Hallo zusammen, ich bitte mal um einen Erfahrungsaustausch zu dem was die BA als Ziele den Argen vorgibt und was davon eurer Meinung nach tatsächlich umgesetzt wird, sei es vom hörensagen oder aus eigener Erfahrung.
Zum Thema : Das Ministerium (BMAS) und die Arbeitsagentur (BA) haben in einer Zielvereinbarung für 2008 (gibt es auch für 2009) beschlossen : Verringerung der Hilfsbedürftigkeit !!!
Dabei ist der Zielindikator die Summe der "passiven Leistungen" (Alg II), das Ziel gilt als erreicht, wenn die Summe der pass. Leistungen gegenüber dem Vorjahr um mind. 6,5 % verringert wird.
Punkt 2 : In einer E-Mail-Info der BA vom 29.09.08 heißt es u.a. ...Im übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruchsbescheid gefertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen.