hallo ich habe ma ne frage ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden...
und zwar, mit 21 hab ich meine gesellenprüfung bestanden und wohnte weiter bei meine mutter bis ich letztes jahr ausgezogen bin, in der zeit war ich auch beruftätig gewesen. jetzt bin ich 23 und wohn nicht mehr da aber die wollen irgendwelche unterlagen von mir seit wann ich nicht mehr da wohne. wieso wollen die das wissen und womit muss ich rechnen. lg
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Man muß jetzt natürlich wissen,ob und seit wann du Alg II beziehst, oder jetzt beantragt hast. Wenn du einen Mietvertrag vorlegst, was ja üblich ist, sehen die ja was sie sehen wollen. Die wollen dir ja nichts böses :p, sie vermuten wahrscheinlich, daß du noch bei Muttern wohnst.
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Hallo!
Aus meiner Sicht hast du schlechte Karten, da du unter 25 Jahre bist. Normalerweise bekommen unter 25jäh. nur dann noch Unterstützung wenn sie vor dem 17.02.2006 aus dem Elternhaus ausgezogen sind.
ZitatALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.
Das wird der Hintergrund der Frage sein.
Schrader
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hey ich danke für eure antworten aber ich war und bin die ganze zeit am arbeiten und ich habe kein und will auch kein alg2 beziehen.
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@Benny01986
Wenn du schon eine ausbildung hast und auch schon unabhängig von deinen Eltern gewesen bist in der Zwischenzeit, also nicht mehr bei ihnen wohntest, bist du unabhängig und brauchst nicht mehr zu deinen Eltern zurückziehen, auch wenn du noch unter 25 Jahre alt bist. -
Hallo!
Nun verstehe ich Bahnhof.
Zitatwieso wollen die das wissen und womit muss ich rechnen. lg
Zitatich war und bin die ganze zeit am arbeiten und ich habe kein und will auch kein alg2 beziehen.
Na wenn die was sehen wollen, musst du doch einen ALG2-Antrag gestellt haben!
Und wenn du kein ALG2 bezogen hast und auch nicht beziehen willst, dann musst du denen auch keine Auskunft über deine Wohnverhältnisse oder Wohndauer geben.
Schrader
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also ich habe bis letztes jahr oktober zu hause bei meiner mutter gewohnt die alg2 bezieht...ich habe mit 17 meine ausbildung im august 2003 angefangen wurde im januar 2007 damit fertig. ich wurde als geselle übernommen und arbeite noch heute da...also habe 21 monate zu hause bei meiner mutter gewohnt die alg2 bezog und ich ein einkommen von ca 1200-1500. können die für die zeit von mir geld verlangen oder so???
die von der soda haben meiner mutter erzählt die soll was vorlegen das beweist das ich jetzt schon seit oktober da nicht mehr wohne. wieso?
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Hallo!
Also will die Arge prüfen, ob du und deine Mutter in der Vergangenheit als Bedarfsgemeinschaft hättet zählen müssen und prüft nun, ob da nicht Einkommen verschwiegen wurde.?
Tja, da ist guter Rat teuer. Wenn es nur um den Zeitraum ab Oktober 2008 geht und du einen eigenen Mietvertrag per Oktober 2008 nachweisen kannst, dann müsst ihr den auch vorlegen, oder eine Meldebescheinigung des Landeseinwohnermeldeamtes, dass du halt ab 10/2008 woanders gewohnt hast. Kann ja sein, dass euch jemand bei der Arge angeschwärzt hat.Schrader
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ich denke ma das die den zeitraum von 01/07 - 10/08. was könnte den da auf mich zukommen? aber für mich wurden keine leistungen gezahlt von der arge...können die trotzdem ne rückzahlung fordern oder so?
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Da du für deinen Unterhalt alleine aufkommen konntest, bist du auch aus der BG herausgefallen. Ihr habt also nur noch eine HG gebildet. Das einzige, was du demnach zahlen musstest, war dein Mietanteil. Alles weitere ist dein Sache.
Wurde dein Mietanteil denn aus den Leistungen deiner Mutter herausgenommen? Wenn nicht, geht es wahrscheinlich um die Nachzahlung dafür ...
Liebe Grüße,
Jana -
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Hallo!
Aber da du unter 25 Jahre alt warst und mit deiner Mutter in einer (wahrscheinlichen) Bedarfsgemeinschaft gewohnt hast, werden die dein damaliges Einkommen nachträglich berechnen und es sieht so aus, als ob deine Mutter als ALG2-Bezieherin einiges zurückzahlen muss. Wenn's ungünstig läuft, gibt es noch eine Anzeige wegen Sozialbetrugs.
