Hallo zusammen,
ich habe beim Sozialgericht Düsseldorf nach erfolgter Ablehnung von Hartz 4 und von mir eingelegtem Widerspruch am 13.03.09 Klage eingereicht.
Meinen Antrag auf Hartz 4 habe ich am 17.11.08 gestellt.
Gestern bekam ich nach meiner Anfrage bezüglich der Verfahrensdauer eine schriftliche Antwort, dass wegen Überbelastung des Gerichts eine Terminierung meines Verfahrens in diesem Jahr nicht mehr in Betracht kommt ( derzeit wären noch viel ältere Verfahren und Eilverfahren anhängig ).
Nun meine Fragen: Habt Ihr ähnliche Erfahrungen zur Verfahrensdauer?
Ich gehe davon aus, dass ich mit meiner Klage Recht bekomme. Es geht um den Begriff "angemessene selbst bewohnte Eigentumswohnung". Dazu hatte ich hier bereits ein Thema erstellt.
Wenn, dann würde ich doch eine Nachzahlung von Hartz 4 ab der Antragstellung bekommen, oder?
Aber wahrscheinlich doch nur über einen Zeitraum von 6 Monaten.
Was ist mit den Monaten danach? Sollte ich noch einmal neu zur ARGE laufen, um einen "Folgeantrag" zu stellen. Meine Finanzen haben sich in der Zeit natürlich weiter verschlechtert.
Für die Beantwortung meiner Fragen bin ich sehr dankbar.
Gruß
mumbiker