Mit Töchtern weniger Anspruch?

  • Hallo,
    neu hier, und überhaupt neu in diesem Metier.
    Meine Scheidung läuft und wird wohl noch im Sommer ausgesprochen. Ich war über 25 Jahre verheiratet, er hat jetzt eine neue Beziehung (ich weiß, das spielt keine Rolle mehr), habe drei Kinder, 23 Jahre, behindert mit 100 %, Merkzeichen G,H,B , nächste Tochter, 20 Jahre, in Ausbildung (beginnt gerade ihr 3. Jahr über bfz) und Jüngste, 10 Jahre alt, Schülerin. Mein Mann möchte Unterhalt befristen : auf ein halbes Jahr.
    Sollte er damit durchkommen - ich rechne vielleicht, mit viel Glück, das er wohl noch ein Jahr zahlen muss.... und dann nicht mehr. Was dann?
    Ein Bearbeiter bei Hartz IV sagte mir am Telefon, es wird mir alles angerechnet, mein 380 Euro Job, der Jüngsten Kindergeld und Unterhalt, und meiner Tochter in Ausbildung ihre Vergütung, ihr Unterhalt und ihr Kindergeld.... und dann wohl auch noch der Ältesten ihr Kindergeld, weil sie ja länger Kindergeld erhält aufgrund ihrer Behinderung. Sie erhält übrigens Grundsicherung mit eigener kleiner Wohnung hier nebenan und wird von mir versorgt. Sonst müsste sie ins Wohnheim, was jetzt einfach ein zu einschneidendes Erlebnis wäre... später mal, vielleicht in 2-3 Jahren ja, gut, dann lässt sich das wohl nicht vermeiden.
    Also der Mann vom Amt hat gemeint, so grob überschlagen bekäme ich noch ca. 200 Euro im Monat vom Amt.... und da hatte ich vergessen, das Kindergeld der Großen anzugeben. Heisst das dann wohl ich bekäme dann nur noch 40 Euro vom Amt? Die mittlere darf ja noch nicht mal ausziehen, auch wenn sie möchte, sie ist unter 25.
    Einkommen sieht dann so aus: meines 358 Euro nette, Unterhalt für die Jüngste 286 + Kindergeld für alle drei 498 Euro.
    Das Ausbildungsgeld und den Unterhalt vom Vater behält natürlich meine mittlere ganz für sich und kommt kaum damit aus, das wären so in etwa 460 Euro, die sie vollkommen aufbraucht. Und die Grundsicherung und das Gehalt von der Lebenshilfe reicht gerade so für die Älteste nebenan in einer eigenen Wohnung. Das heisst dannich habe 1142 Euro abzüglich Miete (560 Euro warm seit 15 Jahren zum Glück gleichgeblieben), Strom (75 Euro), Telefon (45 Euro), GEZ und Kabel (ca 35 Euro) und Spielgeld für Tagesstätte der Jüngsten (sie ist in der Sprachheilschule) und diverse Versicherungen (ca 45 Euro)... also dann bleiben 432 Euro zum Leben für mich und die Jüngste. Davon bestreite ich dann alles: Essen, Kleidung, Anschaffungen, Reparaturen, Waschen und halt einfach alles was so anfällt.
    Ist meine Übersicht so richtig... bekomme ich also so in etwa gar nichts vom Amt dazu?
    Es ist nur so, wenn es sich gerade mal um 30 bis 40 Euro handelt, dann kann ich es auch gleich sein lassen... denn mein knapp 400 Euro Job macht mir Spaß (Buchhandel) und ich möchte nicht von denen in irgendeinen anderen Job geschickt werden, bei dem ich dann vielleicht nach 10, 12 Monaten entlassen werde. Leider besteht keine Möglichkeit dort mehr zu arbeiten, im Gegenteil, da sind aufgrund der Wirtschaftskrise welche entlassen worden (ich bin eine günstige Kraft, ich kann bleiben). Nur wie werde ich Krankenversichert? Und was, wenn 430 Euro zum Leben nicht reichen???
    Ich weiß noch nicht, ob das reichen wird, oder ob man das Kind dauernd enttäuschen muss....
    Ich dachte schon daran, dass sie es beim Vater dann wohl besser hätte, denn sein Einkommen wird nach Wegfall meines Unterhaltes wieder so ziemlich 2400 Euro sein.
    Kann mir jemand eine genauere Berechnung aufzeigen als die "normalen" Hartz IV Rechner, weil da bekomm ich dauernd was anderes raus.
    Und noch was! Meine Wohnung ist günstig mit 560 Euro warm, aber zu groß für 2-3 Personen (92 QM), nur wenn ich ausziehen muss, muss die Älteste wohl doch ins Wohnheim, weil es sich selten ergibt, gleich nebenan eine kleine 1,5 Zimmer Wohnung anmieten zu können.... Und ein Wohnheim kostet doch dem Staat viel mehr Geld als meine Wohnung. Was meint ihr, werden die einen Umzug verlangen???
    Danke für die Geduld das alles zu lesen, aber es ist für mich eine neue und sehr verzweifelte Situation im Moment. Die 40 oder 50. Absage kam auch schon.... ich bin fast 50 Jahre alt, irgendwie klappt das einfach nicht.
    Schreibt mir bitte!!!!

