Hallo. Ich bekomme vom AA 516,90 Euro und Miete bezahle ich 322,- (57 qm)!!!!! Leider konnte mir meine Vermittlerin keine Auskunft geben, ob ich zur Hartz4- Stelle muss und beim AA wegfalle oder zur Wohngeldstelle und dann beim AA bleibe.
Kann mir irgendjemand evtl. sagen wo man wieviel Geld bekommt? Das heisst, wo ich hin muss??????
Ich bin 27 Jahre und wohne alleine.
Danke im voraus.
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Hallo!
Also die 516 Euro sind dann sicher ALG II. Abzüglich der Miete von 322 Euro hast du dann zum Leben nur 194 Euro übrig.
Du müsstest jetzt beim Jobcenter, nicht beim Arbeitsamt, ergänzendes Hartz4 beantragen. Dir sollten etwa 165 Euro ALG II zustehen. Die Wohnung mit lediglich 322 Euro halte ich für angemessen.Schrader
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Hallo!
Also die 516 Euro sind dann sicher ALG II. Abzüglich der Miete von 322 Euro hast du dann zum Leben nur 194 Euro übrig.
Du müsstest jetzt beim Jobcenter, nicht beim Arbeitsamt, ergänzendes Hartz4 beantragen. Dir sollten etwa 165 Euro ALG II zustehen. Die Wohnung mit lediglich 322 Euro halte ich für angemessen.Schrader
Also mir ist nicht klar, was für eine Leistung die 516 € sein soll. Sollte es, wie Schrader schrieb, ALGII sein, ist es nicht möglich, diese Leistung mit ALGII (Hartz 4) aufzustocken. Wenn es ALG I ist, dann ist der weg zur zuständigen ARGE der richtige, um ergänzend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu beantragen. Die Frage der Angemessenheit der Wohnung lässt sich hier sicher nicht klären.
Liebe Grüße
RitterHerbord -
Hallo!
Richtig, ein Tippfehler von mir. Die 516 Euro sind natürlich ALG 1.
Und 322 Euro Wohnkosten für einen Single. In Berlin darf man 386 Euro Wohnkosten haben.Schrader
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Hallo!
Richtig, ein Tipfehler von mir. Die 516 Euro sind natürlich ALG 1.
Und 322 Euro Wohnkosten für einen Single. In Berlin darf man 386 Euro Wohnkosten haben.Schrader
Ja...letztendlich werden in Berlin auch die Kosten der Unterkunft im Einzelfall entschieden. Ich gehe aber auch davon aus, dass die Miete angemessen ist.
Liebe Grüße
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Hallo!
Zitat...letztendlich werden in Berlin auch die Kosten der Unterkunft im Einzelfall entschieden
Nein, die haben in Berlin eine relativ großzügige Reglung, die dann allerdings sehr restriktiv eingehalten wird:
ZitatAls angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung gelten in Berlin ab 01.03.2009 folgende Richtwerte:Haushaltsgröße Bruttowarmmiete
1-Personen-Haushalt 378,00 Euro
2-Personen-Haushalt 444,00 Euro
3-Personen-Haushalt 542,00 Euro
4-Personen-Haushalt 619,00 Euro
5-Personen-Haushalt 705,00 EuroBei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50,00 Euro.
Bei der Prüfung von Neuanmietungen kann von diesen Richtwerten nicht nach oben abgewichen werden.
Bei bestehenden Mietverhältnissen muss geprüft werden, ob die tatsächlichen Kosten der Unterkunft angemessen sind. Hierbei können die Richtwerte in besonders begründeten Fällen um bis zu 10 Prozent überschritten werden, insbesondere bei:
Alleinerziehenden
längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre)
wesentlichen sozialen Bezügen (Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kitas)
behinderten Menschen
über 60-jährigen Hilfeempfangenden
Schwangeren oder
Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte habenSollten die Kosten der Unterkunft und Heizung oberhalb dieser Grenzwerte liegen, sind sie als nicht angemessen einzustufen. Sie sind dann verpflichtet, Ihre Kosten innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend zu senken. Diese Kostensenkung kann durch Untervermietung einzelner Räume erfolgen, durch Verhandlungen über Mietsenkungen mit dem Vermieter oder eigene Zuzahlungen (z.B. aus anrechnungsfreiem Einkommen). Unter Umständen kann der Umzug in eine günstigere Wohnung die einzige Alternative sein.
Diese Prüfung beginnt mit der Antragstellung. In der Regel haben Sie Anspruch auf die unangemessene Miete für sechs Monate. Diese Frist kann, je nach Einzelfall, auf zwölf Monate verlängert werden. Darüber erhalten Sie nach Abschluss der Prüfungen Nachricht. Nach Ablauf der Frist wird Ihnen der Träger nur noch den angemessenen Teil der Kosten der Unterkunft überweisen.
Grundsätzlich haben Sie, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, keinen Anspruch auf Wohngeld.
Schrader
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Moin moin,
Also bei einem ALG I Bezug von 516,-€ und einer Miete von 322,-€ bleibt dir quasi 194,-€ zum leben über
bzw. dann hast du ja sicherlich noch andere Kosten die du zahlen musst(z.b. Strom, GEZ wat weiß ich)
dann bleibt dir nur der weg zum Job Center/ARGE um ausgleichend ALG II zu beantragen, weil wovon willst du den dir was zu Essen und zu Trinken kaufen!?Also schnell einen Termin machen und alle wichtigen Unterlagen mitnehmen und ALG II beantragen.
Kleiner Tipp: Es gibt im Netz Hartz 4 Rechner da kannst du dir ausrechnen was du bekommen kannst, den die Rechner sind nur zum schauen was evt. dir zusteht die sind nicht Rechstverbindlich!.
Hier ein guter http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.phpNun dir einen Schönen Abend noch
lg
Chris1986 -
Hallo Chris!
Auch du solltest, wenn du eine Antwort auf eine länger zurückliegende Frage gibst, immer mal ins Profil des Fragestellers schauen, denn auch in diesem Fall ist festzustellen:
ZitatLetzte Aktivität: 01.07.2009 10:25
Registriert seit: 01.07.2009Ivonne81 hat die Frage am 01.07.2009 um 10:25 Uhr gestellt und wurde seitdem in diesem Forum nicht mehr gesehen. Vielleicht hat sie als „Gast“ die Antworten gelesen, aber es scheint so, als ob sich die Sache bei ihr in Wohlgefallen aufgelöst hat und sie sich nun einen Dreck um das Forum kümmert.
Schrader
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