Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bezüglich der Mietkaution, und zwar folgendes:
Durch Mietung einer wohnung musste eine Kaution in Höhe von 960 Euro beim Vermieter hinterlegt werden.
Diese Kaution, wurde seitens der GAL übernommen und an den Vermiter bezahlt worden, mir wurden dafür monatlich 100 Euro vom Anspruch Hartz 4 abgezogen.
Vor kurzem, wurde die Kaution beim Vermieter gepfändet in Höhe von ca. 450 Euro.
Beim Amtsgericht habe ich Einspruch eingelegt, und daran erinnert das die Kaution durch die Leistung von Hartz 4 bezahlt wurde, siehe obige erläuterung.
Nun schrieb mir das Gericht, das meine Einwendungen unbegründet sind, da es ein Charakter von angespartes Vermögen sein soll, und somit pfändbar ist.
Auch teilten Sie mir mit, wenn ich Hartz 4 Leistungen sparen würde, wären diese Pfändbar, weil diese ja nicht unmittelbar zum Lebensunterhalt wären.
Was meint ihr dazu ?
Rechtsverdrehung
Gruß
Schmalen