Hallo zusammen,
ich habe hier schon reichlich Unterstützung bei Fragen zu Hartz 4 erhalten.
Nun habe noch eine Frage:
Nach Ablehnung von Antrag und Widerspruch habe ich Klage beim Sozialgericht gegen die Arge eingereicht.
Nun bekam ich nach Anfrage von der vorsitzenden Richterin beim Sozialgericht Düsseldorf die Mitteilung, dass eine Terminierung meines Falles in diesem Jahr wegen Überbelastung des Gerichts nicht mehr in Betracht kommen würde.
Besteht für mich nun ein Anrecht auf ein Darlehen bei der Arge vom Zeitpunkt der Antragstellung im November 2008 bis zur Urteilsfindung, damit ich weiterleben kann, darf ich nur hoffen, dieses aus Gefälligkeit von der Arge auf Antragstellung zu erhalten, oder muss ich dazu beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, dass man mir das Darlehn gewährt?
Wer kennt sich von Euch da aus?
Danke für Eure Mithilfe.
Gruß
Mumbiker