Eigenheim viel zu groß-trotzdem "nur" Regelleistung?

  • Hallo an alle fleissigen Leser,
    meine Tochter 3Jahre und ich (alleinerziehend) sind in mein Elternhaus gezogen, nachdem meine Mutter gestorben ist. Nun hat das Haus 190qm Wohnfläche und ich sehe ein, dass das unangemessen ist. Leider ist es so blöd geschnitten, dass eine untervermietung ohne Einbusse der Privatsphäre nicht realisierbar ist.
    Ich habe so gekämpft meine Schwester auszubezahlen, dass ich nun wirklich mittellos bin-aber eben Hausbesitzer..
    gibt es eine Möglichkeit nur den Regelsatz ohne Miet Zuschüsse zu bekommen? Mein einziges Einkommen besteht aus 164€ Kindergeld und 117€ Unterhaltsvorschuss. Mir wäre ja schon geholfen, wenn ich wenigstens zur Tafel gehen könnte und meine Krankenkasse bezahlt würde.
    ich hoffe ich erscheine nicht unverschämt und es gibt irgend eine Variante, die mir helfen kann.
    Vom Lastenzuschuss habe ich gehört- die Bearbeitung dauert in Berlin ca. 12Monate und selbst dann ist nicht sicher ob ich evtl. 120€ bekomme und zur Tafel darf ich damit auch noch nicht..
    ganz lieben Dank, wenn jmd. Zeit hat mir zu antworten

  • Hallo!


    Also wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du noch im Haus deiner Mutter und bist Mitbesitzerin?
    Also ist die Immobilie verwertbares Vermögen. Das musst du nun leider Verwerten und bis auf die Vermögensfreibeträge für Dich und deine Tochter aufbrauchen. Bis zur Verwertung des Hauses kann die die Arge ALG2 auf Darlehensbasis gewähren.
    Du kannst den Verkauf des Hauses verzögern, indem du geltend machst, dass du zur Zeit nur unter Marktwert verkaufen könntest.(Wirtschaftskrise)


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallihallo,
    danke erstmal für die Antwort! Ich bin in das Haus diesen Monat eingezogen alleinige Besitzerin. Gibt es nicht evtl. die Möglichkeit nur 90qm zu bewohnen oder meine Tochter mit Niessbrauch im Grundbuch einzutragen, so dass es nicht verwertbares Vermögen ist.Wir wohnen ja in dem Haus und es sollte eine Absicherung fürs Alter bzw. für meine Tochter sein,wenn ich sterbe.
    Dieses Darlehen-wird das im Grundbuch als Belastung eingetragen?Oder wie sichert sich der Stat mit der Rückzahlung ab? Fallen da Zinsen an? Was wenn ich nie Zahlungsfähig bin-dann erbt meine Tochter die Schulden und muss das Haus doch verkaufen?
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    danke im voraus

  • Hallo!


    Das mit dem Niessbrauchrecht ist eine komplizierte Materie. Da weiss ich wirklich nichts zu.
    Eine Möglichkeit mit den 90 qm sehe ich nicht, nur die Untervermietung. Und die Sache mit der Absicherung fürs Alter oder für die Tochter, dass interessiert die Arge leider nicht.


    Das Darlehen von der Arge wird nicht ins Grundbuch eingetragen. Es wird ja auch nur befristet gegeben. Du hast also nicht ewig Zeit das Haus zu verkaufen. Mehr als 6000 Euro werden die dir auf Darlehensbasis ehedem nicht geben. Das wären etwa 500 Euro per Monat auf ein Jahr. Aber da brauchst du eine kompetente Beratung. Detailkenntnisse in einem solchen Fall habe ich auch nicht.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo nocheinmal und Danke fürs antworten..
    wäre es erlaubt 3 Räume als Lagerraum zu vermieten und dann hätte ich doch einkommen-bekommt man dann trotzdem Leistungen bewilligt?
    Und wenn ich ein Darlehen bewilligt bekäme-ich habe vor wieder zu arbeiten,sobald es Arbeitsstellen gibt, die Arbeit innerhalb der Kitaöffnungszeiten ermöglichen..wie lange hat man dann Zeit das Darlehen wieder zurückzuzahlen? Ich hoffe ich nerve nicht mit den vielen Fragen.

