Hallo!
Müssen leider Hartz 4 beantragen.
Mein Mann bezieht einen Gründungszuschuss und ich Landeserziehungsgeld.
Wird dies als Einkommen berechnet?
Wer weiß das ???
Hallo!
Müssen leider Hartz 4 beantragen.
Mein Mann bezieht einen Gründungszuschuss und ich Landeserziehungsgeld.
Wird dies als Einkommen berechnet?
Wer weiß das ???
Gründungszuschuß ist in etwa die Höhe des Alg I, keine Ahnung was Landeserziehungsgeld ist, zu vermuten ist, das hierbei kein Anspruch auf Alg II besteht.
Hallo Catweezle!
Zitatkeine Ahnung was Landeserziehungsgeld ist
Einfach mal bei Wikipdia nachschauen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Landeserziehungsgeld
Ich denke, dass das Landeserziehungsgeld, wie auch das Bundeserziehungsgeld als Einkommen mit angerechnet wird!
Schrader