Schrader
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das hört sich brutal an wieso das denn, ich wurde nie von den in kenntnis gesetzt das ich zahlen muss soll oder wie auch immer. und immer alles wissen kann man ja auch nicht.
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Hallo!
Ja, aber ob nun wissentlich oder aus Unkenntnis heraus: falls da was schief gelaufen ist, dann müsst ihr, also deine Mutter, zurückzahlen. Nur wenn sie Euch Vorsatz unterstellen, kann es zu einer Anzeige wegen Sozialbetrugs kommen.
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Schrader170
Bitte hier dann auch noch einmal: Wenn jemand selbst verdient hat, egal wie "jung" der war, als er noch bei seinen Eltern lebte, gehört er "N i c h t" mehr zur BG = Bedarfsgemeinschaft, sondern lediglich - wie auch Jana1987 das hier schrieb - zur "HG" = Hausgemeinschaft. Lediglich sein Mietanteil ist für die restliche Familie (=BG, wer auch immer) noch relevant, und er hat "n i c h t s" weiter zu beführchten, wenn die Formulare richtig ausgefüllt waren. -
@ Benny 1986 - das ist hier immer das Gleiche mein Guter, und ich hatte das fast vermutet was dann irgendwann in der Mitte der Treads auch zu Tage kam.
Wenn man dämlich fragt gibts auch nur dämliche Antworten, soviel zu dem Eingangsgeplänkel!.
Da du aber geschrieben hast das Du in der Ausbildung warst und bei Mutter gewohnt hast, habe ich genau das was dann auch kam schon im Hinterkopf gehabt, nämlich das Mutti ALG II bezogen hat und ich denke mal Ihr habt der ARGE nicht gemeldet das Du die Ausbildung beendet hast und auch schon richtig verdient hast.
Was zur Folge hat das Du mit der abgeschlossenen Ausbildung dann auch unter 25 Jahren nicht mehr in der BG Deiner Mutter hättest wohnen müssen aber Du hast es und Ihr habt dies der ARGE nicht angegeben - was eine Sanktion nach sich ziehen wird aufgrund von §16 fehlende Mitwirkungs und Meldepflicht. das wird wohl kaum zu umgehen sein.
Aber es kommt noch besser, eventuell hat Deine Mutter ja Leistungen für Dich miterhalten weil sie Dir gegenüber ja bis zum Abschluss der Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet war, ich denke mal das Dein Azubi-Einkommen von Euch angegeben wurde aber durch abgleiche der RV-Nr. können die in Erfahrung bringen ob Du noch in der Ausbildung bist oder schon richtig Kohle scheffelst (sieht man an der Eingangshöhe der Beiträge) mit diesem Wissen haben die dann geprüft ob Du oder noch wichtiger Deine Mutter diese Veränderung gemeldet haben, weil bei Deinem Einkommen aus dem Arbeitsvertrag müsste dann ja eine Neuberechnung der Leistungen erfolgt sein.
Da du jetzt quasi als Mitbewohner der BG zählst, muss Dein Einkommen zu dem Deiner Mutter hinzu gerechnet werden, und der ALG II Anteil Deiner Mutter mindert sich in jedem Fall mindestens um den Mietanteil den Du erbringen konntest,wenn die ARGE ganz genau vorgeht muss sogar Dein gesamtes Einkommen quasi wie bei Ehepartnern mitberechnet werden(das hat Schrader schon richtig erkannt), denn Du galtest der BG zu damaligen Zeitpunkt nach wie vor als zugehörig und zwar mit eigenem Einkommen!
Natürlich habt Ihr das nicht gemeldet, und somit wird euch zunächst einmal sogar der Vorwurf des Absichtlichen Erschleichens von Sozialleistungen unterbreitet werden können, denn Ihr hättet wissen müssen. Einzig und allein den Vorsatz in dieser Sache muss euch die ARGE beweisen - es gilt die Beweisumkehrlast! Man kann aufgrund der stressbelasteten Situaion in die einen der Leistungbezug bisweilen bringen kann, dann schon mal als gute Ausrede zur Entlastung bringen sollte dies aber auch wenigstens Ansatzweise begründen können. Du warst mit der Prüfung und der anschliessenden Arbeisplatzsuche sehr gestresst, Deine Mutter ist grundsätzlich mit Behördendingen überfordert ect.
