wohnung mieten oder hartzIV zuerst abklären?
um etwaige probleme oder unnötige wege zu ersparen, könnte mir bitte jemand weiterhelfen, welche angelegenheit besser vorab geregelt gehört.
mein freund verbrachte die letzten jahre, insbesondere seine gesamte berufliche laufbahn, in österreich. nun geht er aus persönlichen gründen zurück nach deutschland.
er hat bereits dutzende bewerbungen geschrieben und besichtigungstermine für wohnungen vereinbart.
da solche angelegenheiten, speziell der erhalt eines arbeitsplatzes, nicht von heut auf morgen erledigt werden können, wäre meine frage nun; sollte er vor der unterzeichnung des mietvertrages zur agentur für arbeit gehen oder erst, wenn er seinen wohnsitz angemeldet hat?
herzlichen dank!
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Hallo Nicole,
das Schwierige wird sein, dass die ARGE ihm mitteilen wird, sie sei nicht zuständig, wenn er seinen Wohnsitz noch in Östereich hat (womit sie auch Recht hat ...). Also wird er wohl zuerst eine Wohnung suchen und sich ummelden müssen, dann aber ganz schnell zur ARGE und Antrag stellen, da die Leistungen erst AB Antragstellung gewährt werden.
Bevor er aber irgendeine Wohnung mietet, sollte er sich unbedingt bei der zuständigen ARGE erkundigen, was ihm zusteht. Sprich, wie groß und wie teuer die Wohnung maximal sein darf, damit er hinterher keine Probleme bekommt.
Liebe Grüße,
Jana -
Hallöchen,
da dein Freund die letzten Jahre in Österreich berufstätig war, stehen ihm hier aller Voraussicht nach in erster Linie Leistungen nach dem SGB III (normales Arbeitslosengeld) zu. In diesem Fall sollte er sich erst wieder nach Deutschland ummelden und dann hier einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dabei sind die sog. E-Vordruche des österreichischen Arbeitgebers vorzulegen. Er kann ergänzend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Hartz 4) beantragen, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht. Dazu muss er aber den Arbeitslosengeldbescheid vorlegen.
Liebe Grüße
RitterHerbord
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