Hallo!
Habe mal eine Frage bezüglich der Erreichbarkeit durch die ARGE:
Seit dem 21.04.2009 bin ich nun krank geschrieben. Die ARGE (Arbeitsvermittlung) schickt mir Einladungsschreiben, die immer genau nach Ablauf des zurzeit gültigen Krankenscheines datiert sind. Seit dem 21.04.2009 habe ich keine Einladung zum Termin mehr wahrgenommen, da ich ja krank geschrieben bin und deshalb auch nicht erscheinen muss.
Die ARGE hat natürlich versucht, von mir die Adresse/Adressen des/der behandelnden Arztes/Ärtzten, die genaue Diagnose sowie auch ein ärtztliches Attest zu bekommen, ferner muss mir eine Bettlägerigkeit bescheinigt werden, ansonsten muss ich zum Einladungstermin erscheinen.. Alles Unfug! Brauche keinerlei Angaben zu machen und schon gar nicht ein Attest irgendwelcher Form vorlegen!
Jetzt versuchen Sie, mich telefonisch zu erreichen. Ich bin zwar zu Hause, gehe aber nicht an das Telefon, weil ich keine Lust habe, mich mit der Sachbearbeiterin der Arbeitsvermittlung der ARGE auseinander zu setzen.
Meine Frage lautet dahingehend, ob ich tagsüber für die ARGE immer telefonisch erreichbar sein muss.
Ich habe kein Gipsbein oder dergleichen, demnach muss und kann ich auch mal einkaufen gehen oder sonstige Sachen außer Haus erledigen, oder?
Für Eure Mithilfe und Antworten vielen Dank!!!