Umzug

  • Hallo! Habe eine Frage bez Umzug und ALGII. Ich bin wiederholt aufgefordert worden, mir eine günstigere Wohnung zu suchen. Das JobCenter hatte mir schon die Leistungen gekürzt, habe aber Widerspruch mit der Bitte um Aufschub bis zum 01.08. eingelegt (mit Erfolg), jetzt habe ich zum 1.7. endlich eine Whg. gefunden, unterschreibe am Montag den Mietvertrag. Wollel das JobCenter noch wegen Umzugskostenübernahme fragen. Jetzt hat mir gestern ein Bekannter doch etwas Angst gemacht, er meinte, ich müsse vorher fragen, bevor ich überhaupt einen Mietvertrag unterschreibe...- ich antwortete darauf, daß das JobCenter mich doch zum Umzug aufgefordert hat. Die Warmmiete der neuen Whg beträgt 450,-. Meine jetzige hat bis 12/08 615,- gekostet, seit 01/09 will der Vermieter 700,- . Daß beides zuviel ist, ist mir klar.
    Also meine Frage: ...muß ich jetzt wirklich erst vorher fragen??? ...ich werde natürlich den Vertrag am Montag unterschreiben, bin ja froh, endlich etwas gefunden zu haben - und das sollten die vom Amt doch auch sein?! ... zumindest bin ich davon ausgegangen. Ich weiß, daß die Stress machen können wg Umzugskostenübernahme weil die Whg 6,- Euro über den 444,- liegt. Aber das ist nicht wirklich dramatisch, weil die Wohnung in der Nähe ist und ich und mein Kind nicht allzuviele Möbel haben.
    Weiß jemand was darüber??
    LG phonea

  • Hallo Phonea!


    Aufpassen! Du musst dir natürlich die neue Wohnung in jedem Fall von der Arge genehmigen lassen, egal ob nun 450 Euro oder weniger. Die prüfen ja auch die Plausibilität, ob z.B. die Neben-und Heizkosten nicht zu niedrig angesetzt sind und später eine saftige Nachzahlung kommen könnte.
    Und wenn sie dir den Umzug genehmigen, kannst du auch eine Übernahme der Umzugskosten beantragen. Geh also mit dem Mietvertrag oder dem Angebot des Vermieters zur Arge. Und zu der Höhe der Miete. Die von mir in einem anderen Thema genannten 444 Euro warm Mietobergrenze für einen 2-Personenhaushalt gelten in Berlin. Das kann also in deinem Bundesland/Landkreis anders sein.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Schrader170,
    Vielen Dank für diese für mich unglückliche Info. Damit sitze ich etwas in der Klemme...
    LG phonea
    P.S.: Woher weißt du das, du scheinst dir da so sicher zu sein?! ...in der Praxis ist das eine unlösbare Situation... man geht hin und unterschreibt den Mietvertrag ... anderenfalls unterschreibt den eben ein anderer Bewerber ... die warten ja nicht auf mich...

  • Hallo Phonea!


    Hier der Text



    Zudem bist du verpflichtet, dir mindestens 3 Wohnungsangebote einzuholen. Also sei vorsichtig. Natürlich kannst du einfach einziehen und dann, falls die Arge Theater macht, Einspruch erheben.
    Ansonsten viel Spass bei der Rennerei!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ...okay... danke! Das sieht doch gar nicht so schlimm aus... und natürlich werde ich es ihnen mitteilen. Ich habe mir nicht drei, ich habe mir unzählige Wohnungen angesehen und Bewerbungsblätter ausgefüllt und meine Unterlagen verschickt.... diese Wohnung ist die erste, bei der ich eine Zusage bekommen habe.
    ...immer so ironisch?
    Aber ich danke dir. Der Text ist sehr hilfreich.
    LG phonea