Hallo!
Ich weiss nun seit april das ich schwanger bin und habe etwas später ein beschäftigungsverbot bis 21.10. bekommen.
habe einen befristeten arbeitsvertrag der am 15.7. ausläuft.
nun meine frage: wer zahlt nach auslauf des vertrages? muss trotzdem der arbeitsgeben weiter zahlen oder muss ich dann am 16. ALG1 beantragen?
hoffe ihr könnt mir helfen.
danke ydnam