Wohnungseinrichtung

  • Hallo! Ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich schon eine Frage. Ich hoffe ich habe nichts übersehen das es sowas in der Art schon gibt.


    Meine Eltern haben sich vor einen Monat getrennt und meine Mutter, meine Schwester und Ich bleiben jetzt hier in der Wohnung wohnen, mein Vater ist ausgezogen. Nun nimmt er aber aus dem Wohnzimmer alle Möbel mit, also bräuchten wir ein komplett neues Wohnzimmer (Garnitur, Phonoschrank, Schrankwand, Esstisch)
    Nun meine Frage ob die ARGE die Ausstattung bezahlt oder nicht. Selber haben wir kein Geld um uns eine zu kaufen.


    Liebe Grüße (:

  • Hallo Tima!


    Eigentlich nicht, denn es wäre ja keine Erstausstattung. Zudem geht aus deiner Frage nicht eindeutig hervor, ob ihr derzeit Leistungsempfänger der Arge oder eines weiteren sozialen Trägers seit. Eigentlich müsstet ihr per Eilantrag einen gerichtlichen Beschluss gegen Euren Vater erwirken, dass er euch einige Möbel in der Wohnung lässt. Nimmt er wirklich alle Möbel mit? Lässt er seine zwei Kinder wirklich ohne Möbel im Haus zurück? manchmal fehlt mir die Vorstellungskraft.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @Schrader
    Ich geh aufgrund der Erläuterung von Tima davon aus, dass der Vater "nur" die Wohnzimmereinrichtung mitnimmt, also den Rest (Kinderzimmereinrichtungen natürlich, Küchenmobiliar und Inventar, Schlafzimmer, Bad und Flurschränke ggf.) da läßt.
    Einen Antrag bei Gericht zu stellen, also den Vater sozusagen zu verklagen, würde ich nicht raten. Irgendwo und irgendwie muß er ja auch leben und im Gegensatz zu den anderen alles komplett neu aufbauen. Er hat nichts mehr; keine Familie, kein richtiges Zuhause und so weiter - alles fremd - und ihm steht ja nun mal auch was zu aus der gemeinsamen Zeit. Daneben: der Anwalt und das Gericht "kosten" richtig Geld, da können sie auch gleich besser zusehen, zunächst einmal günstige gebrauchte Dinge (die durchaus auch gut erhalten und schön sein können), zu bekommen. Also den Stress, mich um gebrauchtes Mobiliar zu streiten, würde ich mir nicht aufhalsen und auch niemandem empfehlen. Alle durchzumachenden Veränderungen und Wege (Wohnungssuche ggf., Ab- und Ummeldungen etc.) liegen ja eh schon auf Seiten des Vaters.

  • Bei einer Trennung werden normalerweise die angeschafften Sachen geteilt denn dem Vater steht ja auch etwas zu.Wenn ihr ALG2 bekommt müßtet ihr in der ARGE einen Antrag auf Möbel stellen die ihr durch die Trennung dann bräuchtet.Allerdings wird es nur einen kleinen Teil Geld geben was sicher nur für gebrauchte Möbel reichen wird.