun suchen wir dringend eine Wohnung zum 1.8.09, und die Mieten sind sehr teuer, ich habe 720 monatlich und meine Freundin 150€ Kindergeld. Geld von den Eltern bekommen wir nicht, keiner hat Geld. Worauf haben ich und meine Freundin genau Anspruch? Wie kann man es geltend machen? Wie sind die Leute im Amt drauf?
    Danke im Voraus für ehrliche Antworten!

  • Hallo!


    Zitat

    und meine Freundin 150€ Kindergeld


    Quatsch, das Kindergeld beträgt in Deutschland derzeit 164€.
    Und wenn auch du nicht mehr als signifikant 11000 Euro im Jahr verdienst, dann stehen dir auch 164€ Kindergeld zu.
    Da ihr beide noch unter 25 Jahre alt seid, sind eure Eltern für euren Unterhalt verantwortlich.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ok, Danke für die Antwort, aber meiner Meinung nach bekommt man Kindergeld nur wenn man eine Ausbildung macht oder in die Schule geht, die Zeiten sind bei mir schon lange um. Meine Eltern finanzieren drei Kinder die bei denen wohnen und können mich nicht weiter finanzieren. Die Eltern von meiner Freundin haben auch kein Geld. Bildet man als Paar nicht eine Bedarfsgemeinschaft? Mit 720€ +164€ Kindergeld=884€. Wohnung für zwei Personen hier min.400€ warm + Strom. Wo bleibt das Essen, der Ticket um zur Arbeit zu fahren, die Teilnahme an das kulturelle Leben...?
    PS: Die Gehälter sind miserabel und das Leben (Miete) teuer.

  • Hallo!


    Zitat

    Bildet man als Paar nicht eine Bedarfsgemeinschaft?


    Leider nicht, wenn man unter 25 Jahre ist!


    Ihr müsstet eigentlich zurück in eure Elternhäuser. Wenn es dann nicht reichen sollte, dann müssten eure Eltern mit euch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ALG2 beantragen. Aber bitte, lasst es darauf im Interesse euere Eltern nicht ankommen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Entschuldige bitte meine Frage, woher bekommst Du die Informationen? Das mit den 25 Jahren stimmt nicht ganz, habe rumgegoogelt und es ist doch so, dass wenn man bei den Eltern wohnt und noch keine 25 Jahre alt ist nicht vom Amt Geld bekommt um auszuziehen. Aber wenn man seit über 4 Jahren berufstätig ist und man wohnt nicht bei den Eltern, muss man doch vom Amt Hilfe bekommen. Außerdem würde ich es bei meinen Eltern noch schlechter haben, da meine Eltern 300 km von mir entfernt wohnen (in Fulda) dort gibt es wahrlich weniger Arbeitsplätze als in Münster. Ich kann doch nicht meinen Job hier kündigen um umzuziehen. Das kommt doch nicht gut, würde so auch kein Arbeitslosengeld bekommen und in Fulda ohne Arbeitsstelle, da kann man ja alt werden bis wenn man eine Stelle bekommt. Im Moment habe ich eine tolle Stelle, gutes Arbeitsklima, bloß nur 30Std Woche und über Zeitarbeitfirma. Habe eine Chance übernommen zu werden, es hängt von der wirtschaftlichen Situation ab, und wenn ich direkt angestellt wäre, würde ich etwas mehr verdienen.
    Also das Amt muss doch solche Dinge berücksichtigen, was lohnt sich für die mehr? Eine ganz arbeitslose Person oder besser eine mit Teilzeitstelle an dem man Hilfe leistet?

  • Hallo!




    Quatsch, das Kindergeld beträgt in Deutschland derzeit 164€.
    Und wenn auch du nicht mehr als signifikant 11000 Euro im Jahr verdienst, dann stehen dir auch 164€ Kindergeld zu.


    Ja, Quatsch ist auch das was du hier erzählst o-O
    Die Einkommensgrenze beträgt 7.680 Euro im Jahr und nicht 11000! Bitte, wenn du nicht genau bescheid weisst, dann spar die deine Halbwahrheiten, die nur irreführend sind! (das soll kein Angriff sein, aber ich hab solche Antworten schon ein zwei mal gelesen und die stören mich)
    Außerdem hat er keinen Anspruch mehr, weil seine erste Ausbildung abgeschlossen ist (das schließe ich jetzt mal daraus, da er nun normal 30h/w arbeitet)!


