Hallo,
ich bin nächste Woche mit meinem Studium fertig (Lehramt Gymnasium) und unter 25 Jahre alt.
Da man sich leider erst ab April für eine Referendariatsstelle bewerben kann und ich meinen Lebensunterhalt bis dahin nicht mehr aus einem Studienkredit + Kindergeld (gibt es natürlich mehr ab August) sowie aus meinen Nebenjob (400€) bestreiten kann, muss ich zwangsläufig Hartz IV beantragen.
Heute war ich bei einem ersten "Vorstellungstermin" bei der ARGE. Einige geforderten Sachen wundern mich:
- Darf die ARGE Kontoauszüge der letzten sechs Monate verlangen? (Ich habe in einem Urteil gelesen, dass es nur 3 Monate sind)
- Muss ich auch Kontoauszüge von Konten einreichen, die ich im März aufgelöst habe (es wurde nicht konkret danach gefragt)
Und ein Problem der Glaubwürdigkeit habe ich noch: Bezug: Bedarfgemeinschaft/Wohngemeinschaft.
Ich wohne mit einer Studentin in einer WG, vorwe: wir sind ernsthaft nicht liiert. Wir kennen uns aber schon lange (Schulzeit und sogar Kindergartenzeit) und sind zusammen in eine Wohnung zwecks einer WG gezogen. Bis einschließlich Juni 2009 habe ich die Hälfte der Miete gezahlt, obwohl die Zimmer unterschiedlich groß sind (meins 18 und ihres 25 qm), da ich ihr ein wenig helfen wollte. Da ich ab August aber deutlich weniger Geld habe (Wegfall Studienkredit, Kindergeld), bezahle ich nun (ab Juli) anhand der qm. Also ich bezahle rund 40€ weniger pro Monat Miete.
Unterstellt mir jetzt dei Arge, dass ich in einer Bedarfgemeinschaft lebe, meine Mitbewohnerin also meine Partnerin sei, weil ich in den letzten 6 Monaten die Hälfte der Miete gezahlt habe (die Summe taucht ja auf den Kontoauszügen auf und ab Juli plötzlich eine neue geringere summe)
Danke für eure Hilfeund Grüße !
gainsbourg