Anspruch auf Hartz 4?

  • Hallo,


    ich bin 21 Jahre alt, besuche z.Zt die Befusoberschule und erhalte daher Bafög.
    Anfang September letzten Jahres bin ich bei meinen Eltern ausgezogen und wohne seitdem nun ca. 500 km von ihnen getrennt. Es gab keine Probleme zwischen mir und meinen Eltern.
    Zuerst habe ich bei meiner Freundin und ihren Eltern gewohnt, im November bin ich dann meine eigene Wohnung gezogen.
    Zu dem Zeitpunkt hab ich Bafög erhalten, also war ich nicht ALG II bezugsberechtigt.


    Jetzt geht das Schuljahr zu Ende und ich erhalte im Juli das letzte Mal Bafög. Im Oktober soll dann das Studium anfangen. Allerdings muss im August und September ja auch meine Miete etc. zahlen.


    Aus diesem Grund habe ich vor zwei Wochen ALG II beantragt. Letzte Woche hab ich dann ein Schreiben erhalten, dass ich nicht berechtigt sei ALG II zu beziehen, weil ich eben Bafög erhalte. Heute war ich dann auf dem Amt und es hat herausgestellt, dass es ein Missverständnis war und die Herren und Damen nicht wussten, dass der Antrag erst ab August gelten soll.


    Im weiteren Verlauf des Gesprächs haben die Damen mir dann aber erklärt, dass ich dennoch nicht berechtigt bin Alg II zu beziehen, weil ich noch unter 25 bin und ich später als 2006 umzogen bin. Daher müssten meine Eltern noch für mich aufkommen, was eigentlich ein Problem ist, da meine Eltern gar nicht das nötige Kleingeld haben um mir meine Miete und sonstige Kosten zu zahlen.


    Daher meine Frage, ist das so richtig, dass ich nicht berechtigt bin Hartz 4 zu bekommen?
    Ich bin ja schon umgezogen, als ich laut des SGB II noch nicht bezugsberechtigt war.


    MfG dtl

  • Hallo!


    Zitat

    Ich bin ja schon umgezogen, als ich laut des SGB II noch nicht bezugsberechtigt war.


    Das ist ja der Streitpunkt. Da scheint es verschiedene Ansichten und auch verschiedene Entscheidungen einzelner Sozialträger zugeben.


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung. Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.


    Auch wenn andere das hier im Forum anders sehen, ich meine, da du nach dem 17.02.2006 als unter 25jäh. ausgezogen bist, hast du keinen Anspruch auf ALG II.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @ Dropthelie - das eine ist der Stichtag, das andere die Dauer wie lange Du schon alleine gewohnt hast, wenn dies mehr als 12 Monate sind, gehste zur ARGE und gibst das zur Niederschrift, ebenso wenn man Dir erklärt das Deine Eltern Dir für die Zwischenphase bis zum Studiumsbeginn die Wohnung weiter finanzieren sollen aber nicht können.


    Du wirst ja mit Beginn des Studiums wieder Bafög-Bezieher werden, davon gehe ich mal aus, vielleicht ist auch bei der Bafögstelle eine Überbrückung möglich auch das sollte man abklären!


    In jedem Fall würde ich die Zumutbarkeit dessen was die ARGE versucht durchzubekommen, das Du wieder bei den Eltern einzuziehen hast - als Unzumubar ablehnen, da Du die Wohnung eventuell für die Studienzeit weiter nutzten würdest, denke ich mal! Somit die Dauer und die Höhe der Leistungen überschaubar und auch für den Staat zumutbar sind, unszumutbar hingegen wäre eine erneute Wohnungssuche zum Studienzwecke!


    Ich würde den Antrag stellen und den müssen die entgegen nehmen und dann sollen die den begründet ablehnen und sollte der Sachbearbeiter sich weigern, dass Ganze als Niederschrift dokumentieren lassen. Ich denke alleine schon dieser Schritt wird bewirken das man Dir einen Antrag aushändigt!


    Dann tritt wieder die Einzelfall und Ermessenfrage ein und die kann die ARGE entscheiden wie sie will, dagegen kannste dann zumindest mit dem Sozialgericht vorgehen, was keine Gararntie ist das die das auch so sehen, aber die Richtere sehen das sehr oft anders wie die ARGE Rechtsleute!


    Gruss