Da Du bei Auszug nach dem Meldegesetz (hat nichts mit dem Parargraphen aus dem ALG II Bezug zu tun sondern mit dem Einwohnermeldegesetz) ja innerhalb von 8 Tagen Deine Ummeldung ausführen musst, erhält das Einwohnermeldeamt ebenfalls Kenntnis von der Veränderung und es erfolgt in vielen Kommunen eine automatische Meldung an die ARGE zwecks Abgleich ob Leistungen bewilligt wurden und dem war dann ja so. je nachdem wie man darauf stösst lässt sich dann wieder über die RV-Nr. eine Überprüfung des Sachverhaltes nur über die EDV abgleichen!
Die Aussage von SCHRADER ist daher nicht richtig und zwar auch in dem Punkt das Du nicht mehr zur BG sondern zu einer HG gehörst! Eine diesbezügliche Erklärung (Änderungsmitteilung) gab es nicht und ist auch im Nachhinein erst ab dem Tag zu berücksichtigen an dem dies erfolgt. So wie ich das sehe bist Du aber ausgezogen und hast eine solche Erklärung nie abgegeben, damit warst Du die ganze Zeit der BG zugehörig.
Ich lasse mich da gerne in anderer Weise bestätigen, aber nach dem was ich dort gelesen habe besteht für mich kein Zweifel.
das hört sich brutal an wieso das denn, ich wurde nie von den in kenntnis gesetzt das ich zahlen muss soll oder wie auch immer. und immer alles wissen kann man ja auch nicht.
ich wurde nie von den in kenntnis
auch das stimmt nicht - denn in jedem Bescheid und jeder Vereinbarungserklärung wird zum einen auf diese Meldepflicht hingewiesen (jegliche Veränderungen) heisst es dort, und im wieteren steht sogar ausdrücklich drin das sofern einem Mitglied der BG ein Versäumnis nachgewiesen wird dieses zu Lasten der gesamten BG geht!Damit habt Ihr, wie ich so schön sage die "Arschkarte" gezogen und was viel schlimmer ist "Deine Mutter" gleich in doppelter Hinsicht weil sie wohl kaum von Dir den nichtgezahlten Mietanteil bzw. Beitrag zum Lebensunterhalt einfordern wird und darüber hinaus dann auch noch die Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistungen an der Backe hat. Ihr habt in der gasmten Zeit definitiv zuviel Geld bekommen! Zwar nicht Du aber Deine Mutter weil Du Ihr eigentlich den gesamten Anteil Deines Einkommens das in die Berechnung einzufliessen hat schuldig geblieben bist.
Ich will Dir/Euch nicht unterstellen das ihr absichtlich diese Versäumnisse zu verantworten habt aber ganz so blöd wie manchmal die Leistungsbezieher glauben, sind die ARGE Sachbearbeiter dann auch wieder nicht! Und daher sind solche Gesetzesabsicherungen durchaus verständlich.
Meine Meinung dazu, ganz ehrlich als anständiger Sohn gehst Du zur ARGE und versuchts eine Verweinbarung mit denen zu teffen das Du die Last selbst übernimmst auf Irgendeiner vernünftigen Basis von Ratenzahlung, ich denke das damit dann z.B. Dinge wie Vorsatz und absichtliche Bereicherung durch Sozialhilfeerschleichung Deiner Mutter nicht angelastet werden und eventuell hat der Fallmanager ja auch ein einsehen, sollte der absolut nicht mit sich reden lassen übergeh ihn und versuche mit dem Teamleiter der ARGE etwas zu regeln.
@ lirafe - da verwette ich einiges dafür das Du mit Deiner Aussage in diesem Fall falsch liegst - grundsätzlich ist das richtig wenn die entsprechende Mitteilung Meldung zur Veränderung an die ARGE ergeht aber solte im hiesigen Fall der Sachverhalt dahingehend abgeändert werden können, das der Sachbearbeiter einer Argumentation Deiner Art nachkommt haben die beiden mehr Glück als Verstand gehabt! Ich denke das es anmeiner Argumentation nichts zu rütteln gibt!
Gruss und viel, viel Glück und Erfolg!
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Ja Horst, wenn deine Vermutungen richtig sind, ist dem wohl so. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass man alles so gemeldet hatte, wie es sein sollte, zumal volljährige Kinder die Anräge auf H IV und auch die auf Weiterbewilligung mitunterzeichnen müssen.
Schaun mer mal; vielleicht meldet sich Benny ja nochmal zu deinen Aussagen.
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