Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier und habe eine sehr dringende Frage an euch und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich bin in einer schwierigen Situation und brauche unbedingt Rat, da ich morgen einen Termin bei der ARGE habe!
Ich habe mich mit meinem Sohn waehrend dem Mutterschutz/Elternzeit (mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 3 Monate alt) fuer einige Zeit im Ausland aufgehalten, da ich die Unterhaltsansprueche mit den Vater klaeren wollte. Ich habe dies der ARGE nicht mitgeteilt.
Ich bekam kurze Zeit spaeter nachdem ich ausgereist war einen Brief von der ARGE, dass ich mich bei Ihnen vorstellen soll wegen meines "Bewerberangebotes bzw. der beruflichen Situation". Da ich natuerlich im Ausland war, konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Ich schrieb denen daraufhin eine Email, dass Sie mir doch bitte mitteilen moechten, warum ich mich vorstellen soll, da ich momentan alleinerziehende Mutter bin und mich im Mutterschutz/Elternzeit befinde und nicht vermittelbar bin!
Daraufhin kommt eine Antwort zurueck, dass die Einladung zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Leistungsansprüche erfolgt. Was fuer ein Schwachsinn soll das bitte sein???
Tja und wie dem so ist, kam dann gleich darauf der naechste Brief, dass ich gerade mal 1 Woche spaeter zum naechsten Termin erscheinen soll... wenn ich diese nicht wahrnehmen wuerde, dann entfaellt so und so viel % von meiner Regelleistung etc. Natuerlich konnte ich auch diesen weiteren Termin nicht wahrnehmen...(war ja nach wie vor im Ausland) Dies war mir alles bewusst und ich haette diese Kuerzung gern in Kauf genommen, LEIDER kam es nie zu einer Kuerzung sondern zu einer kompletten Streichung!
Der 3. und vorerst letzte Brief dieser Abteilung der ARGE beinhaltete dann folgenden durchaus interessanten Text! Ich moechte doch bitte am .... um .... in die ARGE kommen. Sie moechten mit mir ueber meine ORTSANWESENHEIT sprechen!
Gut auch diesen Termin konnte ich wieder nicht wahrnehmen...
Daraufhin kam kurz darauf ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem "Ermittlungsverfahren wegen Betruges", indem doch tatsaechlich folgendes geschrieben steht:
"Der/die Beschuldigte, welche mit amtlichen Wohnsitz in ...... gemeldet ist, bezieht derzeit ALGII von der ARGE (was gar nicht stimmt, da es schon seit fast 2 Monaten gestrichen wurde)!!! Entgegen der bekannten Verpflichtungen teilte er/sie der ARGE nicht unverzueglich mit, dass sie sich regelmaessig!!! nicht an der gemeldeten Wohnanschrift in ......., sondern vielmehr in ...... (Ausland) aufhaelt.
Im Vertrauen darauf, dass der/die Beschuldigte unter der gemeldeten Wohnanschrift tatsaechlich wohnhaft ist, werden dem/der Beschuldigten monatlich regelmaessig durch die ARGE Leistungen nach dem SGBII gewaehrt. Bei Kenntnis der wahren Sachlage haette die ARGE dem/der Beschuldigten fuer die Zeitraeume des Aufenthalts in ..... keine Leistungen gewaehrt."
Aufgrund dieses Schreibens kamen Sie in der Zeit meiner Abwesenheit mit 3 Leuten im haus meiner Eltern vorbei und machten eine Durchsuchung auf Beweismaterial wie z.B. Reisedokumente, Fotos etc., ob ich mich dort aufhalte und wo!
So jetzt ist meine Frage, kann es sein, dass die ARGE anhand meiner Email, die ich aufgrund des 1. Schreibens von Ihnen erhalten hatte, eine Nachforschung angstellt haben, woher diese Email bzw. die IP Adresse dieser Email her kommt? Falls ja, ist das nicht ein Fall fuer den Datenschutz???
Mich wundert an der ganzen Sache nur, woher die so genau wissen an welchem Ort ich mich laut deren Schreiben aufgehalten habe! Meint ihr, dass da tatsaechlich Nachforschungen anhand meiner Email gemacht wurden und wenn ja, ist das ueberhaupt erlaubt???
Nach meiner Rueckkehr habe ich natuerlich wieder einen neuen Antrag auf ALGII gestellt, da die Zahlung ja bereits seit Monaten eingestellt wurde. Nun wollen die allerdings auch im Nachhinein noch Nachweise etc. sehen, von wann bis wann ich mich im Ausland in ..... aufgehalten habe!!!
Nun ist meine frage, wie soll ich mich da verhalten??? Die haben die Staatsanwaltschaft auf Verdacht von Betrug eingeschalten aber keinerlei Beweise im haus meiner Eltern vorfinden koennen!!! Das heisst, wo haben die die Informationen her und muss ich denen wirklich tatsaechlich Nachweise bringen wann und wie lange ich mich im Ausland aufgehalten habe??? Normalerweise haben die ja keinen einzigen Beweis dafuer, nur den Verdacht!!!
Ich bin echt verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll.
Nun nochmal meine fragen:
1. Ist das nicht Datenschutz, wenn die evtl. von der ARGE die Emails auf IP etc. geprueft haben?
2. Muss ich denen Nachweise wie z.b. Reisedokumente etc. vorlegen, auch wenn es von der ARGE und der Staatsanwaltschaft nur Verdacht auf Betrug ist/war (ohne jeglich gefundene Beweise)???
3. Kann die ARGE meinen Reisepass bzw. den meines Sohnes zur Einsicht wegen Nachweisen von Einreisestempel etc. verlangen??? um nachzuvollziehen wann und wie lange ich mich wo aufgehalten habe?
Ich weiss es ist eine etwas bloede Situation und ich hoffe trotzdem, dass hier jemand erfahrenes dabei ist, der mir da weiterhelfen kann, wie ich mich jetzt verhalten soll. Um es nochmal zum Schluss zu erwaehnen, ich war im Ausland nicht fuer Spass oder Urlaub, sondern dafuer um die Unterhaltssache meines Sohnes zu klaeren, leider ohne Erfolg!!!
Vielen herzlichen Dank im Voraus fuer alle hilfreichen Antworten!
Viele liebe Gruesse an euch alle... und noch einen schoenen Tag...