    Garfield1986 : was macht deine Freundin denn zur Zeit?
    Macht sie eine Ausbildung? Studiert sie? Ist sie Arbeitslos? Geht sie womöglich noch zur Schule??? Ohne das kann man ja gar nicht sagen, ob ihr auf irgendwas Anspruch hättet.
    Als Paar bildet ihr natürlich eine Bedarfsgemeinschaft. Aber das muss ja nicht immer schlecht sein.
    Gib uns erstmal mehr Infos zu deiner Freundin, dann kann man da mehr sagen :)

  • Hallo habe mal eine Frage,


    ich bin 23 jahre alt und habe 2 abgebrochene ausbildungen auf meinem " Kerpholz " . Wollte mit meiner Freundin jetzt endlich in eine eigene wohnung ziehn, sie ist 23 und verdient netto ca.1100 . Die wohnung die wir nehmen könnten wäre 49m2 groß und in der miete bis ca. 420warm.


    Meine Frage lautet: Bekomme ich von der Arge nun Erstausstattungsgeld oder steht mir das nicht zu?


    Vielen Dank für eure Antworten

  • Antwort Auf Dariel: Meine Freundin hat auf Grund der Umständen,Probleme mit der Familie(sprich Streit)...nicht die 9.Klasse Realschule geschafft. Sie hat die 9.Klasse wiederholt und es hat nichts gebracht. Jetzt steht sie ohne Abschluss da, sie kommt mit der Schule nicht klar, ich finde die Lehrer leisten wenig Hilfe hier und haben wenig Verständnis. Sie möchte einen Praktikum im Einzelhandel absolvieren(hat sie schon über die Schule für 2Mal 3 Wochen gemacht und das ist ihre Leidenschaft)um eine Chance auf einer Ausbildung zu bekommen. Parallel gibt es Maßnahmen vom Arbeitsamt die dazu da sind um Leute im Berufsleben einzuführen. Im Moment ist sie arbeitslos, bekommt aber kein Geld weil sie nie gearbeitet hat. Am 20. hat sie einen Termin beim Arbeitsamt um zu sehen was es für Möglichkeiten gibt.
    Und was sagst Du dazu?

  • Hallo Garfield!



    Zitat

    Aber wenn man seit über 4 Jahr en berufstätig ist und man wohnt nicht bei den Eltern, muss man doch vom Amt Hilfe bekommen.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Das ist der Gesetzestext. Wo steht da was von 4 Jahren Berufstätigkeit? Kläre mich auf, ich lerne gerne dazu! Oder träume mal weiter vom Wohlfahrtsstaat!


    Hallo Hauptschüler Doriel!


    Nach Abzug der Werbekostenpauschale von 920 € und Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von etwa 2500 € und sonstiger diverser Freibeträge bleibt es dabei, dass man gut 11000 Euro brutto verdienen darf. Habe ich hier im Forum schon genau beschrieben, musst du dir nur raussuchen. Aber als Hauptschüler reicht es dazu sicher nicht!


    Hallo Normen23!


    Da du unter 25 Jahre alt bist, hat du keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung! Zudem sind 1100 Netto deiner Freundin grenzwertig!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Also jetzt pass mal auf Schrader!!! Ich hab mir den rest des Threads hier mal angesehen und das einzige was mir dazu einfällt ist, das du ein einziges A******** bist! Ich verstehe nicht, wie ein "Mensch" wie du hier in einem Sozialen Forum sich rumtreiben kann! Ich hab eher das Gefühl das du mit deinen komischen Informationen nur versuchen willst, das so wenig wie möglich Leute auch Leistungen beantragen.
    Nur zu deiner Information ich bin STUDENTIN der Sozialen Arbeit und beschäftige mich gerade ZUFÄLLIGERWEISE mit Gesetzen!
    Und nur weil ich nicht jeden Beitrag deinerseits mit voller inbrunst in mich aufsauge, musst du mich nicht als Hauptschüler bezeichnen, was für richtige Hauptschüler auch sehr abwertend ist, es so negativ auszulegen. Und deiner Antwort stand verdammt nochmal nix von Brutto drin und die meisten Informationen die man bekommt, beziehen sich nunmal aufs Nettoeinkommen, also verstehe ich nicht die unnötige Verwirrung der Leute!!


    Und wenn du schon meinst mit Gesetzestexten um dich werfen zu müssen, dann belege sie doch gefälligst anhand der Paragraphen, dem richtigen Absatz und das Buch wo du es her hast. So kann das ja jeder behaupten!


    Und jetzt antwortest du schon auf mehrere Leute gleichzeitig, ohne das richtig zu trennen und verwirrst wieder nur die Leute. Ich frage mich echt, was du hier noch zu suchen hast.