  • Hallochen,
    leider ist es so, wie Sie geschildert haben. Letztendlich bin ich kein Berater, sondern selbst betroffen und ja: ALLE Einkommen werden angerechnet. Da ist es egal, ob es das Kindergeld ist oder das Ausbildungsgeld. ALLE im Haushalt lebenden müssen zum Lebensunterhalt aller beitragen!


    Unter diesem Link sind alle Leistung tabellarisch aufgelistet (http://www.sozialleistungen.in…-2/alg-ii-leistungen.html). Ich fand es sehr hilfreich, weil ich z.B. für mich herausfiltern konnte, dass ich für meine minderjährige Tochter einen Alleinerziehungszuschuß von 12% beantragen kann. Ich habe die Tabelle aber auch unten reinkopiert! Sie sollten versuchen Ihre Kosten und Leistungen zu systematisieren und zu einer Beratungstelle gehen, einem vom Amt UNabhängigen Verein! (Verein für alleinerziehende Mütter, AWO, ALO-Laden)


    Geben Sie Ihren Job auf keinen Fall auf! Das hat nicht nur mit dem Einkommen zu tun, sondern auch mit Selbstachtung und Selbstwertgefühl. Diese 380,-Euro sind EIGEN-verdientes Geld!!!


    Die Krankenkasse müßte eignetlich über das Amt getragen werden, wenn Sie dort Hilfe beantragt haben - so glaube ich jedenfalls! (eine Beratung ist unabdingbar!)


    Lassen Sie Ihren Kopf nicht hängen!!! Sie haben enorm Stärke bereits bei Ihrer Großen bewiesen und auch wenn es sich anfühlt, als schwimmt Ihnen gerade alles davon: Sie sind nicht allein!


    Viele Grüße und alles Gute








    Die folgende Tabelle stellt die Höhe der Regelleistung für verschiedene Personengruppen unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen vom 01.07.2009 dar.


    Personenkreis bis 30.06.2009 / ab 01.07.2009 % der RL
    Regelleistung für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner.
    (§ 20 II SGB II) 351 Euro / 359 Euro 100%


    Regelleistung für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
    (§ 20 III SGB II) 316 Euro / 323 Euro 90%


    Regelleistung für Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung der Trägers umgezogen sind.
    (§ 20 IIa SGB II i.V.m. § 22 IIa SGB II) 281 Euro / 287 Euro 80%


    Regelleistung für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern.
    (§ 20 II 2 SGB II) 281 Euro / 287 Euro 80%


    Regelleistung für Kinder 14 bis 17 Jahre.
    (§ 28 I Nr. 2 SGB II) 281 Euro / 287 Euro 80%


    Regelleistung für Kinder von 6 bis 13 Jahren.
    (§ 74 SGB II) - 251 Euro 70%


    Regelleistung für Kinder 0 bis 5 Jahren.
    (§ 28 I Nr. 1 SGB II) - 215 Euro 60%


