unter 25 eigene BG + Wohnung im Haus der Eltern

  • Guten Tag
    ich habe folgendes Problem.
    Ich bin 24 und habe eine eigene abgeschlossene Wohnung mit eigener BG im Haus meiner Eltern.
    Ich habe seit 2004 einen Mietvertrag und zahle jeden Monat Miete an meine Eltern. Ich bin also schon vor der Gesetzesänderung 2006, nach der Kinder unter 25 nicht ausziehen dürfen, in meine eigene BG gezogen, dürfte also nicht unter dieses Gesetz fallen.
    Bis letztes Jahr August 2008 habe ich ohne Probleme ALGII bezogen und meine Mietkosten erstattet bekommen. Danach habe ich ein Jahr Fachabi gemacht und bin so aus dem ALGII rausgefallen.
    Letzte Woche bin ich damit fertig geworden und wollte mich am Montag wieder bei der ARGE anmelden, doch als ich meine Unterlagen abgegeben habe sagte man mir, dass meine Wohnsituation nicht mehr als eigene Wohnung und BG anerkennt wird und meine Eltern bis 25 für mich aufkommen sollen, obwohl ich ja meine eigene Wohnung und eigene BG habe. Ich habe eigene Küche und Bad und verpflege mich vollkommen selber aber die wollen das nicht mehr anerkennen. Meine Eltern sollen nun Einkommen usw. offen legen und ich weiß jetzt schon, dass ich dann keinen cent bekommen werde, da sie auf jeden Fall die Höchstgrenze an Geld was man haben darf überschreiten werden.
    Nun soll ich mich auch noch für 140Euro selber krankenversichern, obwohl ich keinen cent bekomme.
    Ich bin total verzweifelt und verstehe nicht warum ich bis letztes Jahr Geld bekommen habe und jetzt auf einmal nicht, obwohl in Punkto Wohnsituation alles beim Gleichen geblieben ist.
    Nun werde ich also noch dafür bestraft, dass ich mein Abi nachgeholt habe, denn wäre ich dadurch nicht bei der ARGE rausgefallen hätte ich heute noch Geld bekommen.
    Kann mir bitte jemand helfen und mir sagen ob das alles so rechtens ist???
    Ich kann mir eine Klage vor Gericht nicht leisten wenn ich keinen cent bekomme.


    Bitte antwortet mir


    Vielen Dank
    bella853

  • Hallo!


    Zuerst solltest du versuchen, durch die Krankenkasse der Eltern wieder familienversichert zu sein. Das muss doch bis jetzt auch so gewesen sein.
    Dann solltest Du bei der Arge Einspruch gegen die Ablehnung mit der Begründung einlegen, dass bis August 2008 unter den gleichen Bedingungen Leistungen nach SGB II gewährt wurden.
    Aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Ist die Wohnung in sich abgeschlossen, hat sie einen separaten Zugang. Gibt es im Grundbuch evtl. einen Eintrag, dass es sich in dem Haus um mindestens zwei Wohnungen handelt?
    Die Arge wird sich natürlich quer stellen und unter Umständen eine Besichtigung der Wohnverhältnisse vor Ort prüfen.
    Und die Chancen vor Gericht kann ich schlecht einschätzen. Hauptargument ist natürlich der Mietvertrag von 2004 und der Nachweis über eine Zahlung an die Eltern. Ich hoffe, deine Eltern haben die Mieteinnahmen auch beim Finanzamt als Einkommen deklariert.
    Ich weiss in diesem Fall nun wirklich nicht, wozu ich raten würde. Also erstmal einen Einspruch bei der Arge machen und auf die Antwort warten. Falls die dabei bleiben, eine Rechtsberatung bei einem Anwalt machen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!