    Garfield1986 : Ok, das ist natürlich eine denkbar schlechte Situation für deine Freundin. Gut ist schonmal, das sie zu einer Berufsberatung geht. Auch sollte sie sich überlegen, ob sie nicht noch auf einen anderen Weg einen Abschluss nachholen kann. Das sollte unbedingt alles vorher abgeklärt werden. Denn mit Hauptschulabschlüssen kommt man heute leider nicht mehr sehr weit. Vielleicht gibt es bei euch ja so Programme für Leute unter 25. Jahre. Bei uns gibts da sowas, das die einem für ein Jahr einen Job vermitteln, wenn aussichten bestehen, danach dort eine Ausbildung zu machen (die zahlen dann irgendwie die Hälfte des Gehaltes, das ist der Deal dabei, aber ganz genau weis ich nciht bescheid). Erkundigt euch gut! Gerade als Junge Erwachsene hat man besondere Rechte bei der Berufsberatung.
    Was ihr nun beantragen könntet ist auch schwierig. Gerade bei deiner Freundin, weil sie noch so jung ist und volglich nunmal bei ihren Eltern bleiben müsste um da Unterstützung zu bekommen. Sie muss schon einen sehr trifftigen Grund haben, nicht dort zu wohnen und da reicht es leider nicht einfach zu sagen "wir verstehen uns nicht". Natürlich soll hier keiner seine Probleme so offen legen und vielleicht besteht ja wirklich ein viel größeres Problem zwischen ihr und ihrem Vater. Aber das gilt dann mit der Arge zu klären und nicht hier.
    Was ihr ansonsten versuchen könntet, ist Wohngeld beantragen. Wenn deine Freundin also nicht bei ihren Eltern bleiben will, dann muss sie möglichst schnell arbeit finden, das ist leider nicht ganz so einfach :/



    normen23 : mit 1100€ seid ihr nicht mehr bedürftig nach SGB II, deswegen glaube ich nicht, das ihr da große Chancen habt. Aber da würde ich mich lieber nochmal genau beim Amt selber erkundigen.
    Ansonsten muss man sich das leider zusammensparen oder Geld leihen.

  • Zitat

    Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu 10.955 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 7.680 Euro zu gefährden.


    10.955,00 € - 2.355,32 € (Sozialversicherung 21,5%) - 920,00 € Werbungskosten- pauschbetrag = 7.679,68 € (< 7.680,00 €)


    steht übrigens hier in diesem Threat, du Student!:p

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • HG26
    Bei der Familienkasse - Kindergeldkasse dort gibt es wirklich kompetente Sachbearbeiter. Ruf`doch einfach mal dort an und schildere deine Situation; die werden dir kompetent (ggf. gleich auch unter Übermittlung der erforderlichen Antragsformulare, sofern Kindergeldbezug möglich ist) antworten.

  • @alle hier
    Bitte ärgert euch nciht mehr über Schrader170. Er ist hier seit einigen Wochen im Forum und wird im Hinblick auf Antworten an "Sozialschmarotzer" und "Hauptschüler" etc. immer extremer, eigentlich sollte allmählich hinsichtlich der sehr vielen auch falschen Antworten, die er erteilt, der Administrator inzwischen tätig werden, denn er "versaut" dieses Forum hier. Sozialscmarotzum wird von den meisten hier geahndet, andere offensichtliche Fragen zum Hintergehen irgendwelcher Gesetze auch. Doch Schrader beleidigt einfach nur noch ohne Rücksicht auf Einzelsituation.

  • Danke Doriel, das was Du mir gerade gesagt hast, mit dem Praktikumjahr und mit der Hälfte des Lohnes habe ich damals auch ungefähr gemacht. Ich bekam während des Praktikums 190€. Nun weiß ich nicht wie man die Situation meiner Freundin mit ihrer Eltern bezeichnen kann. Mit der Mutter geht es schon mal gar nicht, sie wurde ja von dort weggebracht (vom Arbeitsamt). Sie hat noch das Sorgerecht und versucht dauernd meine Freundin von mir zu trennen und ist außerdem sicher dass meine Freundin wieder zu ihr hin will.
    Wegen solchen Sachen war meine Freundin schon bei der Psychologin und beim Psychater, auch weil es mit dem Vater nicht immer klappt. Der ist auch seelisch etwas krank und ist ein paar Tage ganz nett, nach paar Tage schiebt er Stress wegen Kleinigkeiten und die Tage darauf redet er nicht mit uns und grüßt uns nicht. Dies sind Dinge die psychisch weh tun, was sagst Du dazu?
    Und sag mir bitte ehrlich was, stimmt das, dass die Leute im Amt fast Alle frech, arrogant und gemein sind?

  • Hallo!


    Zitat

    Und sag mir bitte ehrlich was, stimmt das, dass die Leute im Amt fast Alle frech, arrogant und gemein sind?


    Auch du solltest wie der Rest deiner Familie mal in psychiatrische Behandlung gehen.


    Klar, die Leute vom Amt sind die Bösen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Hey lieber Schrader, mit Deiner Aussage hast Du nicht meine Frage beantwortet, sag mir, hast Du in der Schule nicht gelernt dass man Fragen erst durchlesen muss bevor man drauf antworten kann? Erst durchlesen und verstehen, dann Gehirn einschalten und antworten. Wer das nicht kann sollte es lernen, es ist nie zuspät.