umzug bei abendgymnasium

  • ich bin unter 25, bekomme hartz4 und habe eine eigene wohnung. ich besuche ab august das abendgymnasium in bautzen. der unterricht geht dort immer von ca. 17uhr bis 22.30uhr und um diese zeit fahren keine buse und züge mehr in meinen wohnort. besteht da die möglichkeit das ich da nach bautzen ziehen könnte oder könnte mir das hartz 4 amt das verbieten?

  • Hallo!


    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.....
    Nur wer...... aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.


    Also, da du jetzt schon eine eigene Wohnung hast und Leistungen nach SGB II beziehst, denke ich, dass dir die Arge dass nicht nur verbieten kann, sie muss dir den Umzug eigentlich auch bezahlen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @ Artania : Vorsicht - Abendschule!!


    Weis die ARGE über Dein Vorhaben bescheid ? Ich denke nicht denn sonst würde Dir eventuell sogar das ALG II versagt!


    Begründung (inzwischen scon oft genug gehört) man stünden aufgrund der Abendschule dem Arbeitsmarkt nicht dauerhaft zur Verfügung und noch schimmer ist, die bekommen meist Recht, Dir ist dann z.B. Bafög zumutbar und erst im letzten Jahr der Fortbildungsmaßnahme sind die zur Zahlung von ALG II dann von Gesetzesseite her wieder verpflichtet ALG II zu leisten!


    Also bei allen Antworten die hier kommen, sollte man auch das mal im Hinterkopf haben, denn wo keine Zuständigkeit der ARGE besteht ist dann auch keine Umzugsbewilligung und Unterstützung von Notwendigkeit!


    Gruss

  • nein, den Umzug muss dir die Arge bei sowas definitv nicht bezahlen, denn ein Abendgymnasium dient nicht der beruflichen Eingliederung!


    Genauso wenig wie die Kaution, Erstausstattung etc.. Das musst du alles selber tragen bzw. vorschießen. Es sei denn du kannst nachweisen, dass deine Arbeitschancen besser stehen in Bautzen, dann würdest du es evtl. bezahlt bekommen. Da ich aber selbst aus Ostsachsen kam und ich weiß wie die Lage dort aussieht, kommste damit nicht wirklich durch!


    Umziehen dürftest du bestimmt, wenn mit deinem Vermittler redest und du dem Amt entsprechende Wohnungsangebote vorlegst, zwecks der Kosten für die Unterkunft. Aber wie gesagt, die Umzugs-Kosten und was da alles anfällt musst du allein tragen und manchmal muss man auch lange warten eh der alte Vermieter die Kaution auszahlt, die müsstest du dann beim neuen Vermieter ja schon bezahlen von eigenen Mittlen.


    Bafög bekommt man auch erst nach 1,5 Jahren beim Abendgymnasium. Solange musst du das Amt hinhalten, die nehmen aber keine Rücksicht drauf, ob du das machst oder nicht, wenn es um irgendwelche Eingliederungsmaßnahmen geht.


    Und wie mein Vorschreiber schon meinte, die sind heutzutage auch schnell das Geld zu streichen, wenn die merken, du willst bzw. kannst ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen. In vielen Fällen bekommt man zwar recht, aber nicht so ohne weiteres. Es ist sozusagen eine harter Weg.

  • dürfen die einen so einfach die bildung verwähren?


    ein abendgymnasium ist ja was, was du privat machst, das hat ja nix mit Bildung verwehren seitens des Amtes zu tun, nur weil die die Umzugskosten und das alles nicht übernehmen. Da könnte ja jeder kommen!


    Du kannst es doch machen, nur finanzieren musst du das eben allein, wenn du umziehen willst und keinen Job vorweisen kannst bzw. nicht vorweisen kannst, dass die berufliche Eingliederung in Bautzen besser ist.


    Denn für eine berufliche Eingliederung ist der Gang zum Abendgymnasium nicht notwendig!


    Was anderes wäre es du würdest seit Jahren zu Hause sein, weil du überhaupt keinen Schulabschluss hast, würde das unter gewissen Umständen förderungsfähig sein. Aber da du auf dem Abendgymnasium angenommen wurdest, hast du ja mindestens die mittlere Reife und evtl. sogar eine Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung.


    Das Hartz- Amt zahlt dir die Leistungen ja nicht aus Spaß. Im Gegenzug musst du dafür sorgen davon unabhängig zu werden, in dem du dir Arbeit suchst, wenn du keine hast. ein Abendgymnasium zählt nicht als Arbeit. Die werden also 1,5 Jahre jetzt keine Ausnahme machen, weil du dort hin gehst.