Anspruch auf ALG2?

  • Hallo Leute!


    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Folgender Sachverhalt:
    Ich bin 22 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Zerspannungsmechanikerin gemacht.Danach war ich 1Jahr in meinem Beruf tätig. Letztes Jahr habe ich mich dazu entschlossen eine Ausbildung zur Kinderpflegerin zu machen, weil ich das schon immer wollte. Um diese machen zu dürfen musste ich ein BGS in einer Schule absolvieren. Zwischenzeitlich bin ich mit meinem Freund zusammen gezogen. Vor einer Woche haben wir uns getrennt und ich muss aus der Wohnung ausziehen, da er sie ja als Alleinverdiener bezahlt hat und ja auch alles auf ihn läuft. Nach den jetzigen Sommerferien fängt die Ausbildung zur Kinderpflgerin an. Meine Mutter (bei der ich vorher gewochnt habe) wohnt ca 60 kilometer von der Ausbildungssätte entfernt, Busverbindunge bzw. Bahnverbindungen von dort zur Ausbildungsstätte gibt es quasi niocht. Nun wollte ich einen ALG 2 Antrag stellen, die netten Menschen da meinten aber gleich schon, dass er abgelehnt wird, weil mir kein ALG 2 zu stehen würde. BaföG kann ich erst Ende August beantragen und ob das gewährt wird weiß ich ja auch nicht- Und das dauert ja auch wieder einige Wochen... Meine Eltern sind geschieden, habe schon mit einem Anwalt versucht Unterhalt von meinem Vater einzuklagen, der über 2000 Euro Rente monatlich verfügt, aber das ging in die Hose, weil i-wie nur bis zur Vollendung der 1.Ausbildung unterhaltspflichtig ist. Nun stehe ich quasi ohne alles da, kein Bafög, kein ALG 2, keine Dach überm Kopf...


    Kann mir vielleicht jemand sagen ob das alles so rechtens ist? bzw. obich sonst noch was beantragen könnte?
    Vielen Dank schon mal im Vorraus

  • Hallo!


    Also ALG2 wirst du nicht bekommen, aber evt. ALG1? In erster Linie sind aber in deinem Alter deine Eltern für dich unterhaltspflichtig.


    Zitat

    weil i-wie nur bis zur Vollendung der 1.Ausbildung unterhaltspflichtig ist.


    Hier mal ein Kommentar eines Rechtsanwaltes zu dem Thema:


    Zitat

    Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern Erziehungs- und Ausbildungsunterhalt. Die Unterhaltspflicht der Eltern ist hingegen nicht auf das Ende der Ausbildung beschränkt. Vielmehr gilt sie bei bestehender Bedürftigkeit, die im Allgemeinen auch aufgrund einer Arbeitslosigkeit begründet werden kann, zeitlich unbefristet.


    Da das volljährige Kind für seinen Lebensunterhalt jedoch regelmäßig selbst aufkommen muss, trifft es eine Erwerbsobliegenheit. Ist in dem erlernten Beruf keine Anstellung zu finden, muss das Kind auch berufsfremde und einfache Tätigkeiten annehmen und ggf. Ortswechsel in Kauf nehmen, um für seinen Unterhalt selbst aufzukommen. Verstößt das Kind gegen diese Obliegenheiten, kann es zur Anrechnung fiktiver Einkünfte kommen, so dass sich die Unterhaltspflicht der Eltern entsprechend mindert.


    Im Ergebnis werden Sie Ihrem Kind mit Eintritt der Arbeitslosigkeit zunächst weiterhin unterhaltspflichtig sein. Bei anhaltender Arbeitslosigkeit wird sich Ihre Unterhaltspflicht aufgrund der Anrechnung fiktiver Einkünfte wie auch etwaiger Leistungen nach dem SGB II (gem. §§ 24, 16 Abs. 3 oder 29 SGB II) jedoch mindern.


    Dein Vater(Selbstbehalt ist 1100 Euro) muss, wenn auch vermindert zahlen. Und du bist mächtig in der Pflicht schnellstmöglich eine wirtschaftliche Selbstständigkeit herzustellen. Und ob du mit Beginn der neuen Lehre BAFÖG beantragen kannst, muss mal ein anderer beantworten. Da habe ich nicht so die Ahnung.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!