    Regelleistung für Kinder 0 bis 13 Jahre.
    (§ 28 I Nr. 1 SGB II) 211 Euro - 60% (bis 30.06.2009)


    Zusammensetzung der Regelleistung
    Die jeweils maßgebliche Regelleistung setz sich anteilig etwa wie im Folgenden dargestellt zusammen.


    in der Regelleistung enthaltene Bedarfe Anteil an der RL in %
    Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37%
    Freizeit, Kultur ca. 11%
    Bekleidung, Schuhe ca. 10%
    Telekommunikation ca. 9%
    sonstige Waren und Dienstleistungen, insbesondere Kosten für Hygiene und Körperpflege ca. 8%
    Wohnung (ohne Mietkosten), Strom ca. 8%
    Möbel, Haushaltsgeräte ca. 7%
    Kosten für Medikamente, Hilfsmittel ca. 4%
    Verkehr ca. 4%
    Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2%


    Mehrbedarf
    Neben der Regelleistung erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen wegen Vorliegen eines sogenannten Mehrbedarfs. Die Summer der zu gewährenden Mehrbedarfszuschläge darf jedoch die Höhe der für den Leistungsempfänger maßgeblichen Regelleistung (siehe Tabelle oben) nicht überschreiten.





    Die folgenden Tabelle stellt dar unter welchen Umständen und in welcher Höhe Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge besteht.


    Personenkreis bis 30.06.2009 / ab 01.07.2009 % der RL
    Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
    (§ 21 II SGB II) 60 Euro / 61 Euro 17%


    Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren.
    (§ 21 III Nr. 1 SGB II) 126 Euro / 129 Euro 36%


    Mehrbedarf für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern (pro Kind 12%)
    (§ 21 III Nr. 2 SGB II) 42 Euro / 43 Euro max. 60%


    Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 SGB IX) oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen (§ 54 I 1 Nr. 1 bis 3 SG XII) erhalten.
    (§ 21 IV SGB II) 123 Euro / 126 Euro 35%


    Mehrbedarf für kostenaufwändigen Ernährung.
    (§ 21 V SGB II) ~25 – 61 Euro / 25 – 70 Euro -




    Wohnen und Heizung
    Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Erstattung von angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.Da es in diesem Bereich eine Menge zu beachten gibt ist erfolgt eine Gliederung in folgende Bereiche:


    angemessener Wohnraum - Wie groß und wie teuer darf eine Wohnung sein? Welche Ausstattung ist angemessen?
    Miet-Nebenkosten - Welche Kosten werden übernommen? Was passiert bei Nebenkosten-Nachzahlungen?
    unangemessene Wohnung - Wann werden die Kosten einer unangemessenen Wohnung getragen? Was passiert, wenn die Kosten nicht übernommen werden?
    Umzug - Wer zahlt einen Umzug und warum überhaupt umziehen?




    Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
    Darüber hinaus besteht für ehemalige Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu € 160 (€ 320 für Verheiratete) pro Monat für die Dauer von maximal zwei Jahren zu beziehen.
    Gemäß § 24 SGB II erhalten ehemalige Arbeitslosengeldempfänger diesen Zuschuss für die Dauer eines Jahres, allerdings höchstens zwei Drittel der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und ALG II und maximal € 160 pro Monat. Im folgenden Jahr wird der monatliche Zuschuss zu 50 % gewährt.




    Beiträge zur Rentenversicherung
    Der Staat leistet weiterhin Beiträge zur Rentenverischerung in Höhe von € 40 monatlich (bis 1. April 2006 € 78).

  • Hallo!


