Hallo,
ich bin 21 Jahre alt, besuche z.Zt die Befusoberschule und erhalte daher Bafög.
Anfang September letzten Jahres bin ich bei meinen Eltern ausgezogen und wohne seitdem nun ca. 500 km von ihnen getrennt. Es gab keine Probleme zwischen mir und meinen Eltern.
Zuerst habe ich bei meiner Freundin und ihren Eltern gewohnt, im November bin ich dann meine eigene Wohnung gezogen.
Zu dem Zeitpunkt hab ich Bafög erhalten, also war ich nicht ALG II bezugsberechtigt.
Jetzt geht das Schuljahr zu Ende und ich erhalte im Juli das letzte Mal Bafög. Im Oktober soll dann das Studium anfangen. Allerdings muss im August und September ja auch meine Miete etc. zahlen.
Aus diesem Grund habe ich vor zwei Wochen ALG II beantragt. Letzte Woche hab ich dann ein Schreiben erhalten, dass ich nicht berechtigt sei ALG II zu beziehen, weil ich eben Bafög erhalte. Heute war ich dann auf dem Amt und es hat herausgestellt, dass es ein Missverständnis war und die Herren und Damen nicht wussten, dass der Antrag erst ab August gelten soll.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs haben die Damen mir dann aber erklärt, dass ich dennoch nicht berechtigt bin Alg II zu beziehen, weil ich noch unter 25 bin und ich später als 2006 umzogen bin. Daher müssten meine Eltern noch für mich aufkommen, was eigentlich ein Problem ist, da meine Eltern gar nicht das nötige Kleingeld haben um mir meine Miete und sonstige Kosten zu zahlen.
Daher meine Frage, ist das so richtig, dass ich nicht berechtigt bin Hartz 4 zu bekommen?
Ich bin ja schon umgezogen, als ich laut des SGB II noch nicht bezugsberechtigt war.
MfG dtl