Ab wann steht mir ALG 2 zu.
Hallo an alle, ich habe eine Frage:
Ich habe am 30 April ALG 2 geantragt.
Soll heißen ich habe mich dort gemeldet, meine Daten wurden aufgenommen und ich hatte gleich einen Termin bei meiner Zukünftigen Arbeitsvermittlerin.
Die freundliche Dame, die meine Daten aufgenommen hat, hat mir dann für 7 Mai einen Termin bei der zuständigen Frau zugeteilt, die für die Bearbeitung und Berechnung der Leistungen zuständig ist. Anbei hat sie mir eine Checkliste mit Unterlagen mitgegeben, die ich für diesen Termin mitbringen muss. Und mir gesagt, dass ich ab sofort anspruch auf Leistungen habe.
Am 7 Mai habe ich dann mit der Dame aus der Leistungsabteilung die Checkliste, die vollständig war, abgearbeitet. Anschließend hat sie mir ein weiteres Formblatt in die Hand gedrückt, dass ich ihr bis zum 22 Mai zuschicken sollte.
Dieses habe ich fristgerecht eingeschickt und 2 Tage später noch einmal zugeschickt bekommen, weil, es nach Auffassung der Dame nicht „vollständig“ ausgefüllt war. Sie hat mir eine Frist von 3 Woche gesetzt. Ich habe die Anlage ausgefüllt und ihr umgehend zugeschickt.
Dann ist lange gar nichts passiert.
Am Freitag habe ich meinen Bescheid bekommen, nach dem mir ab dem 3 Juli!!, Alg 2 zusteht. also vier Wochen nachdem ich den den Antrag ausgefüllt habe.
Frage: Müsste mir nicht bereits ab dem 1 Mai ALG 2 zustehen.
Und wie gehe ich am besten vor?
In meinem bescheid stand fehlt jegliche Rechtsbelehrung, wie man das vom Finanzamt usw. kennt.
Danke Gruß Jazzix