    Das ist ein sehr komplizierter Fall. Was mich wundert, ist, warum der Ex-Mann den Unterhalt auf ein halbes Jahr begrenzen möchte. Da sie ein sogenannter Sozialfall sind, dürfte er eigentlich kaum eine Chance haben, und das nach 25 Jahren Ehe.
    GEZ würde, falls Transferleistungen gezahlt werden, wegfallen. Einfach einen Antrag stellen.
    Die Wohnung dürften Sie sicher behalten, denn hier sehe ich einen sozialen Härtefall, da ihre älteste behinderte Tochter nebenan wohnt und es ihr wahrscheinlich nicht zuzumuten ist, in ein Wochenheim zugehen. Sollten sie auch nur ein Euro Hartz4 erhalten sind sie selbstverständlich auch krankenversichert. Die 10jäh. Könnte unter Umständen beim Familienvater als Familienversichert beleiben.
    Aber es ist wie gesagt, ein sehr komplizierter Fall. Sie müssen sich einer kompetenten Beratung unterziehen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!
    Danke für den Rat, den ich hier erhalten habe und auch den Zuspruch, es tut tatsächlich gut, wenn man mal hört, dass man nicht allein ist....
    Das mit dem Unterhalt ist letztlich noch nicht entschieden, aber nach den neuen Gesetzen von 2008 meint selbst mein Anwalt, dass ich mich wohl lieber nach Arbeit umsehen soll. Nur... woher nehmen? Vor allem, ich bin seit 10 Jahren aus meinem Beruf und jetzt arbeite ich zwar im Verkauf, aber da sind die Arbeitszeiten für meine Jüngste eher nicht sehr entgegenkommend. Und auch die Große möchte ja nicht erst um neun Uhr abends essen. Klar, kann man sich alles einrichten, nur allein mit allen Problemen ist es eben .... anstrengend!
    Nun meine Frage: wo würde ich denn so beraten, dass wirklich alles Wichtige getan werden kann. Ich nehme an, die Hartz IV Stelle im Arbeitsamt ist da wohl eher nicht so sehr auf meiner Seite....
    Als meine Mittlere vor über einem Jahr gerne ausgezogen wäre, damals hatten wir ein paar Probleme, sie war nach der Trennung diejenige, die am meisten helfen musste.... da hatte die Hartz IV Stelle gemeint, sie würden ihr keine Wohnung zahlen, weil sie ja noch unter 25 Jahre gar nicht ausziehen darf. Und als ich erst meinte, meine Große müsse aber zurück in die Wohnung kommen, um leichter versorgt zu werden, meinten sie, da würde ein ärztliches Attest helfen und als ich das brachte, waren die Quadratmeter auch für uns vier ausreichend.
    Also da kam ich mir schon ein bisschen blöd beraten vor, vor allem als sie dann meinten, ich dürfe auch nicht einfach in eine kleinere Wohnung umziehen, dann würde geprüft, ob ich das "mutwillig" getan hätte.... obwohl ich ja bis heute nichts vom Amt haben wollte, untersagte man mir sowas.
    Und am liebsten wäre mir, ich wäre auf die erst gar nicht angewiesen, weil ich seit damals schon weiß, dass es dadurch eher schwieriger als einfacher wird.
    Nun denn - wo könnte ich mich denn umfassend beraten lassen, vor allem richtig????
    Einen Anwalt könnte ich nicht so einfach bezahlen, und ob der alles weiß ist auch die Frage.
    Aber nochmal danke für die bisherigen Beiträge - es tut gut, danke!

  • Hallo!


    Stimmt, das mit dem neuen Unterhaltsgesetz vom letzten Jahr habe ich in meinen Überlegungen nicht einbezogen. Aber vielleicht finden Sie ja einen Familienrichter, der Ihre prekäre Situation mit einem entsprechenden Unterhaltsurteil zu würdigen weiß.
    ES ist meiner Meinung nach nicht richtig, wenn Ihnen die Arge schon vorab den Umzug in eine andere Wohnung verbieten will, und dann noch in eine preisgünstigere.
    Wo sie Rat und Beratung finden können, sollte nicht sehr schwer sein. Die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt(AWO) und zahlreich bundesweit agierende Hilfsorganisationen sind da eine sichere Anlaufstelle. Ich habe Ihnen mal eine Link herausgesucht, wo sämtliche dieser Organisationen aufgelistet sind. Da müssen Sie sich dann nur durchklicken um eine Ansprechstelle in Ihrer Wohnortnähe zu finden.


    http://www.hilfsorganisationen.de/MENUE/Sozialwesen/c/


    Seine Sie auch in Zukunft so tapfer und mutig wie in der Vergangenheit.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!