Beschäftigungsverbot!

  • Hallo!


    Ich weiss nun seit april das ich schwanger bin und habe etwas später ein beschäftigungsverbot bis 21.10. bekommen.
    habe einen befristeten arbeitsvertrag der am 15.7. ausläuft.
    nun meine frage: wer zahlt nach auslauf des vertrages? muss trotzdem der arbeitsgeben weiter zahlen oder muss ich dann am 16. ALG1 beantragen?
    hoffe ihr könnt mir helfen.
    danke ydnam

  • also für diejenigen die es interessiert.
    war nun beim AA und die sagten mir das zählt komplett als krankschreibung (wenn die krankenkasse es nicht anerkennt, vom arzt nochmals krank schreiben lassen) da ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe kommt auch kein ALG1 in frage sondern krankengeld.

  • @ ydnam - mit was für einem Azubi hast Du eigentlich auf dem Arbeitsamt gesprochen?


    Bestell im mal einen schönen Gruss von mir und frag ihn ob er zur Gattung der Kamele gehört und schon mal was von Mutterschutz und den entsprechenden Gesetzen gehört hat.


    Bei befristeten Arbeitsverträgen ist es meines Wissens so, das keine Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen kann weil eigentlich der Arbeitsplatz bs zu einer ganz gewissen Dauer auch nach der Geburt frei gehalten werden muss, (Angestellt - 2 Jahre und man kann nachlegen)


    Ich berufe mich da mal auf die Erfahrungen aus meinem früheren Berufsleben wo es bisweilen bei Zahnärztpraxen dazu kam das der Doc ne Assistentin einstellte befristet und diese sich dann ganz schnell wie wir so nett gesagt haben "nen Braten in die Röhre schieben lassen hat" damit war der Doc meist richtig gearscht, denn er musste das Gehalt weiter zahlen und die netten Perlen nicht dumm hatten natürlich alle Komplikationen die man sich denken kann und konnten zum Einen nicht zuverlässig zur Arbeit erscheinen und bisweilen in den letzten 3 Monaten sogar nur die Beine hochlegen. Nach er Geburt waren dann meist bis zu 6 Wochen auch noch irgendwelche Problemchen bis die dann wieder einsteigen konnten. Nun sind Zahnärzte meist Freiberufler zumindest die Chefs aber die Perlen waren angestellt, auch mit Zeitverträgen. Also ich denke mal was da üblich war müsste auch in anderen Berufen Gültigkeit haben und gängige Praxis sein.


    Frag einfach mal ob jemand mit fachlicher Kompetenz Dir eine verbindliche Antwort geben kann, am Besten bestehst Du auf eine schriftliche Antwort!.


    Gruss

  • naja eine kündigung bekomm ich ja auch nicht der vertrag läuft eben normal aus und das ist aber auch rechtens.ein beschäftigungsverbot steht nicht über einem befristetem vertrag.


    war nun gestern nochmal dort beim arbeitsamt und hab ihr die ganze sache nochmals in ruhe erklärt.habe ihr gesagt das das beschäftigungsverbot nur auf meinen beruf an zu erkennen ist und ich für andere berufe zur verfügung steh.
    ich mein wir wissen alle das in den nächsten 2 monaten kein jobangebot kommen wird.
    hatte heut dann gleich termin bei der arbeitsvermittlerin die war auch völlig ok, sie meinte gleich als ich rein kam also es geht ja nur drum das ich das geld bekomm und ich irgendwie zur verfügung steh.
    sie hat sich sogar eine tätigkeit ausgedacht für mich die es nicht mal gibt:)
    also bin gelernte friseurin und si hat als vorstellung rein geschrieben verkaufshilfe im friseursalon....
    gibts nicht...also auch keine jobangebote...ich bekomm 3 monate mein alg1...hab meine ruhe und bin glücklich.