hallo,
ich habe eine spezielle frage.
vorgeschichte:
ich habe im april an einer schulung tielgenommen.die schulung diente einer eventuellen jobannahme und wurde vom jobcenter vermittelt (das heisst die haben mich zu einem personalvermittler geschickt mit dem sie eng arbeiten).habe die schulng mit erfolg abgeschlossen und den job angemnommen.da ich sowas zum ersten mal gemacht habe dachte ich, dass die firma oder der vermitller dem ich den vermittlungsgutschein gegeben habe diesen umstand dem jobcenter melden würde.hat sie aber nicht.nach einem monat habe ich den job gekündigt (war stinknormaler verkauf am telefon - sowas kann ich nicht machen).
jetzt habe ich ein schreiben mit einer anhörung nach § 24 bekommen.hab alles wahrheitsgemäß ausgefüllt und will das morgen abschicken.
welsche sanktionen habe ich zu befürchten?kann mir aufgrund von pflichtverletzungen das alg II ganz gesctrichen werden?
danke
kowalski