hey bräuchte mal hilfe es geht um folgendes .
Meine Freundin (19) wohnt nicht mehr zuhause und hat eine eigene wohnung die sie vorher durch
arbeit , kindergeld und unterhalt selber unterhalten konnte.
Jetzt ist sie arbeitslos und sucht wieder arbeit .
Ihr antrag auf hartz4 wurde abgelehnt weil die meinten da sie unter 25 ist besteht kein anspruch.
Jetzt droht ihr der rauswurf aus der wohnung da sie die miete nicht mehr zahlen kann.
Was ich nicht versteh , das es abgelehnt worden war da sie ja vorher schon gearbeitet hat und die wohnung selber zahlen konnte .
Wollen die jetzt das sie wieder nach hause geht zu ihren eltern ??
Danke schonmal im vorraus
lg tr3
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Hallo!
Folgendes ist in diesem Fall rechtsverbindlich:
ZitatALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.Undf als heute 19jäh. wird die wohl kaum vor dem 17.02.2006 bei ihren Eltern ausgezogen sein.
Schrader
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ja das hab ich mir auch schon durchgelesn aber ich bin auch auf diesen artikel gestoßen
ZitatWeg 1 – Kein Auszug unter 25!
Nach dem Hartz IV eingeführt worden ist, sahen sich die ARGEn einer Flut von ausziehenden jungen Menschen gegenüber. Dem wurde schnell ein Riegel vorgeschoben. Man führte einfach ein, wer unter 25 ist und Hartz IV bezieht der muss zu Hause wohnen bleiben. Klingt ja im ersten Moment auch logisch. Wer finanziell nicht auf eigenen Beinen steht, der soll auch nicht gleich von Anfang an den Staat dafür zahlen lassen.
Doch in Wirklichkeit findet hier eine riesige Benachteiligung statt. Denn wer bereits in einer eigenen Wohnung wohnt, unter 25 ist und nun Hartz IV beantragen muss, der darf auch in seiner Wohnung bleiben. Eigentlich wird mit dieser Regelung verhindert, dass Menschen lernen auf eigenen Beinen zu stehen.
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tr3spunt0s
Ich glaube, dass zu dieser Sache die Nutzerin "Kitty121" ganz gut Bescheid weiß, und habe meiner Meinung nach zu dieser Frage schon mal gelesen, dass man - wenn man bereits von den Eltern unabhängig ist/war und auf eigenen Beinen stand - nicht mehr zu den Eltern zurückziehen muss, sondern H IV-bezugsberechtigt ist. Vielleicht meldet sich Kitty121 von selbst zu dieser Frage, ansonsten vielleicht einfach per Pn an sie wenden und noch ein wenig gedulden. An sich ist sie regelmäßig im Forum.Gruß. Lirafe
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danke lirafe
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Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. diese Antwort von Schrader ist vollkommen richtig, der Rest leider Blödsinn, warum sollte die z.B. Person nicht schon mit 13 Jahren eine eigene Wohnung bezogen haben? Auch dafür gibts etliche Beispiele !!
Gruss
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Zitat
Das Auszugverbot des §22 SGB II für Menschen unter 25 kann nur dann gelten, wenn derjenige zum Zeitpunkt des Auszugs unter das SGB II fällt.Klartext, wenn du zum Abschluss des Mietvertrages und zum Umzug nicht ALG II bezugsberechtigt warst dann kann die ARGE dich nicht zu den Eltern zurücktragen.
also müsste sie es ja bekommen
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