Hallo zusammen,
ich bin mit meinem latein am Ende...
NAch vielen verschiedenen Auskünften und unterschiedlichen Infos im Netz bin ich nun endgültig durcheinander.
Zu mir es geht um einen Argebescheid ab Januar diesen Jahres. Im Januar habe ich meine Ausbildung abgeschlossen deswegen neuberechnung.
Also Zum Zeitpunkt der Neuberechnung war ich schwanger.
Ich erhielt bis 18 Februar Krankengeld da die schwangerschaft kompliziert war.
Mutterschaftsgeld wurde ab 19 Februar gezahlt 6 wochen vor geburt... Überwiesen wurde mir im Februar also das Krankengeld von mitte Jaanuar bis mitte FEbruar.
Im März bekam ich das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Geburt überwiesen, und da die kleine maus zu früh kam auch das für den zeitraum danach. das macht da sie unter 2,5 kg hatte 12 wochen danach aus.
Insgesamt bekam ich im März also Mutterschaftsgeld für 18 Wochen.
BEi meiner letzten Frage im Amt wurde mir gesagt das dieses geld nicht einzeln auf die darauffolgenden Monate angerechnet wird für die das Mutterschaftsgeld ja auch gedacht war sondern nur für den Monast der Zuflusses zählt.
Das würde bedeuten, das ich im März keinen Anspruch habe und dafür ab April voll anspruchsberechtigt bin... richtig?
Das war zumindest die auskunft meiner sachbearbeiterin... und die hat in meinem Beisein sogar rücksprache mit ihrer teamleitung geführt diesbezüglich...
Nun kam der BEscheid, der von einer vertretung erstellt wurde...und in diesem wird das Mutterschaftsgeld doch auf die einzelnen Monate angerechnet...
Was ist nun richitg?
DAnke für eure Hilfe