  • melitta, wenn du einen Teil des Hauses vermieten kannst, dann versuche doch lieber, dadurch genug Einnahmen zu erzielen, um ohne die ARGE auszukommen. Wenn du einen Antrag stellen willst, solltest du vielleicht schonmal gucken, ob du einen Anwalt findest, der dich dabei beraten kannst. Oder eine unparteiische Beratungsstelle. Der Fall ist nämlich nicht ganz einfach ...


    P.S.: Solltest du ALG II nur auf Darlehensbasis bekommen, wird auch die Krankenkasse nur auf Darlehensbasis bezahlt. Das heißt, du würdest einen großen Schuldenberg aufbauen, den im Zweifelsfall deine Tochter nach deinem Tod abbezahlen müsste ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Nießbrauch ist das mit der betagten Oma, die ein lebenslanges Wohnrecht hat, da gibt´s ein Urteil drüber, die Hütte ist nicht zu verwerten, das ist das Eine.
    Das andere Thema wäre, ob das Haus abbezahlt ist oder ob noch Kredite laufen und ob dann rechnerisch ein Vermögen vorhanden ist, wie man das rechnet weißt du? Sonst fragen, aber nicht die Arge fragen:cool:

  • Hallo!


    Als was du es vermietest ist egal, Natürlich sollte eine Marktübliche Miete rausspringen und du solltest in der Tat 80 qm, nicht 90 qm für dich und deine Tochter zur Eigennutzung behalten. Ob du dann noch Leistungen von der Arge erhältst, hängt von der Höhe der Mieteinnahmen ab.


    Hier noch mal ein n Kommentar:


    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • melitta
    Selbst wenn du "jetzt" einen Teil des Hauses vermietest, kämst du zwar kostenmäßig vielleicht an einen Punkt, an dem du für dich angemessene Wohnkosten hättest, die im Normalfall übernommen werden würden; aber alles, was du jetzt anstellst, greift nicht mehr, und zwar einerseits, weil das Haus nun mal definitiv zu groß ist, andererseits, weil in den Antragsformularen auch explizit erfragt wird, ob und was für Vermögen man in den vergangenen drei Jahren verwertet oder wie man den Vermögensstatus verändert hat. Leider. Dir bliebe also wirklich nur der Lastenzuschuss, der aber voraussetzt, dass du vom sonstigen Einkommen halbwegs über die Runden kommt. Das könnte funktionieren mit einem Minijob, dem Unterhaltsvorschuss und dem staatlichen Kindergeld. Damit hättest du beinahe alles geregelt, wenn da nicht die Krankenversicherung wäre ...

  • hallo,liebe Lirafe,
    das verstehe ich nicht ganz.Was greift nicht mehr? Ich hab den Antrag noch nicht abgegeben. Das Haus habe ich vor 1 Jahr geerbt .Die zwei Jahre davor habe ich mit Hilfe von Hartz 4 gelebt und das letzte Jahr habe ich das Vermögen aufgebraucht,das zur Erbschaft gehörte. Was gibt es denn da für Schwierigkeiten,wenn ich die letzten 3 Jahre"offenbare"?


    Kann denn das Jobcenter wirklich nur entweder alle Kosten oder gar keine übernehmen? Es wäre doch auch für die besser,wenn sie bsp.weise nur die Krankenversicherung oder die Lebensmittelkosten für mein Kind übernehmen würden..???
    Das ganze ist ohnehin nicht für ewig gedacht-ich würde echt gerne arbeiten, als Alleinerziehende ohne Angehörige und Freundeskreis bin ich aber auf eine Arbeit angewiesen, die zwischen 8-16h liegt,die den Kitaöffnungszeiten entspricht und egal ob call center , verkauf oder sonstwas-heute arbeitet man eben Schicht-nachts und Wochenende-dann müsste ich mein Kind ins Heim geben-das mache ich natürlich nicht.

