umzug wurde abegelehnt

  • hallo ich hoffe das ich hier richtig bin


    hab da mal ne frage wegen einen umzug, ich und mein freund wohnen in einer 2 raum Wohnung mit 50,76qm hat bisher auch immer gradso gereicht doch jetzt bin ich schwanger und ich hab keine ahnung wo ich noch ein kleines kind hier unterbringen soll. Doch das Harz IV amt ist der meinung das ab 50qm eine wohnung angemessen ist für drei personen. mein freund ist in einer lehre und brauch auch seinen schlaf in der nacht und die kommen mit den kommentar das das kind bis ende des säuglingsalter bei der mutter zu schlafen hat bzw. ab 50qm angemessen sind für drei personen ich habe dort auf wunsch ein skizze hingebracht von unseren vermieter darauf haben sie auch nicht wirklich reagiert obwohl es ein wunsch war, und unsere wohnung ist wirklich so schlecht geschnitten das dort wirlklich kein kind mehr reinpasst.
    am anfang hat meine sozialbearbeiterin noch gesagt, das es ja genug gründe gibt um aus einer zweiraumwohnung umzuziehen in einer dreiraumwohnung. und denn kommt ein ablehnung '(ist schwangerschaft kurz vor der geburt kein grund umziehen zu dürfen)? eine freundin von war auch schwanger und durfte gleich umziehen... geht es zufälliger weise nach dem SB :confused:
    ich kann das einfach nicht verstehen und hoffe das mir hier jemand mal aufklären kann... oder mir hier noch gute ratschläge machen kann was ich noch unternehmen könnte


    danke im vorraus


    mfg tessi

  • Hallo!


    Die Argumentation der Sachbearbeiterin ist vollkommen abwegig. Ihr habt selbstverständlich ein Anrecht auf eine größere Wohnung. Hier mal die bundesweit gültigen Richtwerte:




    Bei Euch also bis 75 qm! Ihr müsst nur aufpassen, dass die Warmmiete nicht die in deinem Bundesland/Landkreis übliche Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen nicht überschreitet.
    Mein Tipp: Widerspruch beim Vorgesetzten einlegen und dann immer eine Ebene höher.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Das was Schrader170 sagt, stimmt leider nur bedingt. Oben in der Menueleiste unter H IV/ ALG 2 und dann weiter auf "angemessener Wohnraum" kannst du Bestimmungen nachlesen. Leider ist es so geregelt, dass für einen Säugling kein Extra-Zimmer oder Wohnraum Anspruch besteht. Und insofern hast du mit deiner Vermutng Recht, das es manchmal wirklich darauf ankommt, welchen Sachbearbeiter man gerade "erwischt" hat.

  • Hallo,


    wohnt ihr zb im 3. OG oder so? Ich habe mir ein Attest von der Frauenärztin ausstellen lassen, dass Treppen steigen in meinem Zustand nicht gesund ist und darauf hin hat mir die Arge auch einen Umzug bewilligt.


    Lg

  • Hallo,


    wohnt ihr zb im 3. OG oder so? Ich habe mir ein Attest von der Frauenärztin ausstellen lassen, dass Treppen steigen in meinem Zustand nicht gesund ist und darauf hin hat mir die Arge auch einen Umzug bewilligt.


    Lg


    wir wohnen im 4 OG doch leider ist es für mich zumutbar so hoch zu laufen alsso wir würden kein attest dafür bekommen

  • ich habe heute einen termin bei der chefin von unserem Harz IV amt weil noch mehr sachen vorgefallen sind, werde es gleich mal ansprechen warum das von SB zu SB anders ist.... bin ja mal gespannt was daraus kommt