Wusste nicht genau wohin ich es posten sollte.
Meine Freundin bezieht HartzIV und überelgt eine Ich-AG aufzumachen? Was muss sie alles beachten? Was muss erledigt werden? Wer hat evt. schon ERfahrungen damit gemacht? Und ganz wichtig: wie sehen die Risiken für sie aus?
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Hallo Ostschnitte!
Die klassische Ich-AG gibt es leider nicht mehr:
ZitatIch-AG (Abkürzung von Ich-Aktiengesellschaft[1]) bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt, ist jedoch nicht amtlich. Das Konzept der Ich-AG trat mit dem Gesetzespaket „Hartz II“ am 1. Januar 2003 in Kraft. Der EXGZ war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.
Seit 1. Juli 2006 wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld-I-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuss.
Ihr solltet also zur Existenzgründerberatung Eures zuständigen Arbeitsamtes/Jobcenters gehen.
Das ist eine sehr komplizierte Materie, die man hier in diesem Forum online kaum besprechen kann.Schrader
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