  • melitta
    Zum zweiten Absatz deiner letzten Eingabe: Es ist nicht so, dass die "dies oder jenes" übernehmen... Insgesamt wird ermittelt, nämlich einerseits dein "Bedarf" und andererseits das, was dagegen zu rechnen ist, also dein "Vermögen". Das unter dem Strich dann wird übernommen, wenn dir etwas fehlt. Alles andere zählt nicht.


    So ganz verstehe ich nicht: Du hast das Haus vor einem Jahr geerbt. Vorher lebtest du von Hartz IV. Was ich meinte ist, dass - wenn du jetzt Dinge möglichst so "regelst", dass die dir nichts können, beispielsweise (wenn das funktionieren würde) vor Antragstellung einen Teil des Hauses vermietest oder dergleichen, du das im Antrag auf die eine oder andere Art eintragen mußt. Alles wird erfragt. Und wie gesagt - und damit komme ich zu meiner letzten Einganbe zurück: Das Haus ist leider definitiv zu groß, was auch immer du jetzt damit anstellst (also Untervermietung oder sonstiges).

  • @ Melitta
    Also ich bin alleine, habe ein Haus mit 85 m² dafüar erhalte ich die Betriebskosten. Das kostet die auch nur 217 € mtl im Gegensatz zur Miete, die sie mir bis 360 € bezahlen müßten.


    Aber Dein Haus ist definitiv zu groß. Aber Du hast doch vor dem Erbe schon von Hartz IV gelebt, da hättest Du Dich doch eigentlich schon mit dem ganzen Thema auseinandersetzen müssen.


    Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Haus mit Deiner Schwester geerbt und sie dann ausgezahlt. Und genau das war der Fehler. Davor hättest Du Dich bei der Arge nach der angemessenen Größe erkundigen müssen, nicht hinterher.


    sorry, aber das war unüberlegt. Wie schreibst Du "zwar pleite aber Hausbesitzer". Man kann doch nicht erst wie ein Kind sagen, ich will das Haus haben und dann sagen "oh das kostet ja auch Geld da zu wohnen das hab ich ja nicht mehr".


    Am schlausten wäre es gewesen, mit Deiner Schwester dort zu wohnen. Dann hättet Ihr mti dem dazu geerbten Geld das Haus irgendwie geteilt, dass es zwei Hälften hat. Dann hätte Deine eine angemessene Größe gehabt. Vielleicht kannst Du sie jetzt noch dazu überreden dies zu tun und ihr die Hälfte zu vermieten.


    Wie Lirafe schon schreibt, die wollen alles wissen, was in den letzten Jahren als Vermögen da war. Und wenn die dann sehen, Du hast das Geld erst ausgegeben um das Haus komplett zu kaufen und hast nun kein Geld mehr, sehe ich leider schwarz. Zumal Du ja bereits vorher arbeitslos warst und wußtest, dass Du nach der Verwertung des Geldes weider von Hartz leben mußt. tut mir leid, da sehe ich keine Chancen.


    Und zum NIeßbrauch: der bringt Dir gar nichts. Der bedeutet nur, dass der Nießbraucher da umsonst wohnen kann und alle Früchte aus dem Objekt ziehen kann zB vermieten und das geld behalten, oder die Ernte aus einem Feld das zum Haus gehört verkaufen darf öä. Macht man eigentlich nur aus steuergründen, wenn Oma das Haus schon vererbt aber dort bis zu ihrem seelig Ende wohnen bleiben darf/will.


    Leider keine guten Aussichten. So bitter es klingt: umbauen und vermieten oder verkaufen.


    Pinky