Wenn Hartz 4 Empfänger 3 Wochen lang berufstätig ist

  • Hallo zusammen!


    Folgende Situation:


    Bin berufstaetig zudem auch Hartz 4 Empfaengerin. Nun hat mein Mann nach einer Kuendigung wegen der Wirtschaftskrise die Moeglichkeit bekommen erstmal fuer 3 Wochen lang bei einem Unternehmen zu arbeiten.
    Wir freuen uns alle sehr!
    Doch gleichzeitig sind wir mit Fragen konfrontiert , auf die wir keine passende antworten haben.


    Z. Zt beziehen wir Hartz 4.
    Den Lohn fuer die 3 gearbeitete Wochen bekommt mein Mann im August ausbezahlt. Soweit ich weis wird dieses Geld auch im August angerechnet.
    Da ich nun auch berufstaetig bin ( teilzeit) werden wir voraussichtlich mit dem zusaetlichem Lohn von meinem Mann von den hartz 4 bezuegen kein gebrauch machen.
    Jedoch ab September wieder , falls mein mann keine weitere Stelle angeboten bekommt.
    Was sollen wir den jetzt tun?
    Sollen wir uns ab August abmelden und ab September wieder den neuantrag stellen, denn da werden wir voraussichtlich auf die Hartz 4 angewiesen sein.
    Ausserdem , wie wird der lohn den angerechnet?
    Werden Bezuege aufgeteilt und wir werden erst wieder hartz 4 bekommen, sobald wir ALLES aufgebraucht haben , oder lauft ab September alles wie bisher?
    Bisher heisst keine anrechnung vom restlohn , vom im august ausgezahltem Lohn.


    Hoffe sehr, ihr koennt uns helfen!

  • Hallo!


    Meldet mit diesem Formular alsbald eine befristete Tätigkeit bei der Arge an.


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Mitteilung-ueber-Veraenderungen-Alg-II.pdf



    Wahrscheinlich werdet ihr Ende Juli noch den vollen ALG2-Satz bekommen und das Einkommen deines Mannes wird mir der Zahlung für den September verrechnet. Ihr könnt ja der Arge erst im August die genaue Höhe des Nettolohns mitteilen.(Lohnabrechnung und/oder Kontoauszug einreichen)
    Ende September bekommt ihr dann wieder den normalen ALG2-Satz. Es gibt keinen evtl. Übertrag auf folgende Monate.
    Also nicht abmelden und dann wieder anmelden, zuviel Schreibkram, auch für die Arge.
    Angerechnet wird wie folgt:


    Zitat

    Es gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.
    Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.
    Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.





    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Vielen Dank fuer den Link! Werde den Antrag noch ausfuellen!


    Verstehe ich das richtig, das auch wenn wir insgesamt 2000ˆ Einkommen haben und fuer August deswegen die Leistungen ganz wegfallen wueden, wir dann im September alles wie bisher bekommen wuerden?
    Denn in unserem Fall wuerden wir statt 1300ˆ ( Gesamt , mein Lohn inkl.)Hartz 4 monatlich ,
    ca 700ˆ mehr haben.
    Dieser Ueberschuss, die 700ˆ bleiben bei uns und werden also nicht den Folgemonaten angerechnet?

  • Zitat

    und das Einkommen deines Mannes wird mir der Zahlung für den September verrechnet.


    ich dachte hier gilt das so genannte Zuflussprinzip..?
    Sein Lohn fliesst im August ein und wird mit den Augustbezuegen verrechnet..
    Deshalb wollte ich wissen, ob und wie der ueberschuss verrechnet wird?

  • Hallo!


    Ja, der Zeitpunkt des Zuflusses ist entscheidend. Aber wenn dein Mann im Juli 700 Euro Netto vom Arbeitgeber bekommt, dann bleiben Euch ja nur 220 Euro Freibetrag Anrechnungfrei. Lohnt ja kaum!
    Vielleicht solltet ihr euch für den August doch abmelden und im September wieder anmelden. Aber im entsprechenden Formular müsst ihr ja wahrheitsgemäß angeben, dass es sich nur um einen befristeten Job handelt. Die werden Euch unter Umständen dann nicht für die 3 Wochen aus Ihrer Fürsorge entlassen. Wie gesagt, das macht ein Haufen Schreibkram.


    Schrader

    Schrader


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